1. Andromache

    Andromache Gast

    Hallo!
    Ich hoffe, jemand kann mir ein bisschen weiterhelfen. Mein LG und ich wollen die gemeinsame Obsorge für unsere Tochter beantragen (Vaterschaft ist schon anerkannt). Ich habe schon bei der Rechtsfürsorge angerufen (MA 11), und zwar als ich hochschwanger war. Auskunft habe ich keine bekommen (kennen sich offensichtlich nicht aus dort), nur den warmherzigen Rat der Sozialarbeiterin: "Wissen Sie, es hat alles seine Vor- und NAchteile...wenn die Beziehung einmal in die Brüche geht, dann gibt es einen Sorgerechtsstreit" (ohne gemeinsamer Obsorge natürlich nicht). Und das sagt die einer hochschwangeren Frau!!! Sehr einfühlsam, muss ich schon sagen...
     
  2. sweety

    sweety Gast

    Hallo, wir haben sie, die gemeinsame Obsorge !

    Du musst auf das für euch zuständige Bezirksgericht (Amtstage Dienstag und Freitag wenns noch stimmt ! ) dort stellst du den Antrag auf gemeinsame Obsorge, entweder bekommt ihr dann gleich das schreiben oder ihr müsst beide samt Kind zu einem kurzen Gespräch auf´s JA und bekommt dann das schreiben, that´s it.

    lg sweety

    PS: zahlen müsst ihr nichts.
     
  3. lupinchen76

    lupinchen76 finally five

    hallo!

    sweety hat eh schon alles erklärt. wir haben auch die gemeinsame obsorge beantragt, am bezirksgericht josefstadt.
    wir sind zur amtszeit am di hingegangen unt mussten ca 1 std. warten und dann ein formular ausfüllen, das wars. dazu musst du geburtsurkunde des kindes, vaterschaftsanerkennung und alle drei meldezettel vorlegen. ruf aber vielleicht sicherheitshalber vorher noch bei dem zuständigen bezirksgericht an.

    wir hatten dort übrigens eine recht "witzige" (?) situation:
    während wir die gemeinsame obsorge beantragt haben, hat neben uns ein vater seine sorgerechtsprobleme wegen besuchszeiten etc.dem richter geschildert. da hab ich mich einen augenblick lang gefragt, ob wir blöd und naiv oder optimistisch sind. hab mich für optimistisch entschieden.
    :rolleyes:

    ach ja, den rechtsbeschluss über die gemeinsame obsorge haben wir nach ca. 4 wochen zugeschickt bekommen.

    liebe grüße
     
  4. Jessylein

    Jessylein Teilnehmer/in

    Was ist denn eigentlich, wenn man das nicht beantragt? Habs nämlich auch nicht vor, weil wir ja in 3 Monaten sowieso heiraten und dann haben wir das ja automatisch, oder irr ich mich da?
     
  5. sweety

    sweety Gast

    Wenn ihr heiratet ist es dann eh automatisch, ja aber wir wussten lange nicht ob wir überhaupt heiraten :D ;) und dann hätte er ohne gemeinsame Obsorge "theoretisch" nichtmal die kleine vom Kindergarten abholen dürfen oder seine Unterschrift ins Mittelungsheft setzen dürfen etc. bevor ich da überall angebe, ja er "darf" wenn wir eh zusammen leben und er ein liebevoller Vater ist, dann gleich gemeinsame Obsorge.

    lg sweety
     
  6. Soph

    Soph Windige

    Bei uns war die Jugendamttante sogar bei uns zuhause. War eine schräge Situation, obwohl sie immer wieder betont hat, daß das reine Routine wäre. Im Beschluß des Amtsgerichtes standen dann auszugsweise ihre Beobachtungen wie "Die Kleine Sophie wird offensichtlich liebevoll betreut" oder "Die Eltern möchten sich die Verantwortung teilen" und "die Wohnung ist liebevoll eingerichtet". Das liest man dann doch irgendwie gerne. :D

    Lg,
    Margit
     
  7. Andromache

    Andromache Gast

    Danke an alle für die Hilfe!
    Liebe Grüße, Susanne
     
  8. susanna

    susanna Gast

    bei uns war es so ein mittelding: nichts mit nur formular-ausfüllen, sondern schön brav vor dem familienrichter erklären, warum wir das wollen. da kam natürlich seine frage, warum nicht gleich heiraten. er hat uns zum schluss auch den besuch einer tante (oder eines onkels) vom jugendamt angekündigt, kam aber keine(r), und rund vier wochen später kam der bescheid.
    susanne
    ps. wir haben übrigens alle drei versionen:
    1. kind ledig ohne gemeinsames sorgerecht
    2. kind ledig mit gemeinsamen sorgerecht
    3. kind ehelich!
    der nachname aller kinder ist der vom vater (doppelte geburtsurkunde notwendig)
     
  9. Mona099

    Mona099 Teilnehmer/in

    mir wurde während der ss von der ma 11 auch von der gemeinsamen obsorge abgeraten und als wir gemeinsam beim passamt waren, um die kinder eintragen zu lassen, da wir ursprünglich vorhatten, die kinder in beide pässe eintragen zu lassen, haben sie uns, d.h. eigentlich mir, auch davon abgeraten das zu machen. wir haben uns überzeugen lassen und nun sind die kinder halt bei mir im pass eingetragen.

    ich hab mich zwar auch gewundert aber ich denk mir die wissen schon wovon sie reden. sie haben oft so fälle, hat sie gesagt...

    ist es nicht ausserdem so, dass nach einer heirat eh beide partner das gemeinsame sorgerecht automatisch haben? also ich denk mir, so lang können wir auch noch warten und einen wirklichen unterschied machts ja nicht, denn erziehen tun wir eh beide unsere kinder gemeinsam. es ist halt nur das offizielle, wo ich als mutter das alleinige sorgerecht überhabe.
     
