1. Kerkyra

    PLUS + VIP

    na, da wart ihr heute aber noch fleißig am überlegen und schreiben - ich antworte mal en bloc:

    • die gegenseitige vertretung steht nicht im dienstvertrag, wurde aber mit beiden mündlich besprochen und wird seit jahren auch so gelebt.
    • dass einer da sein muss ist nicht meine vorgabe sondern die der unternehmensführung und macht auch sinn,da wir eine der schlüssel-abteilungen sind.
    • die einschulung eines dritten klappt nicht, da die tätigkeiten zu komplex sind und ausgesprochenes fachwissen verlangen, ich habe sonst niemanden in der abteilung, der das so könnte.
    • dass ich einspringe mache ich in notfällen(krankheit, kurzfristige ausfälle, etc) eh´ immer, aber ich will es mir nicht einführen, dass sich die 2 von vornherein darauf verlassen, dass ich immer verfügbar bin, wenn es sich bei beiden spießt.
    • wenn beide krankheitsbedingt ausfallen würden, wäre das halt so (und ich würde natürlich auch wieder vertreten, da es ein unvorhersehbarer notfall ist) aber mM nach eine andere situation weil ich da ja nicht von vornherein selbst so eine situation (beide nicht da) schaffe.
    • das urlaubsrecht kenne ich, es geht hier aber nicht um ein abstimmungsproblem DG-DN sondern zwischen 2 DN.
    • der herr "familie" bekommt seit jahren immer alle semester- und osterferien frei.
    ich bin nächste woche wieder im büro, alle gemeinsam sehen wir uns aber erst ende der woche.
     
    Kerkyra, 17. Februar 2017
    , Zuletzt bearbeitet: 17. Februar 2017
  2. Odin

    Odin Gast

    Das Problem ist dass du dich zum Esel machen lässt in der Situation.

    Erlaubst du es den beiden - kommen zu Ostern 4 Mitarbeiter und erklären - die haben aber auch dürfen.

    Umso länger sich die beiden im Recht fühlen, dass sie das dürfen - weil du jetzt nicht widersprichst - umso mehr Hoffnungen machen sie sich - dass DU.... (eh einspringst, ihnen beiden Urlaub gibst - du dich "weichklopfen" lässt).

    Trotz allem solltest du zusehen - dass du zumindest einen findest - der vertreten kann. Man spart ein, und in diversen Abteilungen bricht das Zähneklappern aus - wenn 1 Mitarbeiter auf Urlaub geht. Das muss nicht sein. Zumindest partiell sollte jeder alles zumindest ein bisserl können. Profis müssen sie nicht sein, aber ein bisserl was sollte jeder können (braucht nur einer in Pflegeurlaub gehen, ein Kind kriegen, oder plötzlich seinen Restkrankenstand nehmen wollen). Schnell ersatz finden - ist nie ein guter Ratgeber.
     
  3. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn

    Bei uns sind derlei Überschneidungen (4.5 Tage) durchaus möglich - der Laden läuft mit der restlichen Belegschaft ganz normal weiter - oder zumindest so, dass es von außen nicht bemerkt wird.

    -Fleur-
     
  4. theater

    VIP

    :kopkra:

    Bitte, was ist ein "Restkrankenstand"? :D Ich glaub, ich kenn mich im Arbeitsrecht doch nicht so gut aus, wieviel Krankenstand steht mir denn pro Jahr zu?
     
  5. Biggi72

    VIP

    Hast du eigentlich TE's Antwort oben zu dem Thema gelesen oder warum wiederholst du dies schon wieder? :confused:

    Und es kann nicht für jeden Mitarbeiter eine 2,3 oder 4-fache Vertretung geben :rolleyes: und wenn mal Beide krank sind, dann ist es halt so und dann werden sicher auch einige Dinge liegen bleiben, aber dies kann man dann dem Kunden oder auch anderen Mitarbeitern entsprechend kommunzieren.

    Und letztendlich wird es in "Not-situationen" auch "Not-lösungen" geben, aber halt erst dann wenn "Not-am-Mann ist"! Aber man kann sich auch "mit-was-wäre-wenn" Situationen schon im Vorfeld das Leben schwer machen. ;)
     
  6. Biggi72

    VIP

    Das ist mir auch neu :confused:, aber Odin wird uns dass sicher gleich genauer erklären können, oder?
     
  7. nina64

    nina64 Teilnehmer/in

    Ich verwette meine rechte Hand darauf, dass da wieder keine schlüssige Antwort kommt - weil einfach unmöglich!

    Wenn, dann kommt wieder nur Geschwurbel das mit der Kernfrage rein überhaupt nichts zu tun hat.
     
  8. theater

    VIP

    Ich erwarte mir dazu eh nichts. :D
    Aber es ist schon lustig, dass für hochkomplexe Fachbereiche jeder ein bissl was können soll, falls ein Mitarbeiter plötzlich seinen aufgesparten Krankenstand verbrauchen will :orolleyes:
     
  9. Minerva

    Minerva Head of Frustblunzn
    VIP

    Muss die liebe Minerva dir das mal wieder erklären?

