Servus - und gleich auf den Punkt: Brauche ich, wenn ich nach dem Ende des KBG-Bezuges, aber noch innerhalb der gesetzlichen Karenz, in die Schutzfrist übertrete eine Arbeits- und Entgeltbestätigung? Ich bin ja noch ein paar Monate in gesetzlicher Karenz und war zwischenzeitlich nicht wieder arbeiten. Prinzipiell: Anspruchsberechtigung ist bereits geklärt und gegeben. danke und alles Liebe ps. ich werd auch direkt beim kc-kbg/wgkk nachfragen aber wer weiß Vielleicht hatte den Fall ja eine von euch.
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