  10. Peanuts

    Peanuts Teilnehmer/in

    Möchte nur kurz für alle, die an der gemeinsamen Obsorge, zweifeln oder sich unsicher sind, zu bedenken geben: Sollte (und das wünscht man natürlich niemandem) der Mutter etwas zustoßen, so hat der Vater keinerlei Rechte an dem Kind d.h. ihm steht lt. Gesetz nicht einmal das eigene Kind zu, sondern in erster Linie den Eltern der Mutter. So müsste er im Ernstfall sozusagen um das eigene Kind "kämpfen". Bei einer Heirat oder der gemeinsamen "eingetragenen" Obsorge kann so etwas nicht passieren.
    Wir haben gleich zu Beginn die gemeinsame Obsorge beantragt (Formular im Amtshaus - kurz und schmerzlos) und schließen eine spätere Heirat nicht aus. Somit sind wir auf jeden Fall abgesichert.
    Natürlich ist man vor etwaigen Sorgerechtsstreits nicht gefeit. Das wünscht sich sicher keiner, vor allem wenn man gerade eine kleine Familie gründet.
     
  11. susanna

    susanna Gast

    @ Peanuts: genau das war auch unser beweggrund. ich habe mich vor der geburt meines ersten kindes sehr genau erkundigt, was es rechtlich bedeutet, ein lediges kind zu haben und genau dieser - schlimme - fall war für uns ausschlaggebend, das gemeinsame sorgerecht zu beantragen. nur sind wir dann irgendwie nicht dazu gekommen, obwohl es wirklich ein klax ist. beim zweiten haben wir es dann aber schnell nachgeholt.

    @ Mona099: mir gings gleich am passamt, aber wir haben uns das wohl überlegt und nicht abwimmeln lassen, außerdem will z. b. heuer mein mann mit unserem älteren und meinem bruder mit seinen zwei söhnen einen campingurlaub am meer machen, worauf ich wirklich verzichten kann. warum sollen da die kinder nicht bei ihm im pass eingetragen sein (also auch vor unserer heirat)?
    lg susanne
     
  12. Mona099

    Mona099 Teilnehmer/in

    es wurde uns abgeraten, weil man es nicht rückgängig machen kann und falls es dann mal zum streit oder zur trennung kommen würde, kann der vater mit den kindern abhauen. ich weiss das klingt sehr utopisch....

    sie hat uns dann gesagt, dass man den nachtrag im pass des vaters ja jederzeit machen kann, wenn er alleine mit den kindern wegfährt.

    aber das wird ja in unserem fall eh alles nicht relevant sein, da wir auch heiraten werden und die kinder sowieso einen eigenen pass bekommen werden sobald das möglich ist
     
  13. Lilly122

    Lilly122 Gast

    Hallo!!

    Hätt da noch eine Frage dazu: Wozu ist dann die Vaterschaftsanerkenntnis gut?? Wozu steht der Vater in der Geburtsurkunde, wenn er dann null Rechte hat??
    Und ist es wirklich so, daß er ohne gemeinsame Obsorge GAR KEINEN Zugriff auf das Kind hat?
    Und angenommen ich bin nicht verheiratet, das Kind hat aber den Namen des Vaters, aber keine gemeinsame Obsorge, wär das dann genauso? Wär das nicht vollkommen pervers?
    Danke für Antworten,
    L.g. Lilly
     
  14. Mona099

    Mona099 Teilnehmer/in

    das ist es ja, was wir auch nicht so recht verstanden haben am anfang. der vater hat NULL RECHTE, da kann er zehnmal anerkennen....

    vor dem gesetz ist die mutter die alleinige erziehungsberechtigte, d.h. auch nur sie darf unterschriften für die kinder geben und entscheiden treffen. mit dem nachnamen hat das nichts zu tun....
     
  15. Lilly122

    Lilly122 Gast

    danke für die antwort, ich finde diese regelung äußerst seltsam.
    l.g. lilly
     
  16. püncktchen

    püncktchen Teilnehmer/in

    habe mit einer juristin telephoniert (dank euch bin ich auf diese obsorge geschichte aufmerksam geworden, dachte nämlich auch mit der anrkennung der vaterschaft sei alles erledigt) und die sagte mit der anerkennung der vaterschaft hat der vater besuchsrecht und zahlungsplicht... also allimente bekommt man und sein kind darf er ab und an mal sehen....
    naja also ewrden wir us auch aufs gericht bemühen...

    lg
    nicola
     
  17. Falls irgendwas mit der KM sein sollte, bekommt automatisch der Vater das Kind soweit das Kind den Vater kennt!!!! So wurde mir das von unserem Familienrichter erklärt, er bekommt auch die Große, obwohl sie eigentlich nicht seine Tochter ist, aber da wir nun doch schon eine zeitlang zusammen wohnen und beide Kinder miteinander mit ihm aufwachsen ist das so!!!

    Gruß
    Schnecke
     
  18. Mona099

    Mona099 Teilnehmer/in

    soviel ich weiss, ist das nicht so. sollte der mutter etwas zustossen, sind die eltern der mutter dann die erziehungsberechtigten der kinder, wenn man nicht verheiratet ist.

    mir wurde das so gesagt und ich hab dann auch nach recherchiert und das wo gelesen, weiss aber jetzt grad nimma wo....
     

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