1. LauEli

    LauEli Teilnehmer/in

    geht das? Muss ich den Kindergarten dann komplett aus eigener Tasche bezahlen?

    Wir haben nocht gut 10 Monate Zeit und dennoch vermuten die Kindergartenpädagoginnen, Freunde, Familie und nicht zuletzt auch ich, dass mein Sohn nicht so schnell alles "aufholen" können wird.
    Jedes Kind in seinem Alter in unserem Freundeskreis ist schon deutlich weiter. Sogar die jüngeren Freunde (3 oder 4 Jahre alt) sind ihm in vielen Dingen weit voraus.

    Ich habe Angst, dass es für ihn nächstes Jahr in der Schule sehr hart würde und will ihm gerne diese Erfahrung ersparen. Er braucht einfach noch ein Jahr.

    Er ist ein sensibles, ausfmerksames und bestimmt nicht dummes Kind. Er ist einfach nur später dran :rolleyes:
     
  2. SanjaM

    VIP

    ja grundsätzlich geht das.
    wenn es ein privatkiga ist , dann ist es überhaupt kein problem.
    wenn öffentlicher kindergarten , dann muss der kiga halt mitspielen. was mitunter nicht so leicht ist, aber wenn der kiga derselben meinung ist, dann geht mitunter sogar das. kenne grad ein kind wo das grad so läuft.
    grundsätzlich ist es so, dass ein kind am ende des 1. schuljahres "häuslichen unterrichts" entweder eine prüfung machen muss (was natürlich nicht mit kigajahr kompatibel ist) oder in die erste klasse vs angemeldet werden muss, dann spart es sich die prüfung. damit ist eine kiga-verlängerung um 1 jahr durch häuslichen unterricht grundsätzlich problemlos möglich, zumindest von schulseite her. dann muss der kiga noch einverstanden sein eben.
     
  3. avocado

    avocado Gast

    vielleicht wäre eine vorschule was für ihn?
     
  4. hejoka

    VIP

    Achtung, ist stark vom Bundesland abhängig.
    In Wien ist es im öffentlichen Kiga nicht möglich.
    In einem Privaten schon. Der Kiga bekommt aber keinerlei Förderung für dein Kind.

    Der Förderbetrag beträgt bei ganztags ca. 390,00 + Elternbeitrag + Essen.

    Gruss
    Manuela
     
  5. isbinnbeal

    isbinnbeal Gast

    Genau, also es wird in wien deutlich teurer plus der kiga muss einen platz frei haben. In unserer Kigru bspw kommen naechstes jahr so viele geschwister, dass wir keinen platz haetten. auch im kinderfreundekiga wo ein Kind von mir in den hort geht, ist oft keinen platz geschweige denn ganztags frei wenn man nicht ganz frueh dran ist.
    Also wuerde ich schon nachfragen, ob sie voraussichtlich platz haben. und eben das finanzielle beachten.
     
  6. Brokkoli

    Brokkoli = happy-go-lucky
    VIP

    Bei meinem Mittleren ist es so gegangen - das es in der Schule nur eine integrierte Vorschulklasse gab und mein Sohn eh schon ein sehr gedrücktes Selbstbewusstsein hatte, haben wir ihm das erspart.

    Bei ihm war aber schon länger klar, dass er nicht schulreif ist.
     
  7. LauEli

    LauEli Teilnehmer/in

    Wir vermuteten es auch schon länger. Wenn die Förderung weg fällt wird es schwierig besonders weil dann auch noch mein Einkommen gegen Kinderbetreuungsgeld getauscht wird. Das sind mal locker 1.500/Monat weniger :eek::eek::eek:
    Nachdem ich jetzt schwanger bin und dann sowieso zu Hause würde ein Halbtagsplatz wahrscheinlich reichen. Gar kein Kindergarten würde für ihn nicht passen. Er braucht seine Freunde.
    Ab wann können wir eigentlich so eine Schulreifefeststellung, oder wie auch immer das heißt, machen lassen?
     
