Hallo Seit Beginn der Schwangerschaft leider ich verstärkt, fast jeden Tag, unter Migräne (die ich seit meiner Pubertät habe), mit den typischen Nebenwirkungen wie Geruchs- Lärmempfindlichkeit, extreme Müdigkeit und zugleich Schlafprobleme. Durch die Schmerzen verkrampfe ich mich und bekomm einen harten Bauch. Bin jetzt in der 14. SSW. Im Krankenhaus in der Neurologie-Abteilung gaben sie mir den Rat in Frühkarenz zu gehen und dies mit meinem Gyn zu besprechen. Dieser meinte allerdings das diese Art der Beschwerden kein ausreichender Grund sei. Ich bitte euch um eure Meinungen/Ratschläge, da ich mir Sorgen um meine Zwerge mache. lg
ansich ist die schwangerschaft mit mehrlingen allein schon ein grund für eine freistellung. http://www.milupa.at/Foren_und_Freu...Freistellungen_vorzeitiger_Mutterschut_155678
wie schon geschrieben, Mehrlinge sind ein Freistellungsgrund! ich hatte Hyperemesis was ja keiner ist, aber "auch" die zwillinge und damit war ich im vorzeitigen Mutterschutz. ich halt dir die Daumen dass die Migräne während der Schwangerschaft erträglich ist.
Das dachte ich nach dem Krankenhausbesuch auch, aber mein Gyn hat es mir so erklärt, dass dieser Kataloge nur "Empfehlungs"-Gründe für eine Freistellung sind und daher meine Beschwerden trotz Zwillingsschwangerschaft nicht ausreichend sind. Er hat mir allerdings ein Empfehlungsschreiben mitgegeben und eine Überweisung zur Neurologin (damit ich auch von der Fachärztin nochmals ein Empfehlungsschreiben zur Freistellung bekomme). Wie würde so eine Freistellung ablaufen (bin BVA versichert, falls dies relevant ist) und im 21. Bezirk zuhause? DANKE!!!
es kann nur sein, dass du bis zur 16. woche warten mußt w/der Freistellung http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=592024&dstid=0 http://www.aerzteratgeber.at/wp-content/uploads/2012/07/Erlass_Mutterschutzgesetz.pdf da steht unter Punkt 6 "Mehrlinge" und oben steht nicht "Empfehlungen" sondern "Gründe"... w/Vorgehen... sorry ich bin in NÖ gemeldet, drum weiß ich nur den Prozess in NÖ. http://www.arbeitsinspektion.gv.at/AI/Personengruppen/Frauen/frauen050.htm aber da steht auch dem amtsarzt oder Arbeitsinspektorat vorlegen...
Danke für die Infos und vielen Links! Also wenn ich die Gewissheit hätte, dass ich nur mehr 2 Wochen durchhalten muss, dann wäre dies schon eine große Erleichterung, da ich mittlerweile auch fast keinen Urlaub oder Gutstunden mehr habe. lg
wie schon geschrieben wurde, sind mehrlinge ein grund! ehrlich gesagt würd ich mir an deiner stelle einen wechsel des FAs überlegen, denn er dürfte sich nicht allzugut mit zwillings-ss auskennen. mein FA hat mich damals fast gedrängt zum frühzeitigen mutterschutz und ich hab sehr bald gewusst, weshalb. wenn du jetzt schon einen harten bauch hast, ist es eigentlich längstens an der zeit! alles gute! und schon dich, bis zu geburt ist es ja noch ein weilchen und die kräfte wirst du brauchen...
