1. Eusebius

    VIP

    Die Bestimmung findet sich in § 8 Führerscheingesetz bzw. der dazu ergangenen Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen, ganz genau in deren § 22 Abs. 3 zweiter Satz: "Ein sachverständiger Arzt darf keine Person untersuchen, die er, ausgenommen im Vertretungsfall, in den letzten fünf Jahren vor der Untersuchung regelmäßig betreut hat."
     
    Eusebius, 27. Juni 2017
    , Zuletzt bearbeitet: 27. Juni 2017
    #41
  2. Tuerkis

    Tuerkis Gast

    Ich denke, dass das (auch) mit dem unzureichenden Stellenwert von Prävention und Gesundheitsförderung in Österreich zusammenhängt.
     

  3. hm, das kann ich jetzt so nicht bestätigen :eek:

    es gibt eine liste mit ärzten, die diese untersuchung vornehmen, warum und wie gerade die zu dieser "ehre" kommen, weiß ich nicht

    wenn einer davon dein hausarzt ist, hast glück (oder auch nicht) und kannst zu ihm gehen

    zumindest war das vor 3 jahren in graz so
     
  4. Eusebius

    VIP

    Sie haben einen Antrag gestellt, in diese Liste aufgenommen zu werden (Amtsarztprüfung bzw. 12 Stunden Schulung, eigener FS B)

    Wie gezeigt: Nein.
     
  5. Heliamphora

    Heliamphora The Only Easy Day Was Yesterday
    PLUS + VIP

    Gibt es aber und ehrlich gesagt ist es mir gleich ob es vielleicht eine Ausnahme ist. Wobei ich selbst glaube, dass es eher nicht die Ausnahme ist. Mein persönlicher Eindruck ist natürlich nicht repräsentativ aber bei 16 Schuljahren und einige Schulärzten, war das nur ein einziges Mal der Fall und zwar in der Oberstufe. Manchen Kindern ist das unangenehm, selbst wenn sie nach Geschlechtern getrennt sind. Ich würde auch meinen, dass es organisatorisch gar nicht anders möglich ist. Einem Kind eine Diagnose geben mit der es, im Moment, vielleicht nichts oder wenig anfangen kann, fördert Unsicherheit.
    Erst recht wenn die Diagnose von der Facharztdiagnose abweicht.

    Schon beim Schuleintritt meines ersten Kindes war in den Medien zu lesen, dass sich die Arbeit des Schularztes verändern sollte, jetzt nach 9 Jahren kann ich immer noch keinen Unterschied erkennen.

    Ich hab in 16 Schuljahren meiner Kinder noch kein einziges Mal die Nachfrage für ein persönliches Gespräch erhalten. Selbst die mündliche Mitteilung man würde sich telefonisch bei mir melden, weil ein Formular nicht ausreichend ausgefüllt war, erfolgte nie.


    Das ist schon klar und den Gedanken an sich finde ich gut. Wird dem weiteren Verlauf aber nicht nachgegangen, dann ist die schulärztliche Untersuchung einfach nur sinnlos und vernichtet unnötig Steuergelder.

    Aber nur dann wenn dem weiteren Verlauf auch nachgegangen wird. Eltern die sonst auf eine entsprechende medizinische Versorgung wert legen, lassen ihren Kindern diese zukommen, ob mit oder ohne Schularzt.
    Eltern die sich hier weniger oder kaum kümmern werden sich, ohne Sanktionen, auch weiterhin nicht darum kümmern.

    Ich hab das früher auch so gesehen wie du. Meine Kinder hatten damit nicht wirklich ein Problem. Erst im Unterstufenalter hat sich herausgestellt, dass sie die Vorgehensweise nicht gut finden. Mein jüngeres Kind hat mir dann heuer erklärt, dass sie im nächsten Jahr von sich aus die Untersuchung verweigern wird, weil ihr die Vorgehensweise sehr unangenehm ist, der Schularzt unfreundlich war und ausserdem für meinem Kind nicht sympathisch ist.



    http://www.noen.at/st-poelten/st-poelten-immer-mehr-eltern-verweigern-schularzt/4.490.645

    In diesem Artikel erklärte der St. Pöltner Amtsarzt, dass ein Attest über eine Untersuchung, außerhalb der Schule, nicht erzwungen werden kann. So wird es wohl auch im, von alwi, geschilderten Fall, gewesen sein.

    Der Teil des Schulgesetzes ist nicht mal das Papier wert auf dem es geschrieben wurde.
     
