1. Berthold

    Berthold Gast

    Das widerspricht sich aber. Suspendierung ist eine Enthebung vom Dienst. Da dürfte sie ihren Beruf gar nicht ausüben.
    Strafversetzung könnte auch erst nach dem Verfahren als Urteil herauskommen, meine ich. Aber wie gesagt, im Dienstrecht für Lehrer bin ich nicht firm.
     
  2. minnimaus

    VIP

    Der Stadtschulrat tickt da scheinbar anders.
     
  3. ShaakTi

    ShaakTi Teilnehmer/in

    Entschuldige mein blödes nachfragen.
    Sie ist jetzt suspendiert und darf nicht arbeiten?
    Oder darf sie keine Klasse führen, aber als Teamlehrerin schon arbeiten?

    Wieso dürfen (im 2. Fall) 3 Frauen nicht mehr in der Schule mit Kindern arbeiten, 1 aber schon.
    Entweder ist man nach so einem Vergehen nicht fähig Kinder zu unterrichten (dann alle 4) oder zumindest als Teamlehrerin schon (dann auch alle 4).
    Alle 4 haben den gleichen Blödsinn gemacht.

    Ich finde wenn das Überqueren auch deppert/grob fahrlässig etc.
    Aber ich finde auch, dass es sehr an engagierten Lehrern fehlt.
    Ich fände auch für die 3 anderen Lehrerinnen eine Versetzung und eine Arbeit als Teamlehrerin ok.

    @Berthold:
    Klar dein Geschriebenes stimmt. Nur in Wirklichkeit schauts leider sehr oft anders aus.
    Ich ärgere mich immer, wenn wirklich völlig untragbare Personen erhalten werden und "man kann halt nix gegen die tun" und junge engagierte Menschen nur Jahresverträge oder ähnliches bekommen die nicht verlängert werden.
    Darüber könnte ich mich so unendlich ärgern...
     
  4. minnimaus

    VIP

    Sie darf bis zum Ende des Disziplinarverfahrens nicht arbeiten. Je nach Ausgang desselben als Teamlehrerin an einem anderen Standort.



    Weil es sich um eine pragmatisierte Lehrerin handelt, in den 3 anderen Fällen um Vertragslehrer.
     
  5. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn

    Habe heute gehört, dass bei einem Behandlungs-Fehler (Arzt) ein Schaden entstanden sein muss - und vom Patienten nachgewiesen (der Versicherung, denn der Arzt zahlt ja nicht aus eigener Tasche) werden muss dass alles nachfolgende tatsächlich durch diesen Fehler entstanden ist - ich sehe da keinen Unterschied zu den Lehrerinnen - daher finde ich diese Vorgehensweise auch nicht verhältnismäßig.

    -Fleur-
     
  6. Origem

    Origem Teilnehmer/in

    Sehe ich anders. Wenn ein Arzt nach besten Wissen und Gewissen handelt und ihm dabei ein Fehler unterläuft, kann das nunmal passieren, wenn es auch nicht passieren dürfte. Aber Mensch bleibt nunmal Mensch und ist keine Maschine.
    Ich kann mir schwer vorstellen, dass die Lehrerinnen versehentlich über die geschlossenen Gleise gegegangen sind und auf der anderen Seite plötzlich feststellten: oh die Schrank waren ja unten.
    Wenn ein Arzt vorsetzlich falsch behandelt, wird er sicherlich nicht mehr lange Arzt sein.
     
  7. Berthold

    Berthold Gast

    Tschuldigung, aber das hat nun wirklich ÜBERHAUPT nicht das geringste miteinander zu tun.
     
  8. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn

    Ok, dann bleibt immer noch dass ein Schaden entstanden sein muss.

    -Fleur-
     
  9. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn

    Warum - weil es schwer ist etwaige Fahrlässigkeiten nachzuweisen ?

    -Fleur-
     
  10. Zwergenfee

    Zwergenfee Gast


    Na dann, wirf dich ins Auto Fleur und bretter mal mit 130 Sachen über den Wiener Gürtel (irgendwann gegen 4:00 morgens muss das ja möglich sein). Und dann erkläre mal der Polizei - dass sie dich erst strafen darf - wenn was passiert ist...
     
  11. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn

    Ok, lasse ich gelten - aber was passiert mir dann - beim ersten und einzigen Mal ?

    -Fleur-
     
  12. Zwergenfee

    Zwergenfee Gast


    WEnn du ein Diplomat bist - darfst du die Polizei auch über den Haufen fahren, aber sonst - würde ich mal sagen, Anschiss, Geldstrafe und mitunter Fahrverbot...

