1. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn

    Habe den Fall gefunden - 1 Jahr Berufsverbot auf 3 Jahre bedingt - das ist etwas anderes als rigoros, die müssen weg.

    -Fleur-
     
  2. Berthold

    Berthold Gast

    Ich würde es in beiden Fällen gerechtfertigt finden.
    Bei den Lehrerinnen auf jeden Fall.

    Aber, ich wiederhole mich jetzt, habe das ganz sicher schon oft hierfreds geschrieben:
    Es ist völlig egal, was ich oder du für richtig halten. Die Dienstbehörde hat so entschieden. Und das wird halten, jede Wette.

    Und das ist auch der große Unterschied zwischen Ärzten und Lehrern: Letztere haben einen Dienstgeber. Erstere sind selbständig.
    Wenn du schon vergleichen willst, dann nimm Spitalsärzte. Bei groben Verfehlungen werden auch die entlassen, selbst wenn es keinen konkreten Schaden gab.
    Und noch gröber kann eine Verfehlung eigentlich gar nicht sein. Es war reines, reines Glück, dass wirklich nichts passiert ist. (Oder glaubt tatsächlich irgendjemand, dass eine Person mit ausgebreiteten Händen auf den Gleisen einen Zug aufhalten könnte? Das wäre die erste, die tot wäre, und alle hinter ihr gleich als nächste!)

    Nein, da geht es um absolute Lebensgefahr. Untragbar. Gehört weg, da bin ich rigoros, ja. Und die Dienstbehörde auch, und ich bin froh, dass sie es auch so sieht.
     
  3. ShaakTi

    ShaakTi Teilnehmer/in

    Ja das war mir schon klar. ..ich kann wohl nicht genau ausdrücken was mich so besonders an der Sache stört.

    Bei 3 Menschen war das Überschreiten eines Bahnübergangs bei heruntergelassenen Schranken ein solches Vergehen, dass man ihnen keine Kinder mehr anvertrauen kann.

    Bei 1 Mensch die genau das gleiche getan hat kein Entlassungsgrund?
    Ich verstehe schon Pragmatisierung.

    In Wien fehlen über 1000 Lehrer!!! Na jetzt sinds noch 3 mehr....
     
  4. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn

    Ja, sie dürfen weiter unterrichten und sich 3 Jahre nichts zu schulden kommen lassen - dass es so nicht kommt wird sicher so sein - da ist schon der Mob dahinter.

    Dann schau dir diese Fälle an:

    Tirol: Ärzte amputieren Frau falsches Bein - SPIEGEL ONLINE

    Falsches Bein amputiert: Geldstrafe für zwei Ärzte « DiePresse.com

    -Fleur-
     
    -Fleur-, 26. August 2016
    , Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25. Dezember 2018
  5. Mausloewin

    Mausloewin Das Schwert bleibt da.
    VIP

    Mausloewin, 22. September 2016
    , Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25. Dezember 2018
  6. minnimaus, 4. Oktober 2016
    , Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25. Dezember 2018
  7. Berthold

    Berthold Gast

  8. minnimaus

    VIP

    Das Disziplinarverfahren entbehrt mit dem Aussetzen des Strafverfahrens der Grundlage und müsste eingestellt werden. Ich bin auch gespannt.
     
  9. Berthold

    Berthold Gast

    Das sehe ich nicht so. Es kann durchaus auch eine Disziplinarstrafe herauskommen, die von dem gerichtlichen Strafverfahren abweicht!
    Es gibt ja sehr wohl auch Pflichtverletzungen, die einem Strafgericht wurscht sind, aber einem Dienstgeber nicht.
     
  10. inkale

    inkale Gast

    Sehe ich auch nicht so.
    Im Gegensatz zum Strafverfahren ist für das Disziplinarverfahren sehr wohl relevant was passieren hätte können und ob ein Vertrauensverhältnis zu den Lehrerinnen noch gegeben ist oder nicht.
     