  6. wuzimaus

    wuzimaus Teilnehmer/in

    Als ich meine Tochter in der Volksschule angemeldet hab war eine kurze Begutachtung durch den Schularzt notwendig (ich glaub das war, nachdem der Schulplatz fix zugesagt war).
    Zur Begrüßung lies die Dame folgenden Satz fallen : Na serwas du brauchst dringend a Diät und die Mama kann glei mitmachen, de hätts a notwendig. :eek:
    Ich bin sonst wirklich nicht auf den Mund gefallen, aber da war ich sprachlos. Und mein Kind war zu dem Zeitpunkt noch regelmäßig beim Kinderarzt und der hat gemeint, ein bissl aufpassen, weniger süßes - mehr Obst und hat viel bewegen, dann passt das. Und der kannte sie seit ihrer Geburt.
    Ob es danach noch Untersuchungen gab weiß ich nie, da ich nie Zettel bekam bzw. Töchterchen nie was gesagt hat. Lediglich wegen Impfungen wurde gefragt.

    PS. Übrigens weis ich mitlerweile, das wir quasi jedes Jahr andere Schulärzte haben bzw. einmal wurde mitten im Jahr gewechselt.
     
  7. Chania

    PLUS + VIP

    Wir haben da wirklich Glück, die Schulärztin meiner Tochter ist eine ehem. Klassenkollegin von mir und sie war früher meine Hausärztin.

    Verständigt werden wir vorher nie, ich bekomme aber immer einen Bogen, wo das, was untersucht wurde und die Ergebnisse oben stehen und einen kleinen Kommentar von der Ärztin, ob was zu tun ist oder nicht.

    Und ich möchte hier auch eine Lanze brechen für Schulärzte:

    Die Schulärztin hat sowohl die Zahnfehlstellung, die Hautprobleme als auch die Fußfehlstellung meiner Tochter erkannt und jeweils ein Schreiben an mich mitgegeben. Natürlich ist meine Tochter in fachärztlicher Behandlung, aber nicht jedes Kind hat dieses Glück.

    lg
    Chania
     
  8. Stimmt, der Schularzt kann es nicht erzwingen, das liegt in der Verantwortung des Direktors. Der muss dann allerdings auch die Verantwortung übernehmen, falls er das Attest nicht einfordert und etwas passiert (z.B. Herzfehler und Sportunterricht).
    Ob uns das Gesetz gefällt oder nicht steht auf einem anderen Blatt; es gibt es und im Ernstfall wird sich ein Jurist auch darauf berufen.
     
  9. Sommar

    Sommar es ist nur eine Phase ...
    VIP

    Wenn der Gesetzgeber zwar eine Verpflichtung aber keine Sanktion für einen Verstoß gegen diese in ein Gesetz aufnimmt, wird es dafür hoffentlich einen Grund haben.
     
  10. Eusebius

    VIP

    Die (fehlgeleitete?) Annahme, dass sich Leute großteils auch ohne unmittelbaren Zwang an Gesetze halten?
     
  11. Sommar

    Sommar es ist nur eine Phase ...
    VIP

    Da wär er aber ein bissl sehr optimistisch, der Gesetzgeber. ;)
     
  12. Eusebius

    VIP

    Ganz ehrlich? Im großen und ganzen funktioniert das. Es gibt dazu umfangreiche Studien und Literatur, Leute halten sich in einem Rechtsstaat an Regeln (Sogar ungeschriebene! Sogar dann, wenn sie zu einem anderen Normensystem als dem gesatzten Recht gehören!), jedenfalls wenn sie von deren Sinn prinzipiell überzeugt sind, weil das eben zu einem Zusammenleben im Staat gehört, weil es gut und richtig ist: die Furcht vor Sanktionen motiviert nur einen geringen Teil.

    Wenn sich ein Großteil nicht an Gesetze hielte wären diese auch regelmäßig gar nicht vollziehbar, die Kapazitäten der Exekutive würden nicht ausreichen.

    Die "Staatsverweigerer" und, abgemildert, die ich-suche-mir-aus-ob-ich-mich-an-Gesetze-halte-Fraktion ist ein relativ neues Phänomen.
     
  13. Heliamphora

    Heliamphora The Only Easy Day Was Yesterday
    PLUS + VIP

    Wie schon vorhin erwähnt finde ich das Gesetz vom Grundgedanken ausgehen überhaupt nicht schlecht. Mir geht es in erster Linie um den Ablauf und das Nachverfolgen der weiteren Schritte.

