1. Zitroni

    Zitroni Teilnehmer/in

    Hallo liebe Forenmitglieder,

    jetzt muss ich nochmal einen Thread eröffnen, da ich nirgendwo im Internet eine passende Antwort finde...

    Ich arbeite als Masseurin, 32-Stunden-Woche (4 Tage à 8 Stunden) in einem 4-Wochen-Rad.
    Zwei Wochen davon arbeite ich nur unter der Woche - die Wochenenden habe ich komplett frei.
    Eine Woche arbeite ich samstags und eine Woche arbeite ich am Samstag und am Sonntag.
    An Feiertagen muss ich arbeiten, wenn diese in mein Dienstrad fallen.
    Nun darf ich seit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft an Sonn- und Feiertagen ja nicht mehr arbeiten.

    Meine Chefin hat mein Dienstrad jetzt dahingehend geändert, dass ich anstelle dem einen Sonntag einen dritten Samstag im Monat arbeiten muss.
    Da ich ja bereits an zwei Samstagen arbeite und nicht doppelt anwesend sein kann, bleiben dafür nur die beiden Wochen übrig an denen ich nur unter der Woche arbeite:
    Das ist einmal von Montag bis Donnerstag, Freitag frei und dann ein zusätzlicher Samstag
    oder von Dienstag bis Samstag - also 5 Tage durch.
    Ich schaffe jetzt die 4 Tage durcharbeiten kaum, 5 Tage hintereinander sind für mich absolut nicht machbar.
    Dass ich in der einen Woche, wo ich sonntags nicht arbeiten darf, einen anderen vierten Tag arbeite, ist laut meiner Chefin nicht möglich, da es ja meine "Schuld" wäre, dass am Sonntag ein Kollege für mich antanzen muss und es das Selbstverständlichste überhaupt wäre, dass ich für diesen einen Samstags-Dienst übernehme.
    Die Samstage sind unsere allerstärksten Tage, an den Sonntagen geht es viiiiiel ruhiger zu.
    Drei Sonntage wären mir hundertmal lieber.... :rolleyes:

    Natürlich steht es so im Mutterschutzgesetz, dass ich am Sonntag nicht arbeiten darf, aber mit dieser Lösung habe ich wirklich die A...karte gezogen. Vor allem fasse ich als Schwangere dann als Einzige 3 von den 4 stärksten Tagen im Monat aus :confused:
    Überall lese ich, dass einer Schwangeren keine Nachteile entstehen dürfen - ich sehe jedoch nur Nachteile für mich.
    Davon abgesehen, dass mein Sonntags-Zuschlag wegfällt, darf ich jetzt noch ein drittes Wochenende arbeiten.

    An den Feiertagen muss ich Zeitausgleich nehmen, der jetzt natürlich bereits aufgebraucht ist.

    Weiß jemand, ob ich die Tage, die ich nicht arbeiten darf, überhaupt einarbeiten muss?

    Die Arbeiterkammer habe ich bereits kontaktiert, jedoch keine Antwort erhalten und da mich das ganze schon sehr wurmt, wollte ich hier mal nachfragen, ob sich irgendjemand damit auskennt... vielen Dank für's lesen!
     
  2. Liselotte

    Liselotte Gast

    Wenn ihr einen Betriebsrat habt, wäre das der primäre Ansprechpartner.
    Du kannst dich aber auch an das zuständige Arbeitsinspektorat wenden und denen dein Problem schildern.
     
  3. kookaburra

    PLUS + VIP

    Nutzt nicht viel. Ich hatte auch so einen Job und war stinkesauer. Die Monate der Schwangerschaft waren anstrengender und mit ungünstigeren Arbeitszeiten als alle anderen zuvor. Und auch teurer. Dadurch, dass ich nur mehr unter der Woche zu "normalen" Zeiten arbeiten durfte und ja für 40 Stunden angemeldet war, musste ich täglich bis 17 Uhr arbeiten, wo ich sonst mittags schon fertig war. Fazit: ich musste meine Tochter länger im Kiga lassen, was ganz schön ins Geld gegangen ist. Apropos Geld: durch fehlende Zulagen war das ja weniger.

    Ich bin also kein Freund des Mutterschutzgesetzes, das für alle gilt. Einfach, weil es Berufsgruppen gibt, bei denen sehr wohl gewaltige Nachteile entstehen. Und die sind nicht vermeidbar. Da kann man fragen, wen man will.