  11. Berthold

    Berthold Gast

    Eben. Staatsanwaltschaft und Gerichtsverfahren sind eine Sache, Dienstbehörde und Disziplinarverfahren eine andere. Die Entlassung kann sehr wohl ausgesprochen werden bzw. bestehen bleiben, wenn eine schwere Pflichtverletzung vorliegt und das Vertrauen zum Dienstnehmer icht mehr gegeben ist!
    Warum das Disziplinarverfahren ruht, wenn ein Gerichtsverfahren läuft, hat einen ganz einfachen Grund: dann braucht es nicht zwei parallele Ermittlungsverfahren geben, sondern das Disz. kann auf die Ermittlungsergebnisse der Strafbehörde zugreifen. Aber das heißt nicht, dass es auch die Urteile übernehmen müsste!
     
  12. lucy777

    lucy777 Gast

    es wäre für mich völlig unverständlich, wenn es keine dienstrechtlichen konsequenzen für dieses fahrlässige verhalten geben würde.
     
  13. Berthold

    Berthold Gast

    Man kann es auch einfach so beschreiben:

    Die Staatsanwaltschaft stellte nach Zeugenbefragungen und einem Lokalaugenschein fest, dass keine konkrete Gefährdung vorlag, nach der Anklage hätte erhoben werden müssen. So weit, so gut. Für sie ist die Sache damit erledigt.

    Die Dienstbehörde schaut aber noch andere Sachen an. Da geht es um interne Weisungen und Erlässe, wie eben das Verhalten auf Ausflügen, ob gegen die verstoßen wurde. Es geht um die Vorbildwirkung für die Kinder (und Eltern), ganz wichtig. Usw.

    Deswegen kann man nicht sagen, die StA hat das Verfahren eingestellt, also war die Entlassung unrechtmäßig bzw. hat auch das DiszVerfahren keine Grundlage mehr. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge. Der Dienstgeber hat nun mal andere Interessen als der Strafrichter, und wenn die verletzt sind, dann gibt es auch ein Disziplinarerkenntnis und eine Strafe. Bis zur Entlassung. Bei VB ist es noch einfacher, da wird halt der Dienstvertrag aufgelöst. Die können dann vor einem Arbeits- und Sozialgericht dagegen klagen, was wiederum Beamte nicht können.
     
  14. inkale

    inkale Gast

    Die Medien berichtigen allerdings, dass die Entlassung mit der Gefährdung der Kinder begründet wurde.
    Insoferne wird es natürlich spannend wie das Disziplinarverfahren ausgeht, wenn die Staatsanwaltschaft keine Gefährdung der Kinder feststellen konnte (durch Befragung des Lokführers, der "weit und breit" keine Menschen wahrnehmen konnte).
     
  15. Berthold

    Berthold Gast

    Ich bin eh auch gespannt.

    Aber eine Disziplinarkommission ist nicht an ein Gerichtsurteil gebunden (das es in diesem Fall ja gar nicht gibt, da es zu keinem Gerichtsverfahren gekommen ist), das sind zwei verschiedene Behörden. Insofern kann sie sehr wohl eine Gefährdung annehmen, allein dadurch dass der Schranken geschlossen war und man daher damit rechnen musste, dass in allernächster Zeit ein Zug durchfahren würde.
     
  16. Berthold

    Berthold Gast

  17. Mausloewin

    Mausloewin Das Schwert bleibt da.
    VIP

  18. lucy777

    lucy777 Gast

    ein drittes mal -oder ist das eh die geschichte von vor ein paar wochen?

    aber ja - man fragt sich.
    noch dazu, wo es in traiskirchen vermutlich der übergang nahe der schule ist - also täglich wiederholungsgefahr. wenn´s der lehrer macht - warum sollen´s die kinder dann nicht tun?
    solange keine katastrophe passiert, passiert da wohl nichts-.
     
  19. Apollo

    Apollo Teilnehmer/in

    Was führt dich zu dieser Vermutung? Zwei Situationen mit Lehrer sind doch nicht repräsentativ für eine ganze Berufsgruppe.
     
  20. Berthold

    Berthold Gast

    Ich hoffe!!!
     

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