1. Es geht ja niemals nicht nur um den Alleinerzieherabsetzbetrag. Es geht auch um Wohnbeihilfe, Rundfunkgebührenbefreiung, unter Umständen Mindestsicherung, die man neben dem Kinderbetreuungsgeld beantragen kann um aufzustocken, ev. Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe, Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld, und und und, wo normalerweise das Einkommen des Partners miteinbezogen wird.
     
  2. FallenAngel

    FallenAngel Teilnehmer/in

    da kann man sich auf dauer einiges zu unrecht erschleichen,..

    später kommen dann noch die kinderbetreuung und essensbeiträge und co dazu,.. :rolleyes:
     
  3. inkale

    inkale Gast

    Mein Zugang ist der, dass ich weder vernadere noch etwas zur Anzeige bringe.
    Meine persönliche Betroffenheit zeigt sich dadurch, dass ich so einem Verhalten nichts abgewinnen kann und den persönlichen Kontakt auf ein Minimum reduziere.

    Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass es nicht meine Aufgabe als Bürger ist, Mißbrauch aufzuzeigen sondern die Behörde die Aufgabe hat diesen so gering wie möglich zu halten, Gesetzeslücken zu schließen bzw. durch ausreichende Kontrollmaßnahmen und Strafen dafür zu sorgen, dass Mißbrauch nicht mehr attraktiv ist.
    Leider herrscht bei uns die Haltung, dass das eh nur eine Minderheit betrifft und es sich nicht auszahlt hier zu kontrollieren bzw. einzuschreiten (warum soll das dann ein Bürger machen, der das wahrnimmt?).
     
  4. nina64

    nina64 Teilnehmer/in

    Das muss man ja nicht beantragen.
    Und so wie ich die TE verstanden habe geht es ihrem Partner nur um den Erhalt der Gen. Wohnung, nicht um das Erschleichen div. Sozialleistungen.

    Wäre rechnerisch vermutlich auch ein Blödsinn dafür eine zweite Wohnung zu finanzieren.
     
  5. nina64

    nina64 Teilnehmer/in

    Vernadern ist bei mir massiv negativ besetzt und hat den Beigeschmack des Nachspionierens oder sich mit Halbwissen wichtig zu machen.

    Unter "natürlich zeig ich das an" (bzw. rufe die Polizei) fallen für mich als Nichtgeschädigter strafbare Handlungen die ich mit eigenen Augen gesehen habe, oder wo ich Gefahr in Verzug sehe.

    Einmal hab ich das gemacht als ein Fahrzeuglenker beim Ausparken ein anderes KFZ beschädigt hat und dann schnell das Weite gesucht hat.
    Ein anderes mal z.B. als spätabends ein Streit im Garten des Nachbarhauses ausuferte und sich die Besoffenen gegenseitig und lautstark mit dem Umbringen bedrohten.

    Wenn ich selber Geschädigter bin muss ich div. Vorfälle anzeigen um meinen Versicherungsschutz zu wahren, z.B. nach einem Einbruch oder erlittenem Parkschaden, auch wenn ich selber nur mehr die vollendeten Tatsachen sehe.
     
  6. FallenAngel

    FallenAngel Teilnehmer/in

    man muss nicht alles beantragen um es zu erhalten - zB bei uns beim Kindergarten geht es nach dem Gehalt, wenn da der Vater nicht den gemeinsamen Wohnsitz mit Kind/Mutter hat, wird sein Gehalt nicht gerechnet.

    ohne die Sozialleistungen kann in der Karenz ja vielleicht die 2. Wohnung dann nicht erhalten werden,.. ?

    ich finde die Situation komisch - Nebenwohnsitz anmelden und fertig - was gesetzlich sogar vorgeschrieben ist, aber nein, da tut man lieber komisch hintenrum herum,.. versteh ich nicht,..
     
    FallenAngel, 7. Oktober 2016
    , Zuletzt bearbeitet: 7. Oktober 2016
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    #46
  7. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn



    Ausnahmen von der Meldepflicht
    Personen, die schon anderswo in Österreich gemeldet sind, sind von der Meldepflicht ausgenommen, wenn sie
    • in einer Wohnung nicht länger als zwei Monate unentgeltlich Unterkunft nehmen (z.B. Urlaub bei den Großeltern),
    • als Pfleglinge in einer Krankenanstalt aufgenommen sind,
    • als Minderjährige in Kinder-, Schüler-, Studenten-, Jugend- oder Sportheimen untergebracht sind,
    • als Angehörige des Bundesheeres, der Bundespolizei, der Zoll- oder Justizwache oder im Rahmen eines Katastrophenhilfsdienstes in einer Gemeinschaftsunterkunft (z.B. Kaserne) untergebracht sind.
    Unabhängig davon, ob schon eine Meldung in Österreich besteht oder nicht, sind beispielsweise Menschen von der Meldepflicht ausgenommen, denen in einer Wohnung nicht länger als drei Tage Unterkunft gewährt wird.

    -Fleur-
     
  8. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn

    Genau, ich habe einmal beobachtet wie ein Wiener Linien Bus ein parkendes Fahrzeug geschrammt hat und weiter gefahren ist. Ich habe die Wagen-Nummer notiert und einen Zettel mit meiner Tel.Nr. hinter den Scheibenwischer geklemmt - ca. 15 Min. später war der Bus-Fahrer wieder da und hat einen Schadens-Bericht geschrieben - passt, Fall erledigt, Polizei nicht notwendig.

