1. zweililie

    zweililie mihi gaudio est

    Servus - und gleich auf den Punkt:

    Brauche ich, wenn ich nach dem Ende des KBG-Bezuges, aber noch innerhalb der gesetzlichen Karenz, in die Schutzfrist übertrete eine Arbeits- und Entgeltbestätigung?

    Ich bin ja noch ein paar Monate in gesetzlicher Karenz und war zwischenzeitlich nicht wieder arbeiten.

    Prinzipiell: Anspruchsberechtigung ist bereits geklärt und gegeben.

    danke und alles Liebe

    ps. ich werd auch direkt beim kc-kbg/wgkk nachfragen aber wer weiß Vielleicht hatte den Fall ja eine von euch.:rolleyes:
     
  2. kaktus86

    kaktus86 Teilnehmer/in

    Ich musste bei der stgkk eine einreichen und meine aufrechte Karenzvereinbarung vom Arbeitgeber.
     

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