    Pass auf: wenn du zum Beispiel zwei Wochen krank geschrieben wirst, weil du am linken Fuß ein fußballgroßes gelbkariertes Ekzem hast, dann ist der Restkrankenstand exakt zwei Wochen für den rechten Fuß - weil, sonst wär da ja ein Ungleichgewicht. Und dann würdest du umkippen. Und das wollen wir ja nicht, gelle?

    *nicktbedächtigmitdemKopf* *lächeltmilde*
     
  10. Odin

    Odin Gast

    Kommt drauf an wieviel "Bock" du aufs arbeiten hast... Restkrankenstand ist zumindest in meinem Kreis sowas wie "Burnout-Phase aber nicht die medizinisch nachweisbare " oder "ich bereite mich seelisch und Körperlich auf die Frühpensionierung vor".

    Restkrankenstand eben, der eine kurt im Schatten von Plantanen in einer Einrichtung, der andere bei "Fackeln im Sturm" oder "Berlin 8510" vor der als Solarium umgebauten Fernsehröhre. ...

    Ps.: Wenn ihr einen Betriebsrat habt - solltest du diesen auch informieren. Es gibt durchaus Klauseln, dass du mit einer bestimmten Vorankündigungszeit auch entgegen der Zustimmung deines Arbeitgebers auf Urlaub gehen kannst. Wenn es Hart auf Hart kommt - ziehen mitunter Arbeitnehmer sämtliche Register.
     
  11. Odin

    Odin Gast


    Warum soll es nicht gehen, meine Chefitäten konnten auch ersetzen. Sie plagten sich zwar mitunter, haben geflucht wie die Rohrspatzen, aber die konnten jeden einzelnen Mitarbeiter ihrer Abteilung ersetzen. Ein Unternehmen, das keine Rechnungen mehr schreiben kann, weil Fräulein Lilly die nächsten 4 Wochen im Krankenhaus bleibt - wird sich umschauen müssen - dass Fräulein Lilly nach Ende des Krankenstands nicht an der Türstaffel umdreht und ihren "Restkrankenstand" aufnimmt. Da gabs doch mal einen Fall in Salzburg, diese Frau Lilly wurde jedoch in ihrem einzigsten Krankenstand für ein Millionendebakel verantwortlich gemacht.

    Es muss immer Mitarbeiter geben - die ineinandergreifend 1-2-3-4 Arbeitskräfte ersetzen könnten (auch wenn sie nicht müssten). bei der heutigen Fluktuation der Arbeitskräfte kaum mehr möglich?

    Mit "Not" hat das nichts auf dem Hut, es ist eine Serviceleistung von den Mitarbeitern - die aufstehen und nicht alles über den Schreibtisch "runterschupsen" - was sie nix angeht - sondern aufstehen und sogar mal einen Fremden Arbeitsplatz besetzen (könnten). Das zuschanzen von Kompetenzen ist von vorgestern," eigentlich hätte ich das ja sehr sehr gerne am Freitag fertig gemacht, aber den Zettel den ich dazu gebraucht hätte, habe ich am Freitag nicht bekommen, weil die Sekretärin um 15:48 schon zu Hause war "(leider ein urgroßes Pech - nicht für die Sekretärin - sondern für den Mitarbeiter, soll sie aber auch geben - die Mitarbeiter die am Freitag ab der Mittagszeit kurze Bestleistungspeaks haben um 1 Stunde später ins Wochenende zu entgleiten ).
     
    Odin, 18. Februar 2017
    , Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 18. Februar 2017
  12. Minerva

    Minerva Head of Frustblunzn
    VIP

    Und du hast dich ernsthaft gefragt, warum dir gekündigt wurde?

    Theater, heißt das bei euch auch Arbeitszeitbetrug?
     
  13. theater

    VIP

    Ganz nüchtern laut Gesetz betrachtet, kann es gar kein Problem DN-DN geben, da ja der DN mit dem DG eine Vereinbarung treffen muss und nicht mit einem anderen DN.
    Das heißt, DN Familie bespricht sich mit dem DG und Dienstnehmer Paar bespricht sich mit dem DG.
    Dass in der Praxis überlicherweise die DN untereinander davor kommunizieren tut da nichts zur Sache.
     
  14. Liselotte

    Liselotte Gast

    Arbeitszeitbetrug nicht (das wäre eher, wenn MA falsche Überstunden schreibt), aber es ist Betrug, strafrechtlicht relevant und eine Entlassungsgrund. iIn dem Fall wird nicht nur der Arbeitgeber betrogen sondern uU auch die Gebietskrankenkassen.
    Theater hat oben glaub ich schon geschrieben, dass man in solchen Fällen, die Krankenkasse ersuchen kann eine Überprüfung vorzunehmen.
     