    -Fleur-
     
  9. Tao-Tao

    Tao-Tao Aktive/r Teilnehmer/in

    Finde es Wahnsinn die Genossenschaftswohnung für den 13jährigen zu halten. Bis er 18 ist? Dann geht er erst einmal zum Heer oder Zivildienst wenn ich da nicht eine gröbere Neuerung verschlafen habe. Ich kenne niemanden der davor extra ausgezogen ist. Wahrscheinlich ist er unter der Woche in der Kaserne und am Wochenende bei Mama, sicher nicht in einer kalten neuen Wohnung. Sind wir schon bei 6 Jahren und dann gibt es auch keinerlei Garantie, dass er sofort in genau diese Wohnung ziehen will.

    Wahnsinn! Viele Menschen brauchen jetzt Genossenschaftswohnungen. Es ist unmoralisch, rausgeschissenes Geld und kann im Endeffekt ins Auge gehen, da Betrug. Wie geschrieben sollte der Mann das gesparte Geld bei Seite legen/anlegen, dann hat er in jedem Fall was davon, egal wie die Zukunftsplanung des Sohnes oder die neue Beziehung des Vaters sich entwickelt.

    Das einzige was eure Situation kompliziert macht ist ja dieser Betrug. Ich hätte auch Bauchweh zu heiraten und der Mann lügt weiter über seinen Wohnsitz. Die Optik passt halt nicht, weils nicht passen kann.
     
  10. spacedakini3

    spacedakini3 Teilnehmer/in

    Das finde ich dann schon gerechtfertigt, denn auch wenn die Eltern sich gut verstehen, haben sie doch Ausgaben für zwei Haushalte, bzw die Mutter zahlt ihre Wohnung alleine.
     
  11. nina64

    nina64 Teilnehmer/in

    Wenn die getrennte Wohnsitzname in der Realität auch so gelebt wird sagt ja keiner etwas.

    Es soll aber schon vorgekommen sein dass der Kindesvater bei seinen Eltern gemeldet bleibt, tatsächlich aber in der Wohnung seiner Partnerin + gemeinsam. Kind residiert und natürlich auch Kosten übernimmt.
    Das nennt man dann erschleichen von Sozialleistungen.

    Der Fall der TE scheint da aber ein wenig anders gelagert zu sein.
     
  12. FallenAngel

    FallenAngel Teilnehmer/in



    natürlich ist es gerechtfertigt, wenn es auch so gelebt wird - was in diesem fall aber anscheinend nicht so ist,. die Wohnung wird behalten, damit in (frühestens, eher sogar später) 6 Jahren EVENTUELL (wer sagt dass der Sohn das will) dort einziehen kann - und da ist es für mich nicht gerechtfertigt, die Begünstigungen zu erhalten. Das ist für mich nicht Alleinerziehend,..
     
  13. scoutice

    scoutice Teilnehmer/in

    aus meiner sicht geht das sowieso nicht. alleinerzieher hat nichts mit alleinverdiener zu tun. finanziell gehts um 2 sachen: alleinverdienerabsetzbetrag: den bekommst du sowie nicht, wenn dein partner - wo er auch immer wohnt - und du gemeinsam verdienen. kinderabsetzbetrag: den musst du dir mit deinem partner (oder auch wenn man getrennt ist ähnlich) teilen. entweder machen ihn beide zu einem geringeren betrag geltend, oder einer von euch 2. das könnt ihr euch ausmachen. ich zb beanspruche ihn zu 100%, meine ex gar nicht, da ich mehr verdiene und daher auch in eine höhere steuerklasse falle. den ihr zustehenden teil (wenn man es teilen würde), zahle ich ihr aus, den "gewinn" teilen wir uns.
     
  14. scoutice

    scoutice Teilnehmer/in

    also bei allen mir bekannten einrichtungen zählt da nicht das haushaltseinkommen sondern das einkommen der eltern. d.h. auch wenn du mit einem andren partner patchworkst, zählt immer dein einkommen + das des vaters (der ja auch unterhaltspflichtig ggü des kindes ist -> alimente (auch wenn sie nicht bezahlt werden)
     
  15. ThePinky

    ThePinky Gast

    Das ist nicht korrekt! Sowohl für Kiga als auch für Hort hat bei uns immer das Haushaltseinkommen gezählt. Dazu zählen auch Alimente, die man fürs Kind bekommt - aber eben auch das Einkommen anderer Personen im haushalt (neuer Partner, ältere berufstätige Kinder....)
     
  16. scoutice

    scoutice Teilnehmer/in

    erbsenzählermodus: das ist korrekt, meine aussage bezog sich auf alle MIR BEKANNTEN einrichtungen. aber egal. bei mir ist es jedenfalls so (oberösterreich), sowohl im kindergarten (privatkindergarten, da zählte nur das einkommen der leiblichen eltern - egal wo sie wohnen), bei div. gestaffelten beiträgen in der Volksschule und auch im Hort. Da zählte immer das EInkommen der Eltern und musste mit Jahreslohnzettel beider Eltern nachgewiesen werden. Bei getrennt lebenenden Eltern und "Nichtwilligkeit" wurde das EInkommen auf Basis der Alimente hochgerechnet. Oder alternativ (wenn man keine Lohnzettel brachte) das Maximum als Beitrag berechnet.
     
  17. Labello1982

    Labello1982 Teilnehmer/in

    Hab erst jetzt alles nachgelesen. Vielen Dank für euere Antworten! Wir haben uns dazu entschlossen dass mein Freund sich in meiner Wohnung einfach anmeldet (Zweitwohnsitz). Somit ersparen wir uns vieles und sind auf der "sicheren Seite", er muss mir keine fiktiven Alimente zahlen, ich kann mich bei ihm mitversichern wenn ich dann länger in Karenz bleibe usw. Das Risiko dass er dadurch die Genossenschaftswohnung verliert gehen wir halt ein.
     

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