1. visco

    visco Teilnehmer/in

    Meine Lieben, ich hoffe es kann mir jemand helfen und Erfahrungen mit mir tauschen...

    Es geht um folgende Situation:
    bis vor kurzem arbeitsuchend, seit 2 Monaten im Job und nun schwanger :) :eek:

    Wie ist es jetzt bzw. später mit dem Wochengeld?
    Welche Bemessungsgrundlage wird da genommen?
    Die Monate beim Arbeitgeber oder das Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe vorher?

    Und kann ich in einem solchen Fall bei der Krankenkassa anrufen und mich dort erkundigen?
    ich hatte bis jetzt irgendwie angst davor

    Vor allem weil ich bei der letzten Schwangerschaft nicht so viel Glück hatte und nach ein paar Monaten freigestellt werden musste weils mir so schlecht ging :(

    Danke für Eure Tipps, Erfahrungen, Austausch
     
  2. nina64

    nina64 Teilnehmer/in

    Hallo Visco,

    erstmal herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft, und alles Gute für dich und das Baby :love:.

    Wochengeld errechnet sich aus dem Bezug der letzten 3 Monate vor Beginn der Schutzfrist.
    Daher aus deinem Einkommen im Beschäftigungsverhältnis.

    Solltest du dazwischen krank geschrieben werden bekommst du ganz normales Krankengeld.
    Und selbst wenn du in vorzeitigen Mutterschutz geschickt wirst sollte es sich ausgehen, dass nur dein Erwerbseinkommen als Berechnungsgrundlage herangezogen wird.

    Bei der zuständigen Krankenkasse anrufen und dich erkundigen kannst du selbstverständlich immer.
     

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