Was ich merkwürdig finde am Neurologen: wenn er findet, dass eine Freistellung indiziert ist, dann soll er bitte eine Empfehlung zur Freistellung schreiben. Das muss der Gyn nicht machen. steht sogar so auf der Liste drauf "18) Grunderkrankungen der Schwangeren (internistischer, pulmologischer, neurologischer, psychiatrischer Art) werden vom jeweiligen Facharzt /Fachärztin begutachtet und selbige/r beantragt eine Freistellung, wenn tatsächlich eine Gefährdung für Mutter oder Kind vorliegt", wobei ob bei Migräne eine Gefährdung vorliegt, sei jetzt mal dahin gestellt. Aber wie schon mehrfach erwähnt, Zwillinge selbst sind eh auch ein Freistellungsgrund.
der amtsarzt, der mich in der 15. ssw freigestellt hat hat damals gesagt, zwillinge alleine reichen als freistellungsgrund
Eure Antworten tun wirklich gut Werde mich gleich mal beim Amtsarzt erkundigen. Der Neurologe im Krankenhaus hat eben gemeint, Migräne sei kein Grund, aber die Zwillingsschwangerschaft und hat mich daher auf meinen FA verwiesen. Bis jetzt war ich mit meinem FA, bis auf die langen Wartezeiten, sehr zufrieden... werd mal einen Wechsel überdenken. lg
Es steht doch eh dezitiert auf der Liste, was die Gründe sind. Zwillinge sind ein Grund, wenn den FA nicht lesen kann, dann wechsel ihn. Kann sein dass der Amtsarzt erst aber der 16. Woche freistellt, dann mußt du eben die Zeit davor mit Krankenstand bzw. Urlaub überbrücken.
Also was manche Ärzte sagen ist ja echt ein Wahnsinn. Eine Mehrlingsschwangerschaft ist ein Freistellungsgrund weil auch wenn's dir gut geht eine Mehrlingsschwangerschaft als Risiko gehandelt wird quasi. Ich war ab der 9. Woche freigestellt. Mein Gyn hat kurz und bündig einen Brief an den Amtsarzt geschrieben. Bei Fr. ...... besteht eine Zwillingsschwangerschaft von 9 Wochen. Wegen der daraus resultierenden Gefährdung ersuche ich um Freistellung bis zur Erreichung der gesetzlichen Schutzfrist. Nachdem es mir ned so toll ging mit'n Magen hab ich beim Amtsarzt angerufen und es war okay dass meine Mama es hinbringt. Bin auch bei der BVA und hab das dann hingeschickt und wenig später schon den Brief wegen Wochengeld bekommen. Wünsch dir alles, alles Liebe wennst noch was wissen magst schreib mir einfach glg
Ich bin damals in der 20.SSW in Frühkarenz gegangen, weil mein Bauch immer wieder hart wurde. Mein FA hat mich jedes mal gefragt, ob es in der Arbeit (bin Lehrerin) eh noch geht. Er meinte auch, dass eine Zwillings-SS ja an sich in die Gruppe der Risiko-SS fällt und man jederzeit "gehen" kann.
Ist das wirklich so? Ich dachte immer Zwillingsschwangerschaft muss von einer zusätzlichen Indikation begleitet sein, dass man in Frühkarenz gehen darf. Hab auch den ganzen Tag über einen harten Bauch (erst 15.SSW mit Zwillingen), mein Gyn tut das immer als normal ab....
nein jeder dieser Gründe ist EIN Grund und man braucht nur einen... ich hatte "nur" die Zwillinge als Grund, die Hyperemesis zählt ja nicht und auch die Künstl. Befruchtung zählte nicht mehr...
Zwillingsschwangerschaft alleine ist ausreichend, hab damals bei meiner Freistellung extra den Amtsarzt gefragt, weil ich es auch nicht glauben wollte.
Hallo! Wolllte euch nur berichten, dass ich heute mit der Amtsärztin telefoniert habe und eine Freistellung ist laut ihr ab der 16. Woche möglich (bis dahin soll ich die Zeit mit Krankenstand überbrücken) -> glauben tu ich es aber erst nach meinem Termin nächste Woche. Nochmals Danke!
hallo! ich wurde letztes jahr in der 10.ssw freigestellt...zwillingsschwangerschaft war der einzige grund. der amtsarzt wollte mich erst in der 16.ssw freistellen (21.bezirk), beim arbeitsinspektorrat schon in der 10.ssw. alles liebe!!
Hallo! Wollt euch nur berichten, dass die Freistellung beim Amtsarzt Anfang der 16. SSW geklappt hat. Und seitdem ich zuhause bin, es mir auch viel besser geht Großen Dankeschön an euch!!! Liebe Grüße
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