1. papa007

    papa007 Aktive/r Teilnehmer/in

    Hallo Leute,

    wir würden gerne das ea. KBG beziehen, da es sich so am meisten auszahlt.
    Nun wollten wir wissen, ob es möglich ist, dass ich nachdem meine Frau das Wochengeld und danach 10 Monate ea. KBG erst nach einer Pause von 6 Monaten die restlichen 2 Monate ea. KBG beziehe. Die Idee dahinter ist, dass meine Frau dann schon nach 18 Monaten arbeiten gehen kann und wir erst mit 20 Monaten unser Kind in den Kindergarten geben müssen (weil ich die 2 Monate die mir zustehen erst im 19. 20. Monat konsumiere.

    Kurz zusammengefasst:

    bis 8. Woche nach Geburt: Wochengeld
    9. Woche - Ende 1. Lebensjahr: ea. KBG (meine Frau)
    Anfang 2. Lebensjahr - 18. Monat: Pause
    19. Monat - 20. Monat: ea. KBG (ich)

    Ist es so möglich?

    LG
    papa007
     
  2. Gluecksfussi

    Gluecksfussi Aktive/r Teilnehmer/in

  3. Froeschi

    Froeschi Teilnehmer/in

    Nein. Ea KBG gibt es wirklich nur 12 + 2, ohne Pause.

    Denn genau das Hinauszögern des Wiedereintritts soll das ea KBG ja "verhindern" ;)
     
  4. Gluecksfussi

    Gluecksfussi Aktive/r Teilnehmer/in

    Genau, deswegen wird ja tollerweise jetzt auch diese Günstigkeitsrechnung mit dem maximal drittvergangenen Jahr ohne KBG fürs zweite Kind abgeschafft. Ganz super gerade für echte Leistungsträgerinnen. :(
     
  5. papa007

    papa007 Aktive/r Teilnehmer/in

    Schade, danke für eure Antworten.
    Eine Frage gäbe es diesfalls noch. Ist es möglich, dass ich nach der Bezugsdauer meine Frau 2 Monate beziehe und danach weiterarbeiten gehe während sie durchgehend bis zum 18. Monat in Karenz bleibt. Also parallel.
     
  6. Elvira

    VIP

    Beide gleichzeitig in Karenz geht offiziell nicht. Ob und wie es überprüft wird, weiß ich nicht. Kündigungsschutz könnte aber sicher ein Problem sein, wenn der Dienstgeber drauf kommt.

    Was viele Dienstgeber machen ist, dass die Frau nur knapp über geringfügig arbeitet in den zwei Monaten, tlw geht sich das dann sogar mit Resturlaub aus. Welche Auswirkungen das auf spätere Elternteilzeit hat (wenn es hart auf hart kommt) weiß ich allerdings nicht.
     
  7. sunflower81

    sunflower81 Aktive/r Teilnehmer/in

    Meines Wissens kann man einen gemeinsamen Übergabe-Monat machen. Zumindest konnte man das bisher machen, wir haben das bei Kind 1 so gemacht. Man darf aber nicht gleichzeitig KBG beziehen, das muss zeitlich versetzt sein.
     
  8. wunschkind2016

    wunschkind2016 aka stella73

    wir gehen dieses mal 30 monate insgesamt, jeder von uns jeweils 15 monate - habs halbwegs ausgerechnet, wird knapp, aber muss jetzt einfach sein. das mit dem eaKbG haben wir auch wieder überlegt, aber da wäre das blöd mit der Zeit, die ich dann bin, weil ich müsst nach 12 monaten übergeben für zwei monate und dann meine drei monate machen und dann wieder mein mann.... geht beruflich gar nicht. :eek: wenn ich aber richtig gelesen habe, kriegen wir immerhin gemeinsam die 1000 euro bonus, weil wir halbe halbe machen.
     
  9. wunschkind2016

    wunschkind2016 aka stella73

    ich mag jetzt gar nicht schauen, aber ich glaube, JETZT geht es schon so, dass beide gleichzeitig einen monat lang kbg beziehen. oder ich mein diesen papamonat, kann auch sein. :confused:
     
  10. Elvira

    VIP

    Stimmt, ein Monat überschneiden geht, bleibt halt noch das zweite. Haben wir nicht gemacht, weil man nicht gleichzeitig kbg beziehen konnte. Die neuen Regeln kenn ich zuwenig.
     
