1. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn

    Sowie Krankengeldbezug, Wochengeld, Karenz, Arbeitslosen und ev. Haft-Zeiten - und das geht den DG genau nichts an - Leumundszeugnis kann er verlangen.

    -Fleur-
     
  2. theater

    VIP

    Das kann sowieso verlangt werden, wenn es aber - wie zumindest angenommen wird - um Vordienstzeiten geht, nützt das Leumundszeugnis nichts.
     
  3. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn

    Nehmen Sie ​
    " Bestätigungsklauseln " in den Dienstvertrag auf, mit denen der Arbeitnehmer
    bestätigt
    , ...
    ... vom Arbeitgeber
    aufgefordert worden zu sein, alle für die korrekte KV-Einstufung und die
    korrekte Festlegung ​
    des Urlaubsanspruches maßgeblichen Vordienstzeiten vorzulegen;
    ... dass aufgrund der
    nach Aufforderung vorgelegten Vordienstzeiten die KV-Einstufung und
    die beim
    Urlaubsausmaß berücksichtigten Vordienstzeiten korrekt sind.

    b) Nehmen Sie eine
    " Abgrenzungsklausel " in den Dienstvertrag auf. Da nach der
    Rechtsprechung
    Vereinbarungen über die Anrechnung von Vordienstzeiten im Zweifel für alle
    dienstzeitabhängigen Ansprüche
    gelten, empfehlen wir, dass im Arbeitsvertrag genau
    festgelegt wird, für welche Ansprüche Vordienstzeiten angerechnet werden! Tun Sie das nicht,
    kann es für Sie zu einer bösen Überraschung kommen, wenn etwa ein Arbeitnehmer nach relativ
    kurzer Dienstzugehörigkeit zB ein Jubiläumsgeld fordert.

    c) Nehmen Sie eine
    " Mindestbeschäftigungsdauer-Klausel " in den Dienstvertrag auf. Will
    bspw der Arbeitgeber unbedingt, dass sich der heiß umworbene Stellenanwärter für ihn
    entscheidet, und bietet daher eine
    umfassende Vordienstzeitenanrechnung an, dann empfehlen

    wir, dass zumindest bezüglich der kostenintensiveren Ansprüche (zB Jubiläumsgeld,
    Firmenpension, längere Kündigungsfristen) eine gewisse Mindestbeschäftigungsdauer im
    aktuellen Dienstverhältnis gegeben sein muss und erst dann die vereinbarte
    Vordienstzeitenanrechnung gilt ​

     
  4. Liselotte

    Liselotte Gast

    Ich weiß. Ich hab mich auch immer geweigert den herzugeben. Aber wenn ich mich recht erinnere, kann man den auch auszugsweise anfordern für bestimmte Zeiten.
     
  5. miloo

    miloo Teilnehmer/in

    ja genau, diese dinge stören mich am meisten! vor allem die haftzeiten... lol (spaßerl)
    aber die krankengeld oder arbeitslosenbezüge zb. und auch die wochengeldbezüge, und was auch ein bissl komisch drauf ausschaut, sind sämtliche nebenjobs die ich je hatte (davon hatte ich viele schon vergessen und gar nicht im lebenslauf angegeben...)

    aber was solls - die bestehen drauf, hab das jetzt gestern abgegeben...

    leiwand find ich das nicht! hab aber auch angeboten, dass sie stattdessen dienstzeugnisse haben können (antwort: na, da kann auch vieles nicht stimmen bzw. gefälscht sein... :rolleyes:) oder eben ein leumundszeugnis - nein das is ihnen wurscht...
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  6. Apollo

    Apollo Teilnehmer/in

    Blöd ist wenn man dann auf so einen Job angewiesen ist, weil Vertrauen heißt etwas anderes und ich würde meinen Unmut der Geschäftsleitung auch mitteilen.
     

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