Sowie Krankengeldbezug, Wochengeld, Karenz, Arbeitslosen und ev. Haft-Zeiten - und das geht den DG genau nichts an - Leumundszeugnis kann er verlangen. -Fleur-
Das kann sowieso verlangt werden, wenn es aber - wie zumindest angenommen wird - um Vordienstzeiten geht, nützt das Leumundszeugnis nichts.
Nehmen Sie " Bestätigungsklauseln " in den Dienstvertrag auf, mit denen der Arbeitnehmer bestätigt, ... ... vom Arbeitgeber aufgefordert worden zu sein, alle für die korrekte KV-Einstufung und diekorrekte Festlegung des Urlaubsanspruches maßgeblichen Vordienstzeiten vorzulegen; ... dass aufgrund der nach Aufforderung vorgelegten Vordienstzeiten die KV-Einstufung und die beim Urlaubsausmaß berücksichtigten Vordienstzeiten korrekt sind. b) Nehmen Sie eine " Abgrenzungsklausel " in den Dienstvertrag auf. Da nach der Rechtsprechung Vereinbarungen über die Anrechnung von Vordienstzeiten im Zweifel für alle dienstzeitabhängigen Ansprüche gelten, empfehlen wir, dass im Arbeitsvertrag genau festgelegt wird, für welche Ansprüche Vordienstzeiten angerechnet werden! Tun Sie das nicht, kann es für Sie zu einer bösen Überraschung kommen, wenn etwa ein Arbeitnehmer nach relativ kurzer Dienstzugehörigkeit zB ein Jubiläumsgeld fordert. c) Nehmen Sie eine " Mindestbeschäftigungsdauer-Klausel " in den Dienstvertrag auf. Will bspw der Arbeitgeber unbedingt, dass sich der heiß umworbene Stellenanwärter für ihn entscheidet, und bietet daher eine umfassende Vordienstzeitenanrechnung an, dann empfehlen wir, dass zumindest bezüglich der kostenintensiveren Ansprüche (zB Jubiläumsgeld, Firmenpension, längere Kündigungsfristen) eine gewisse Mindestbeschäftigungsdauer im aktuellen Dienstverhältnis gegeben sein muss und erst dann die vereinbarte Vordienstzeitenanrechnung gilt ("aufgeschobene Wirkung"). http://patka-knowhow.at/wp-content/uploads/Anrechnung_von_Vordienstzeiten_PVP_20126.pdf -Fleur-
Ich weiß. Ich hab mich auch immer geweigert den herzugeben. Aber wenn ich mich recht erinnere, kann man den auch auszugsweise anfordern für bestimmte Zeiten.
ja genau, diese dinge stören mich am meisten! vor allem die haftzeiten... lol (spaßerl) aber die krankengeld oder arbeitslosenbezüge zb. und auch die wochengeldbezüge, und was auch ein bissl komisch drauf ausschaut, sind sämtliche nebenjobs die ich je hatte (davon hatte ich viele schon vergessen und gar nicht im lebenslauf angegeben...) aber was solls - die bestehen drauf, hab das jetzt gestern abgegeben... leiwand find ich das nicht! hab aber auch angeboten, dass sie stattdessen dienstzeugnisse haben können (antwort: na, da kann auch vieles nicht stimmen bzw. gefälscht sein... ) oder eben ein leumundszeugnis - nein das is ihnen wurscht...Merken
Blöd ist wenn man dann auf so einen Job angewiesen ist, weil Vertrauen heißt etwas anderes und ich würde meinen Unmut der Geschäftsleitung auch mitteilen.
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