    Und gerade die Gruppen, die man schützen möchte, da funktioniert es nicht. Da halten sich die AG einfach nicht ans Mutterschutzgesetz und schüchtern die AN ein. Und diese lassen sich auch einschüchtern, weil sie Angst um ihren Arbeitsplatz haben. Gerade gestern wieder so einen Fall gehabt: schwangere Lagerarbeiterin, die zwar wusste, dass sie nicht schwer heben darf, aber deren Chef gemeint hat, sie solle sich nicht so anstellen, er hätte davon nie etwas gehört. Sie sei ja nur schwanger. Auf meinen Hinweis, sie solle sich doch beim AI melden, hat sie gemeint, dass sie das bestimmt nicht macht, dann hätte sie ja danach keinen Job mehr, und das sei eh so schwierig.... Ich muss wohl nicht erwähnen, dass sie auch keine Liege zur Verfügung hat, keine Pausen machen darf und arbeiten muss wie immer, oder?
     
  4. hejoka

    VIP

    https://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/mutterschutz/Beschaeftigungsverbot.html

    Sonn- und Feiertagsarbeit
    Grundsätzlich dürfen werdende oder stillende Mütter an Sonn-und Feiertagen nicht beschäftigt werden. Ausnahmen gibt es beispielsweise im Gastgewerbe, in Betrieben mit ununterbrochenem Schichtwechsel oder bei Musik- und Theateraufführungen. Das Arbeitsinspektorat kann im Einzelfall weitere Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsarbeitsverbot bewilligen.

    Finanzieller Nachteil durch Beschäftigungsverbot
    Durch die Beschäftigungsverbote darf einer Dienstnehmerin kein finanzieller Nachteil entstehen. Laut Mutterschutzgesetz muss die Dienstnehmerin trotz der Änderung bzw. Einschränkung ihrer Beschäftigung das Entgelt erhalten, das dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Änderung der Beschäftigung entspricht.

    Gruss
    Manuela
     
  5. Zitroni

    Zitroni Teilnehmer/in

    Vielen Dank für Eure Nachrichten!

    Eine sehr nette Dame von der Arbeiterkammer hat mich heute Morgen zurückgerufen...
    Auf meine 32-Stunden muss ich in der Woche kommen und gegen die daraus für mich entstehenden Nachteile kann man nichts machen.
    Ausser Frühkarenz oder Krankenstand.... :rolleyes:

    Wegen nichteingehaltener Ruhezeiten bzw. viel zu kurzen Ruhezeiten bin ich seit ein paar Tagen bereits in Krankenstand.
    Als Masseurin muss ich die meiste Zeit stehend arbeiten, über die Liege gebückt, meistens 50 Minuten lang.
    Danach bekomme ich 10 Minuten Pause in denen ich meinen Raum sauber machen muss, was trinken, auf's WC gehen kann und danach geht es weiter. Wieder 50 Minuten lang. Meistens sind das reine Rückenmassagen, also sehr anstrengend für mich.
    Danach gewähren sie mir 15-20 Minuten Pause und dann geht's wieder weiter. 8 Stunden an 4 Tagen in der Woche.
    Letzte Woche hatte ich so heftige Schmerzen in der Leistengegend, dass mir teilweise während den Massagen die Tränen gekommen sind.
    Und am Abend, als ich zuhause war, habe ich dann wirklich Rotz und Wasser geheult, weil die Schmerzen kaum zu ertragen waren und ich teilweise nicht wusste, wie ich die Heimfahrt im Auto sitzend überstehen sollte.
    Da hat mich mein Arzt dann krankgeschrieben.

    Natürlich habe ich mit meiner Chefin darüber gesprochen. Sie war zu meiner Überraschung recht verständnisvoll, jedoch war mein Dienstplan 2 Tage später wieder total zugeknallt....
    6 x 30 Minuten-Massagen in 3,5 Stunden...

    Nun bin ich im Krankenstand und habe eigentlich keine Ahnung wie es weitergehen soll. Nach ein paar Tagen Ruhe und Schonung sind die Schmerzen weg und eigentlich liebe ich meine Arbeit sehr und gehe auch gerne arbeiten.
    Ich bin keine, die faul ist und die Schwangerschaft dazu ausnutzen möchte um zuhause zu bleiben, aber unter Schmerzen arbeiten ist halt auch keine Lösung :confused:

    5 Tage in der Woche mit dem zusätzlichen Samstag schaffe ich einfach nicht, 4 Tage hintereinander sind bereits der Horror für mich :(

    Und natürlich möchte ich später auch wieder in meine Arbeit zurückkehren und mich jetzt nicht mit allen anlegen.
     