    Was wenn ein Kind bei der Schuluntersuchung krank ist und nicht durchgesehen wird und die Untersuchung vom Schularzt nicht nachgeholt wird, wer haftet dann?

    Haftet der Direktor definitiv und wird einem Direktor ohne Einverständnis der Eltern die mögliche Diagnose mitgeteilt?
     
  14. Sommar

    Sommar es ist nur eine Phase ...
    VIP

    Da geb ich dir recht (ich kenn sogar einige der Studien :) ), es stellt sich halt immer die Frage, ob die die wenigen, die sich nicht von selbst dran halten, sanktioniert werden sollen bzw. ob der Verwaltungsaufwand dafür auch in einer angemessenen Relation zum Zweck steht.
     
  15. QUOTE=Heliamphora;14754575]Wie schon vorhin erwähnt finde ich das Gesetz vom Grundgedanken ausgehen überhaupt nicht schlecht. Mir geht es in erster Linie um den Ablauf und das Nachverfolgen der weiteren Schritte.

    Was wenn ein Kind bei der Schuluntersuchung krank ist und nicht durchgesehen wird und die Untersuchung vom Schularzt nicht nachgeholt wird, wer haftet dann?

    Haftet der Direktor definitiv und wird einem Direktor ohne Einverständnis der Eltern die mögliche Diagnose mitgeteilt?[/QUOTE]

    In Bundesschulen wird jeder Schüler jährlich einmal untersucht. Weiters gibt es regelmäßige wöchentliche Sprechstunden, wo sich Eltern bei Fragen oder Beschwerden an den Schularzt wenden können.
    Sollte ein Schüler bei einer Untersuchung krank sein wird er eben in der darauffolgenden Woche untersucht.
    Wieso sollte der Direktor eine Diagnose mitgeteilt bekommen? Er bekommt mitgeteilt, wenn jemand für einen Pflichtgegenstand gesundheitlich nicht geeignet ist ohne Diagnose. Auch für den Schularzt gilt die ärztliche Schweigepflicht.
    Sollten bei der Schularztuntersuchung Auffälligkeiten festgestellt werden, wird dem Kind ein Mitteilungszettel mitgegeben. Darin gibt es einen Abschnitt für den Facharzt, indem er bestätigt, dass die weiterführende Untersuchung stattgefunden hat und normalerweise wird der Schularzt am Gesundheitsblatt des Schülers vermerken, dass es eine Auffälligkeit gegeben hat und bei der nächsten Untersuchung dann nachfragen, ob das abgeklärt wurde.
    Bei hochakuten oder potentiell lebensbedrohlichen Verdachtsdiagnosen wird man dementsprechend früher nachfragen.

    In Landesschulen ist das Ganze etwas schwieriger. Ich kann jetzt nur für OÖ sprechen, da gibt es das Schularztsystem neu, wo auch Schulärzte an Landesschulen möglichst regelmäßig anwesend sein sollten. Ist aber noch nicht überall installiert.
    Du hast offenbar große Vorbehalte auf Grund eurer negativen Erfahrung. Hast du schon einmal mit eurem Schularzt das Gespräch gesucht? Deine Tochter geht ja in eine AHS?! Wenn es keine Privatschule ist, ist euer Schularzt dort ja regelmäßig anwesend? Vielleicht kann er dir jandeine Ängste nehmen und mit Fehlinformationen aufräumen.
     
    frangipani, 27. Juni 2017
    , Zuletzt bearbeitet: 27. Juni 2017
    #55
  16. Ich geb dir aber Recht, gerade im Landesschulbereich (und um den geht es hier ja hauptsächlich) gibt es von den Rahmenbedingungen noch viel Verbesserungsbedarf!
     
  17. Elsli

    VIP

    Mit Hausarzt meinte ich meinen eigenen Hausarzt.
    Bei mir ist es schon sehr lange her, dass ich den Führerschein gemacht habe, deswegen weiß ich nicht mehr, was wir da gelernt haben. Wer weiß, war das damals überhaupt schon so.
     
  18. Elsli

    VIP

    Du stehst auf Gesetzestexte, oder? ;)
    Danke, aber das war nicht meine Frage.
    Frangipani hat mir darauf schon geantwortet. ;)
     

  19. So eine Aussage isr wirklich eine ungeheure Frechheit. Kein Wunder, dass die Dame nicht lange an der Schule war...
     
  20. Elsli

    VIP

    :daumenhoch: Richtig
     

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