1. Anna

    Anna Teilnehmer/in

    Wo finde ich eine Liste von Dingen, die man einbeziehen soll, wenn es im Zuge der Scheidung zur Aufteilung des Vermögens kommen soll.

    Anna
     
  2. nina64

    nina64 Teilnehmer/in

    So eine Liste gibt es schlicht und ergreifend nicht!

    Wenn nicht mittels Ehe- oder Schenkungsvertrag anders geregelt, verbleibt grundsätzlich das eingebrachte Vermögen bei dem Ehepartner der es in die Ehe eingebracht hat.
    Ausnahme ist die Ehewohnung, die auch dem anderen Partner (ev. zeitlich befristet) zugesprochen werden kann wenn dieser ein dringenderes Bedürfnis hat.
    Ausgleichszahlungen legt der Richter nach Ermessen und oftmals nach sündhaft teuren Gutachten fest.

    Erbschaften und Geschenke die während aufrechter Ehe explizit nur einem Partner zugewachsen sind gehören auch nach der Scheidung ihm.
    Und jetzt fängt die Kacke an zu dampfen!
    Hat die Urli-Oma ihrem Enkel jetzt z.B. die ganze Küche für ihn allein gekauft oder dem Ehepaar gemeinsam geschenkt?
    Was ist mit dem Balkon oder anderen Gebäudeteilen die z.B. aufgrund einer Erbschaft errichtet werden konnten?
    Garage oder Balkon kann man sich ja schlecht in die neue Mietwohnung mitnehmen, und wenn vom anderen Ehepartner keine Ausgleichszahlung erfolgen kann ..... :(

    Aufgeteilt wird jedenfalls was während aufrechter Ehe gemeinsam erwirtschaftet wurde:
    Sparguthaben sind da sehr einfach aufzuteilen, alles andere kann schwierig werden :(
     
  3. Froeschi

    Froeschi Teilnehmer/in

    Vor allem auch die Schulden.

    Wohnung (auch Miete).

    Versicherungen etc.

    Am besten beim Anwalt beraten lassen!
     
  4. Anna

    Anna Teilnehmer/in

  5. nina64

    nina64 Teilnehmer/in

    :wave:
    Dort kannst im Forum auch konkrete Fragen stellen.
     
  6. granny

    granny Oma mit Biss
    VIP

    Ich hoffe doch sehr, dass das nicht dich persönlich betrifft.
    Kann mich noch gut erinnern, als dein Zweitgeborener gerade einmal sechs Wochen alt war, als wir so ein Hebi-Treffen im Türkenschanzpark organisiert haben ...
    *umärmel*
    Diese imaginäre Liste machst du dir am besten selber (kostet nix) oder konsultierst einen Anwalt (kostet je nach Streitwert).
    Ich empfehle eine gütliche und einvernehmliche Scheidung.
    Habe das allerdings zwei mal nicht geschafft. Da gehören ja bekanntlich immer zwei dazu :rolleyes:
    Alles Liebe granny :hug:
     

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