  11. sunflower81

    sunflower81 Aktive/r Teilnehmer/in

    Wobei es eben ging, das KBG zeitlich versetzt zu beziehen. Ich habs genau bis zum ersten Geburtstag von Tochter bezogen und Mann für Tag1 ihres 2ten Lebensjahres bis 2 Monate danach (dass er zum Schluss schon wieder arbeiten gegangen ist, hat da und für die Zuverdienstgrenze nichts ausgemacht, weil diese nur für Monate gilt, in denen man das volle KBG bezieht).
     
  12. papa007

    papa007 Aktive/r Teilnehmer/in

    Das hört sich gut an. Bist du dann schon nach einem Jahr arbeiten gegangen oder noch daheim geblieben?

    Danke an alle für die Antworten.
     
  13. Froeschi

    Froeschi Teilnehmer/in

    Ich war bei Kind1 während der Karenz meines LG geringfügig arbeiten (auch davor schon) und dann on Elternteilzeit. Das geht, wenn man die Elternteilzeit vor Beginn der Geringfügigkeit anmeldet (nicht zu früh), dann erstreckt sich nämlich der Kündigungsschutz über die zwei Monate. Funktioniert aber nur, wenn man dann gleich in Elternteilzeit geht. Ich wollte nicht gleich Elternteilzeit für die Geringfügigkeit in Anspruch nehmen, weil ich dann mit der ersten Stundenerhöhung schon die einmalige Änderung konsumiert hätte.

    Bei Kind 2 war ich ab Karenz meines LG in Elternteilzeit.
     
  14. Elvira

    VIP

    Da muss man sich dann die für die zwei Monate aber selbst versichern, oder?
     
  15. Froeschi

    Froeschi Teilnehmer/in

    Ja. Ist aber bei geringfügig kein Problem.
     
  16. Gluecksfussi

    Gluecksfussi Aktive/r Teilnehmer/in

    Als mein Schwager in Karenz war, hat meine Schwägerin gleichzeitig unbezahlten Urlaub genommen. Wenn man einen entsprechend verständnisvollen Arbeitgeber hat und es sich finanziell ausgeht, wär das auch sehr nett.

    Zwischendurch war meine Schwägerin noch in Bildungskarenz und daraus sofort anschließend im Mutterschutz mit dem 2. Kind. Ist sich also tatsächlich ausgegangen, die ewig hinausgeschobene Dissertation zwischen den Kindern fertig zu kriegen. :)
     
  17. Bebicat

    VIP

    Arbeitsrechtlich muss derjenige der nicht in Karenz ist in seinen alten Job, mit der alten Stundenanzahl, zurück (1 Monat Überschneidung ist erlaubt). Es hängt also vom Goodwill des Arbeitsgebers ab, ob weniger Stunden gemacht werden können oder ob man unbezahlten Urlaub nehmen kann. Meiner hätte es nicht erlaubt, der Arbeitsgeber meines Mannes hätte im Fall einer Karenz von meinem Arbeitgeber die Bestätigung verlangt, dass ich wieder arbeiten bin. Also unbedingt vorher abklären. Grundsätzlich ist es nicht vorgesehen, dass beide daheim sind.

    Mit 1.3.2017 tritt jedoch das neue Gesetz in Kraft, vielleicht ändert sich da etwas daran.
     
  18. sunflower81

    sunflower81 Aktive/r Teilnehmer/in

    Angaben halt ohne Gewähr, weil ich nicht weiß, ob sich da im überarbeiteten KBG-Gesetz mit März 2017 was ändert.

    Ich bin bei beiden Kindern nach einem Jahr mit knapp der Hälfte an Arbeitspensum wieder eingestiegen. Habs auch bei Kind 3 so vor.
     
  19. Froeschi

    Froeschi Teilnehmer/in

    Das stimmt natürlich, den meisten AG ist es aber erfahrungsgemäß ganz recht, wenn man gleich mit der ETZ-Stundenzahl zurückkommt, ist auch für ihn weniger Aufwand - aber es ist vereinbarungssache und man muss mit dem Kündigungsschutz aufpassen.
     
  20. papa007

    papa007 Aktive/r Teilnehmer/in

    Besten Dank für eure Hilfe! :)
     

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