    Das zum THema pragmatisierte Lehrer - pfah - wozu braucht ein Lehrer pragmatisiert sein bitte... Bei einen ausführenden Staatsgewalt wie Polizei - ja ich lass mir das einreden - aber ein Lehrer - wozu braucht sowas pragmatisiert zu sein..Vor allem bei den Pisa-Tests :boes::rolleyes::boes:

    Die geht vor lauter Selbstzweifel und Verfolgung ins Burnout - klagt die Gesellschaft und vertschüsst sich in ein paar Monaten in Frühpension...
     
    Zwergenfee, 26. August 2016
    , Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 26. August 2016
  13. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn

    Und dann steige ich wieder ein und fahr weiter :)

    Die Pragmatisierungen gelten, so viel ich weiß sowieso nur mehr für den "Altbestand".

    -Fleur-
     
  14. minnimaus

    VIP

    So ist es, die Lehrerin kann doch nichts dafür, dass sie vor 20 Jahren pragmatisiert wurde und nun einem anderen Dienstrecht unterliegt.
    Das hat mit dem vorleigenden Fall genau was zu tun?
    Was meinst du mit klagt die Gesellschaft?
     
  15. Zwergenfee

    Zwergenfee Gast


    Glaubst du wirklich dass so eine Lehrerin nach der Hetzjagd in der Öffentlichkeit wieder arbeiten geht? Wenn sie in der Öffentlichkeit einem Kind eine Ohrfeige verpasst hätte - würde sie derzeit definitiv besser ausschauen in der Gesellschaft.
     
  16. Berthold

    Berthold Gast

    Weil Arzt und Lehrer zwar beide Pflichten und Verantwortungen haben, diese aber sowas von unterschiedlich sind, dass man sie auf keinen Fall vergleichen kann.
    Und von Kunstfehler kann man hier auch nicht sprechen, wie schon gesagt wurde - wer bei geschlossenen Schranken Schienen überquert, der begeht eine grobe Fahrlässigkeit, wenn nicht sogar einen bedingten Vorsatz. Das ist kein "ist ja eh nix passiert".
    Aber das hatten wir schon so oft ...

    Bitte, könnten wir beim Thema bleiben und nicht Ärzte, Schnellfahrer und alle anderen schlimmen Sachen, die man so begehen kann, in einen Topf schmeißen? Ich weiß eh, dass die Zwergi das sehr gern macht und auch begeistert drauf einsteigt, aber für uns andere ist es schon extrem mühsam.
     
  17. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn

    Kann man, muss man aber nicht - weil es um die Relationen geht- für mich wäre z.B. eine 6 wöchige Suspendierung plus Nachschulung in dem Fall auch plausibel - aber nicht die generelle Absprechung jeglicher Kompetenzen.

    -Fleur-
     
  18. minnimaus

    VIP

    Ja.
     
  19. eul.alia

    VIP

    Bei (strafrechlich) fahlässiger Körperverletzung bzw (zivilrechtlich) Schadenersatz wegen einer solchen, stimmt das, bei den Lehrerinnen geht es aber (strafrechtlich) um fahrlässige gemeingefährdung, hier ist die Gefährdung einer größeren Zahl von Menschen (in der Regel ab etwa 10 Personen anzunehmen) Voraussetzung. Deshalb ist dieser Fall mit dem Arzt, der einen Patienten gefährdet (aber eben nicht schädigt) nicht vergleichbar.
     
  20. Berthold

    Berthold Gast

    Wenn ein Arzt wider jedes bessere Wissen eine große Zahl an Patienten gefährdet, weil er z.B. ein Medikament gibt oder verschreibt, das bei dieser Art Krankheit absolut kontraindiziert ist, und das wäre so offensichtlich (wie ein geschlossener Schranken) - ja, dann spreche ich ihm seine Kompetenzen als Arzt sehr wohl ab!
    Und dann ist es auch egal, wie menschlich und mitfühlend er vielleicht ordiniert oder ob er gut impfen und Wunden verbinden kann. Das sind auch wichtige Kompetenzen. Aber er hat dann mit dem Fehlen einer ganz eminent wichtigen Fähigkeit gezeigt, dass er für diese Beruf unfähig ist.

    Solche Fälle gibt es auch tatsächlich, wenn auch selten. Z.B. bei Ärzten, die fanatische Impfgegner sind. Die dürfen dann nicht mehr praktizieren, wurscht was ihre Anhänger sagen und was sie vielleicht sonst können.

    Und genauso war es eben auch bei diesen Lehrerinnen.
     

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