Hallo, ich habe in der 32 Woche mit Kaiserschnitt entbunden. Habe jetzt erfahren dass ich das Wochengeld dann nur für 4 Monate statt 5 (2 vor und 3 nach dem Kaiserschnitt) bekomme, dass ich überhaupt nicht verstehen kann. ..Habe geplant dass Gehaltsabhängige Kinderbetreuungsgeld zu nehmen, stelle aber auch gerade fest, nach dem dass bis zum 1. Lebensjahr ausbezahlt wird, dass ich es dann nur für 7 Monate ausbezahlt bekomme, da meine kleine 2 Monate zu früh kam. Also irgendwie statt dass es einem in solchen Fällen geholfen wird, wird es überall nur gekürzt. Meine Frage ist, falls sich jemand auskennt, ob dass so stimmt und ob es sonst irgendwelche Unterstützung bei Frühgeburten gibt? Vielen Dank im Voraus für jede Antwort. Liebe Grüße Antonia
Wochengeld nach der Geburt gibt's für längstens 16 Wochen, bei KS verliert man also alles, was das Kind mehr als vier Wochen zu früh kommt - mein Sohn ist in der 34. Woche geboren und ich hab auch Geld verloren. Gehaltsabhängiges KBG gibt's bis zum ersten Geburtstag, in deinem Fall dann acht Monate, außer du bekommst weniger Wochengeld als KBG, dann bekommst du die Differenz ab Geburt ausbezahlt. Finanzielle Unterstützung speziell für Frühchen wäre mir jetzt keine bekannt - wenn das Einkommen zu gering ist kann man um Unterstützung beim KH-Tagsatz ansuchen. Ansonsten gibts bei Frühchen die Möglichkeit, für vier Wochen nach der KH-Entlassung eine mobile Kinderkrankenschwester zur Seite gestellt zu bekommen - die hab ich damals genutzt und war sehr froh darüber.
Ich habe meinen 1. Sohn in 27+2 bekommen, bin quasi von der Firma in die Klinik zum entbinden gegangen, war also weit vom Mutterschutz entfernt Von finanzieller Unterstützung weiss ich nichts, auÃer dass manche Impfungen für frühgeborene gratis sind.
Oh, das wußte ich nicht, Kind wurde bei 36+0 geboren und ich hatte danach genau 16 Wochen noch Wochengeld. KBG orientiert sich immer am Geburtsdatum, egal ob das Kind x Wochen zu früh oder auch zu spät zur Welt kam....
Genau, bei Frühgeburten mehr als 8 Wochen vor dem Termin, also vor Beginn des Mutterschutzes, bekommt man leider nur 16 Wochen Wochengeld danach. Das ist eine Maximalgrenze, eigentlich unfair - mein erstes Kind kam an EGT+7 per Kaiserschnitt, ich hab also insgesamt 21 Wochen (9+12) Wochengeld bekommen. Aber das Kinderbetreuungsgeld bekommst du immer bis einen Tag vor dem ersten Geburtstag des Kindes, da verlierst du nix mit einem Frühchen. Eigentlich bekommt man es ja ab Geburt, da aber meistens das Wochengeld höher ist, ruht das KBG dann eben. Sollte das Wochengeld aber niedriger sein, wird die Differenz aufs höhere eaKBG sehr wohl ausbezahlt! Dauert nur ein bissl, und man braucht einen Steuerbescheid aus dem fürs eaKBG relevanten Jahr. Zum eaKBG berät die AK nicht, aber der Bürgerservice des Familienministeriums: 0800/240 262 Ich hab da sehr kompetente Auskunft erhalten, bei mir war's wegen des geringen Abstands der Kinder auch ein bissl kompliziert.
49.840 Teilnehmer | 669.695 Themen | 15.017.058 Beiträge
Sei dabei! Registriere dich jetzt kostenlos.