  6. inkale

    inkale Gast

    hejoka hat dir den Link der AK eingestellt wo steht, dass es für Betriebe mit ununterbrochenem Schichtwechsel Ausnahmen gibt. Da kannst du weiterhin am SO arbeiten, die wesentlich ruhiger sind und bei deiner 4 Tage Woche bleiben. Sprich deine Vorgesetzte auf diese Möglichkeit einmal an.
     
  7. katharina1980

    katharina1980 Aktive/r Teilnehmer/in

    Kannst du dich nicht freistellen lassen, also in vorzeitigen Mutterschutz gehen? Meine Stamm-Friseurin ist anscheinend seit letzter Woche freigestellt, sie ist erst im vierten oder fünften Monat. Und ihre Kollegin meinte, dass sie aufgrund der hauptsächlich stehenden Arbeit (und auch der Chemikalien) schon freigestellt wurde, und dass es bei anderen schwangeren Kolleginnen auch so war.
    Ich habe allerdings keine Ahnung, wie leicht oder nicht leicht das mit dem Freistellen wirklich geht...
     
  8. Zitroni

    Zitroni Teilnehmer/in

    Danke für Eure Antworten,

    nächste Woche Dienstag gehe ich wieder arbeiten... Montag darf ich aufgrund des Feiertages nicht und da bleib ich dann gleich einen Tag länger krank geschrieben, damit ich diesen dann nicht wieder einarbeiten muss :rolleyes:

    Laut AK darf ich sonntags nicht arbeiten, weil es für den Betrieb nicht unbedingt notwendig ist - wir sind ja 8 Masseure...

    In der Broschüre der AK hab ich gelesen, dass unter anderem Arbeiten, die in ständig gebeugter oder gebückter Haltung verrichtet werden müssen, nicht erlaubt sind. Letztendlich entscheidet das aber das Arbeitsinspektorat.
    Nächste Woche habe ich dann eh nur drei Arbeitstage, relativ gut über die Woche verteilt und am Freitag hab ich dann meinen nächsten Frauenarzttermin. Mal sehen, welche Möglichkeiten er für mich sieht.
    Vorzeitiger Mutterschutz war bis jetzt nie ein Thema, vor allem für mich nicht, ich weiß auch nicht, ob meine Beschwerden ein Grund dafür sind?
    Spätestens wenn mein Bauch mir beim Massieren im Weg sein wird, müssen wir sowieso eine Lösung finden...
     
  9. Thelema6

    Thelema6 Teilnehmer/in

    War bei euch eigentlich schon mal ein Arbeitsinspektor? Der sollte da genau Bescheid wissen, was du tun bzw. nicht mehr tun darfst.

    Als ich damals schwanger war, ist zu uns in die Arbeit eine Arbeitsinspektorin gekommen und hat genau gesagt, was ich darf und was nicht. Bei uns war es so, dass ich trotzdem Sonn- und Feiertage arbeiten musste/durfte bzw. auch bis 22 Uhr (da es eben ein fixer Schichtbetrieb ist), allerdings eben nicht mehr als 9 Stunden am Tag. Es wurde auch geschaut, dass es einen Ort gibt, an dem ich mich ausruhen kann. Trotz Kontakt mit potentiell gewalttätigem Klientel war das kein Freistellungsgrund - könnte mir aber gut vorstellen, dass das Massieren bei dir in der Form in der Schwangerschaft gar nimmer erlaubt ist - bzw. dass dein Arbeitgeber dir "andere" Tätigkeiten zuschanzen müsste. Im Krankenhaus sind das zB Bürotätigkeiten. Denke also, dass in deinem Fall der Kontakt zum Arbeitsinspektor zielführender wäre als der Gyn - der kann dich ja "nur" aus medizinischen Gründen freistellen und das sind mittlerweile doch recht gravierende Gründe, da viele das Freistellen ausgenutzt haben.
     
  10. urschl

    urschl Que Sera, Sera

    Das ist ein Fall für den Arbeitsinspektor, der Frauenarzt hat mit deiner Arbeit nichts zu tun.

    Wieso fragst du dort nicht an?
     
  11. Zitroni

    Zitroni Teilnehmer/in

    Hallo Urschl,

    vielen Dank für deine Antwort.
    Den Rat mit dem Arbeitsinspektorat hat mir die Dame von der Arbeiterkammer auch gegeben.
    An dieses werde ich mich nächste Woche ebenfalls wenden.
    Bezüglich der starken Schmerzen in der Leistengegend denke ich jedoch schon, dass mein Frauenarzt zuständig ist - auch, wenn diese ausschließlich durch meine Arbeit verursacht werden.
     

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