1. Elaine

    VIP

    Meine Große wird in gut einem Monat 18. Was muss ich wann dem Finanzamt an Unterlagen bringen, um weiterhin die FBH zu erhalten.

    Sofern sie die Matura schafft wird sie ab Herbst in Deutschland studieren.

    Bestätigung von der Uni gibt es dann ja erst ab Herbst.

    LG Ela
     
  2. Bredhya

    Bredhya Mika, Bücher, Linedance
    VIP

    Das Finanzamt wird dir ein Schreiben schicken, in dem drin steht, was sie alles benötigen :)
     
  3. Elaine

    VIP

    Danke! Hab nicht gewusst, dass die sich melden - dachte die stellen die Zahlung womöglich einfach ein :)
     
  4. Asterix

    Asterix Der Weg ist das Ziel...
    VIP

    Sie melden sich um den Geburtstag herum und geben dir 4 Wochen Zeit.... stellen die Zahlung aber inzwischen dann gleich mal ein, wenn man "zu langsam ist" ;) - wird aber nachgezahlt.
    Brauchst quasi eine Schulbesuchsbestätigung. Dann kommt wieder ein Schreiben vom Finanzamt.

    lg Asterix:wave:
     
  5. Elaine

    VIP

    Eine Schulbesuchsbestätigung dann quasi noch von der 8. Klasse weil Mitte Mai ist sie ja mitten in der Matura. Ihr Geburtstag ist da etwas ungünstig gelegen, denn die Bestätigung von der Uni gibt es ja dann erst im Herbst.

    Aber wenn es eh nachgezahlt wird ist es auch ok, falls die Zahlung über den Sommer eingestellt wird.
     
  6. inkale

    inkale Gast

    Rechne damit, dass sie sich zuspät melden und dich die Krankenkasse informiert, dass die Mitversicherung abläuft ;).
    Voraussetzung für die Mitversicherung ist der Anspruch auf FBH und es erfolgt angeblich eine Meldung direkt vom FA and die Krankenkasse. Nur kam die in unserem Fall immer erst nachdem ein Kind 18 Jahre geworden ist. Deshalb musste ich jedesmal Schulbesuchsbestätigungen anfordern und an die Krankenkasse schicken.

    Obwohl bei uns alle Unterlagen immer rechtzeitig eingereicht und die FBH auch brav weiterhin bis zur Matura (mit 19) Jahren ausgezahlt wurde, kam es dann bei einem Kind zu einer Rückforderung von über 6000 Euro (also ab dem Zeitpunkt wo Kind 18 wurde). Mag jetzt nicht ins Detail gehen, aber es war extremst mühsam das alles nochmals verständlich zu machen und hat viele Monate und einige Exekutionsanträge gedauert um klar zu machen, dass Kind eh immer in Ausbildung und FBH anspruchsberechtigt war.

    Erinnert mich leider gerade daran, dass meine Jüngste in drei Monaten 18 wird und der ganze Spuk neu losgehen könnte. :eek:

    War sicher eine Ausnahme und wird bei euch wie geschmiert funktionieren :).
     
  7. inkale

    inkale Gast

    Das 8. Schuljahr ist in der Regel im Mai abgeschlossen, die Maturaprüfungen und Vorbereitungen gehen in der Regel aber bis Juni (meine Tochter hatte z.B. erst Ende Juni ihre mündliche Prüfung).
    Wenn du die Schulbesuchsbestätigung einreichst, wird meist auch nur der Zeitraum darauf berücksichtigt. Also bis Mai. (Manche Schulen sind allerdings so schlau und stellen die Bestätigung bis Juni aus).
    Achte darauf, dass du auch den Juni bekommst bzw. fordere es ein, wenn es nicht automatisch so abgerechnet wird.
     
  8. Elaine

    VIP

    Danke! Na ich hoffe das war ein Ausnahme fall bei Euch und läuft dieses Mal besser.

    Da gibt es ja einiges zu bedenken, sobald ein "Kind" 18 wird. Für die Firma brauch ich auch diese Finanzamtsbestätigung über die FBH weil ich von der Firma eine Kinderzulage bekomme.

    Ich nehm mal an, dass man dann jedes Jahr (oder sogar jedes Semester??) so eine Bestätigung von der Uni bringen muss, oder?
     
  9. Elaine

    VIP

    Heißt das dann, dass dann praktisch bis Juni die Schulbesuchsbestätigung gilt und dann wird die Zahlung bis September oder Oktober eingestellt, bis man die Bestätigung von der Uni bringen kann?
     
  10. inkale

    inkale Gast

    Im ersten Jahr auf alle Fälle und danach liegt es im Ermessen des FA wie oft sie den Nachweis des Studienerfolges anfordern.
    Sollten sie danach nur sporadisch anfordern und die Mindestanforderung für die FBH nicht erfüllt sein, wird man nachzahlen müssen.
     
  11. inkale

    inkale Gast

    Ich weiß jetzt ehrlich nicht mehr, ob wir durchgängig die FBH bekommen haben, oder eine Nachzahlung.
    Würde fast letzteres vermuten, weil Großkind in ihr Wunschstudium nicht hineingekommen ist, dann pseudohalber (wegen der FBH) für etwas anderes inskribiert hat, das aber nach einem Monat bleiben hat lassen, weil es sie wirklich nicht interessiert hat und klar war, dass sie das auch für die Mindesterfordernis der FBH nicht durchziehen wird. Deswegen haben wir gar nicht erst eine Nachzahlung für die Sommermonate beantragt, weil dann die FBH automatisch mit der Matura geendet hat. Und dann eben Neuantrag im Wintersemester darauf, wo es mit dem Wunschstudium (im Ausland) dann geklappt hat.

    Und Zweitkind hat dann eine Nachzahlung für die Sommermonate bekommen.
     
  12. inkale

    inkale Gast

    Nachtrag: ja, sobald dein Kind inskribiert hat unbedingt sofort eine Bestätigung an das FA weiterleiten. Denn auch die Mitversicherung bei der Krankenkasse ist nach dem 18. LJ nur vorläufig für einige Monate und nicht ein gesamtes Jahr. Bei uns war es bis Ende November.

    Allerdings ist es bei der Krankenkasse so, dass Kinder sich auch ohne weitere Ausbildung noch für ein Jahr bei den Eltern mitversichern lassen können. Bekanntgeben muss man das allerdings, dass sie nicht mehr in Ausbildung sind und man von dem einem Jahr Gebrauch macht.
     
  13. Elaine

    VIP

    Ok, danke dir!

    Na dann wart ich mal bis zum Geburtstag :)
     
  14. Elaine

    VIP

    .. da komm ich heute heim und hab schon den Schrieb von der Krankenkasse im Postkasten ....
     

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