  15. Odin

    Odin Gast


    Ein Arbeitnehmer kann aber auch diese Instanzen locker umschiffen, indem er auf Urlaub fliegt - und am Tag 2 des Urlaubs in den Krankenstand geht - bis jenseits des offiziellen Urlaubsendes ... Dass die Wiener Gebietskrankenkasse einen Mitarbeiter auf die Seychellen schickt - nehme ich nämlich nicht an. (in einer der vorigen Firmen hatten wir so einen Mitarbeiter - nach dem 2ten Mal nach der Selben Masche war er draussen, aber nicht wegen seiner Krankenstände, sondern weil er die Moral der Belegschaft dermassen untergraben hat - dass das Arbeitsklima im A.... war).

    Wie weit du dich aus dem Fenster lehnst - musst selber wissen. Wenn du meinst intelligenter wie das System zu sein, wirds dich aber irgendwann aufbracken.
     
  16. Liselotte

    Liselotte Gast

    Ich glaub das Aufgabengebiet von Kerkyras MA ist ein bisserl komplexer als Rechnungen zu erstellen ;)
    Große Vergabeverfahren oder komplexe Rechtsfälle übernimmst nicht geschwind einmal, weil da brauchst du schon manchmal 2 oder 3 Wochen um die ich die Unterlagen so einzuarbeiten, dass du überhaupt was tun kannst.

    Theoretisch hätte ich meine MA seinerzeit ersetzen können, praktisch hätte ich mir die Kugel geben können, weil ich die Zeit dafür nicht gehabt hätte. Mein Team war inhaltlich sehr heterogen und deckte 3 verschieden Studienrichtungen ab.
     
  17. theater

    VIP

    Wenn die beiden Herren bis zu eurem nächsten Zusammentreffen keinen praktikablen Kompromiss gefunden haben, wirst du wohl herausfinden müssen, warum sowohl Familie als auch Paar deinen ursprünglichen Vorschlag abgelehnt haben, abgesehen von "geht nicht, will ich nicht".

    Gibt es triftige Gründe dafür (wohl eher nicht), dass man jeweils nur zwei ganze Wochen urlauben kann und nicht auch 10-12 Tage oder ist das nur zurückzuführen auf: "Mir stehen aber zwei Wochen Erholung zu mit meiner Familie/Partnerin" bzw. "Mein Lieblingszimmer im Hotel ist nur von Sa bis Sa zu buchen und nicht von Sa bis Mi" - dann müsste man sich eben ein anderes Zimmer/Hotel suchen...

    Allen zu 100% ihre Wunschvorstellung zu ermöglichen wird dieses Mal wohl nicht möglich sein, außer du schaffst (wie du selber schon oben geschrieben hast) bewusst eine "Notsituation". Problem dabei: wenn es einmal geht, wird das eventuell für weitere Fälle (aus)genützt werden...
     
  18. Odin

    Odin Gast


    Und darin liegt eben das Problem.

    Große Vergabeverfahren - die xx Mio Euro wert sind - hängen an einer Person... Und sowas lässt ein Unternehmen zu - sei mir nicht böse. Dann ist das Unternehmen aber "dumm". Denn dieser Mitarbeiter - kann sein gesammeltes Wissen und die Referenzen nehmen - und schon morgen bei der Konkurrenz vorstellig werden. Als Anwalt wird das "du darfst aber nicht mehr im gleichen Geschäftsfeld arbeiten" - nicht greifen.

    Deshalb: es kann nicht sein dass in einer Abteilung von 5 Leute 2 Arbeiten und der Rest "die Ablage" macht. Wenn von den 3 Ablagemenschen zumindest 1-2 involviert sind und die nächsten Schritte im vorhinein planen könnten - wäre das nicht verkehrt.

    In Salzburg hiess die Dame Frau Rathgeber (ob die Schreibweise nun richtig ist) - 1 Person für die komplette Budget des Landes Salzburg... Ja eh...Kontrolliert hat das aber auch kein Sch..... Ob die Frau Rathgeber nur "schuldig" ist oder nicht - darüber lässt sich streiten, ein paar andere Finanzbeauftragte hätte es aber meines erachtens durchaus miterwischen dürfen...
     
    Odin, 18. Februar 2017
    , Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 18. Februar 2017
  19. sag mal odin in welcher Welt lebst du?
    Wer soll den die Mitarbeiter bezahlen, wenn von allen Berufsfeldern mehrere angestellt werden für den Fall das 2 oder 3 gleichzeitig auf Urlaub gehen wollen? Das ist doch Irrsinn.

    In meinem Job dürfen auch nur 2 von 5 gleichzeitig auf Urlaub gehen und der Urlaub wird nur dann genehmigt wenn sich alle Mitarbeiter da einig sind.
     
  20. Liselotte

    Liselotte Gast

    Das wird jetzt mein letzter Beitrag dazu sein:
    Es hängt bei Kerkyra nicht an einer Person... es gibt anscheinend 2. Mehr kannst kaum noch tun. (In Betracht der Budgetmittel, die einem für interne Abteilungen zugestanden wird, eh schon Luxus).
    Ich nehme an die anderen 3 MA werden zum größten TEil ebenfalls sehr qualifizierte Aufgaben erledigen und sich auf die eine oder andere Art auch untereinander vertreten können.
    Hier geht es nicht um irgendwelche Katastrophen sondern um eine GEPLANTE gleichzeitige Abwesenheit in ca. einem halben Jahr.
     

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