1. Esira

    PLUS + VIP

    Wozu sollte eine Sonderpädagogin im betreffenden Fall gut sein bzw was würdest du dir erwarten?
     
  2. Heliamphora

    Heliamphora The Only Easy Day Was Yesterday
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    Ich habe im Beitrag #3 erklärt worum es geht.
     
  3. Esira

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    Naja viel Erklärung finde ich in dem Beitrag nicht.

    Medizinische Maßnahmen in Form von Blutzucker messen, Medikamentengabe, Insulin spritzen?

    Dazu kann ich dir als Sonderpädagogin in der Schule sagen, dass wir das alles nicht dürfen.

    Ich kann ein Kind dazu auffordern ein Medikament zu nehmen. Ich darf es aber nicht verabreichen.

    Wie es bei Sonderkindergärtnern ist weiß ich nicht. Es würde mich aber schwer wundern wenn die das machen würden/dürfen.
     
  4. Heliamphora

    Heliamphora The Only Easy Day Was Yesterday
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    Ich steh, glaub ich, ein wenig auf der Leitung. Welche Erklärung hättest du dir erwartet?


    Genau. Die Direktorin hat, im von mir eingestellten Link, genau das behauptet.

    Wie in meinem posting angeführt, zu finden unter Punkt 2.


    Zusammengefasst: die Direktorin hat eine Behauptung aufgestellt die nicht richtig ist.
     
  5. Esira

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    Verwechselst du oder die Direktorin vielleicht Sonderpädaagogen mit Schulassiatenten? Da könnte ich mir vorstellen, dass es welche gibt die da eine Spezialausbildung dafür haben.
     
  6. Heliamphora

    Heliamphora The Only Easy Day Was Yesterday
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    Hast du in den Link reingelesen?

    Die Direktorin schreibt von Sonderpädagogen und Stützkräften.
     
  7. Esira

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    Im Link ist von Kindergärten die Rede. Ich hab schon geschrieben, dass ich die Situation in Kindergärten nicht kenne sondern nur in Schulen.

    Um Anspruch auf einen Sonderpädagogen zu haben braucht das Kind einen sonderpädagogischen Förderbedarf. Voraussetzungen hierfür sind:

    Sonderpädagogischer Förderbedarf im schulrechtlichen Sinn gemäß § 8 Schulpflichtgesetz 1985 liegt
    vor, wenn eine Schülerin bzw. ein Schüler infolge physischer oder psychischer Behinderung dem
    Unterricht in der Volks- oder Hauptschule oder der Polytechnischen Schule ohne sonderpädagogische
    Förderung nicht zu folgen vermag und nicht gemäß §15 Schulpflichtgesetz 1985 vom Schulbesuch
    befreit ist.
    Daraus ergibt sich, dass sonderpädagogischer Förderbedarf auf eine festgestellte physische oder
    psychische Behinderung einer Schülerin bzw. eines Schülers zurückzuführen sein muss. Das heißt,
    dass ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Bestimmungsmerkmal "dem Unterricht nicht folgen
    können" und dem Vorliegen einer physischen oder psychischen Behinderung gegeben sein muss.
    Ungenügende Schulleistungen ohne das Bestimmungsmerkmal der Behinderung begründen daher
    keinen sonderpädagogischen Förderbedarf!
    Nicht jede Behinderung zieht sonderpädagogischen Förderbedarf nach sich. Seit jeher besuchen viele
    körper- oder sinnesbehinderte Kinder allgemeine Schulen, ohne dass sonderpädagogische Maßnahmen
    notwendig wären. In vielen Fällen reichen eine Berücksichtigung der Funktionseinschränkung bei der
    Gestaltung der Arbeitssituation oder der Einsatz behinderungsspezifischer Hilfsmittel sowie eine
    unterstützende Haltung der Lehrerinnen und Lehrer aus. In diesem Zusammenhang wird auch auf die
    10
    Befreiung von der Teilnahme an einzelnen Pflichtgegenständen und verbindlichen Übungen gemäß
    §11 Abs.6 Schulunterrichtsgesetz sowie auf die Bestimmungen der Leistungsbeurteilungsverordnung
    in der geltenden Fassung verwiesen.


    Quelle: http://www.cisonline.at/fileadmin/k...aetsstandards_und_Informationsmaterialien.pdf

    Der Artikel ist zwar schon ein Jahr alt aber vielleicht auch ganz interessant:

    http://derstandard.at/2000038275587/Mehr-Kinder-mit-Diabetes-Schulen-nicht-vorbereitet
     
  8. Heliamphora

    Heliamphora The Only Easy Day Was Yesterday
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    Ja und auch in meinem Beitrag #3.



    Danke.
    Es gab bei mir schon den gedanklichen Ansatz, dass Sonderpädagogen, im schulischen Bereich, keine medizinischen Maßnahmen setzen dürfen.

    Vermutlich wird es sich auch in Kindergärten nicht anders verhalten.

    Draus kann ableiten, wie die Aussage der Direktorin zu werten ist.
     

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