1. dina04

    VIP

    ich habe mir soeben den musterbrief der ak zum thema elternteilzeit angesehen, ist mir soweit alles klar nur eben die dauer der etz nicht. es gibt nämlich zwei varianten (wenn ich das richtig verstehe) entweder bis zum 7. geburtstag des kindes oder bis zu dessen schuleintritt? sprich, wenn ich die längstmögliche dauer haben will, schreib ich bis zum 7. geburtstag oder :confused: (denn sohn kommt ja schon ein paar monate vor seinem 7. geburtstag in die schule)
     
  2. BineR

    VIP

    Musst du dich da entscheiden? Steht das nicht irgendwie so am Formular:
    längstens bis zum Ablauf des siebenten Lebensjahres oder einem späteren Schuleintritt
    Falls dein Kind später in die Schule kommen sollte, kannst du bis dahin teilzeit haben. Allerdings kenne ich keinen späteren Schuleintritt, denn selbst ein Vorschuljahr für schulpflichtige aber nicht schulreife Kinder findet in der Schule statt.

    lg
    Sabine
     
  3. Ila

    Ila Teilnehmer/in

    Bis zum Ablauf des siebenten Lebensjahres oder einem späteren Schuleintritt, so stehts.
     
  4. dina04

    VIP

    dankeschön!
     

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