1. pachy

    pachy ... auf neuen Wegen

    Hat jemand bereits um erhöhte Familienbeihilfe angesucht wegen Wahrnehmungsstörungen? Wie geht man bei der Beantragung vor, wie ist der Ablauf und was muss man nachweisen/vorlegen? Gibt es irgendwelche Nachteile (z.B gilt das Kind dann für die Schule als I-Kind?)?

    Und was ist eigentlich der Unterschied zwischen sensorischer Integrationsstörung und Wahrnehmungsstörung?
     
  2. Brokkoli

    Brokkoli = happy-go-lucky
    VIP

    Einfach Antrag beim Finanzamt besorgen und ausfüllen oder online machen.

    Man wird dann mit dem Kind zu einer Untersuchung geladen - Ladung, Lichtbildausweis und Befunde mitbringen - nach ein paar Wochen bekommt man dann den Bescheid, ob das Kind die Voraussetzungen erfüllt. ( das bedeutet, dass der GdBehinderung mind. 50% betragen muss)

    Im Bedarfsfall kann man gegen den Bescheid auch Berufung einlegen. Kind ist dann nicht automatisch ein I-Kind.
     
  3. elke-f

    VIP

    ergänzen zur AW oben möchte ich: wahrnehmungsstörung ist nur ein anderer begriff für sensorische integrationsstörung.
     
  4. pachy

    pachy ... auf neuen Wegen

    Danke für eure Antworten!
    Bin nun schon etwas schlauer, auch nach Internetrecherche.
     

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