  8. Sonne34

    VIP

    hallo!

    wir haben es gerade geschafft, aber es war ein harter kampf und die kindergartenzusage haben wir erst 2 wochen vor start erhalten. angestrebt hatten wir es schon 2-3 jahre, aber mussten erst schulreifeprüfung abwarten.... viele hürden.

    ich hab jetzt nicht zeit mehr zu schreiben, ich schick dir demnächst eine pn mit allen stationen auf diesem weg.

    unsre tochter ist zu früh geboren und daher 2 tage vor den stichtag gerutscht, dazu klein (3er perzentile) und schüchtern und sensibel (laut attest der landesschulpsychologin sozial und emotional nicht schulreif). ihr geburtsdatum (eigentlich wäre sie ein ende-september-kind) macht sie sicher zur ausnahme, aber es gehörte sehr viel nervenzermürbender einsatz von uns eltern und eine portion glück dazu - sowie dass am schluss auch leute involviert waren, die zum wohle des kindes entschieden.

    lg sonne
     
  9. SanjaM

    VIP

    ich kenne wiederum ein kind, wo dieser teil recht problemlos ging: mutter ging mit kind zur schuleinschreibung, war aber eh schon im vorfeld klar dass kind nicht schulreif (kind hat 2 ältere geschwister in dr schule, sowohl lehrkräfte als auch direktion kannten das jüngste geschwisterkind, das ca 2 jahre von der entwicklung her jünger ist als sein reales alter, aufgrund verschiedener gesundheitlicher themen).
    jedenfalls war da noch die frage ob evtl. vorschule. was der mutter (selbst vom fach) auch als zu früh erschien.
    aber dann ging sie mit dem kind auf die gemeinde, und dort stellte eine x-beliebige gemeindemitarbeiterin (oder mitarbeiter, weiß ich jetzt nicht) fest: "naja wie ein schulkind sieht es wirklich noch nicht aus" und damit war das thema gegessen :eek:. vorschule kein thema mehr, kindergartenplatz bereitgestellt!!!
    wahrscheinlich haben sie grad auch in dem kiga ein (integrations-)kind gebraucht...

    aber natürlich ist das in wien wohl ganz anders!
     
  10. Bartholomaea

    Bartholomaea Teilnehmer/in

    wenn dein kind schulpflichtig ist (also vor dem 1. september 6 wird), aber nicht schulreif ist, dann muss es in die vorschule.
     
  11. LauEli

    LauEli Teilnehmer/in

    @Bartholomaea oder man meldet es zum "häuslichen Unterricht" an und lässt es auf eigene Kosten in den Kindergarten gehen.

    Soviel weiß ich übrigens dank eurer Infos jetzt.

    Vielen Dank. Ich denke, das werde ich machen.

    Ich sehe nicht ein, wieso sich mein Sohn 2017 durchquälen müsste, wenn er ein Jahr später wie viele andere Kinder die Volkschulzeit genießen könnte.

    PS:
    Nachdem alle Psychologen (egal ob vom Amt oder privat) der Meinung waren, mit dem Kind sei alles okay und er wäre komplett normal, gehe ich davon aus, dass er auch nach deren Definition "schulreif" sein wird.

    Übrigens sind Kindergartenpädagogen, Freunde, Familie,.... anderer Meinung als die diversen Psychologen die sich das Kind jeweils etwa 2h ansehen und danach ein Urteil abgeben. :mad:
     
  12. Kruemelmaus

    Kruemelmaus Teilnehmer/in

    das Thema kenne ich nur allzu gut - ist bei uns gensauso. Ich möchte meinen Sohn (5 Tage vor Stichtag geboren) auch ein Jahr später in die Schule geben. Glücklicherweise gibts bei uns in der Nähe keine Vorschule (sonst müsst er dort hin, wobei ich das fast anstrengender finde, da könnte er gleich in der 1. anfangen) bzw. ist auch Vorschulunterricht in der Klasse eigentlich nicht möglich, da schon 1. und 2. gemeinsam unterrichtet werden. Habe jetzt seit über einem Jahr mit div. Personen gesprochen und rausgekommen ist, dass ich ihn für den häuslichen Unterricht anmelden muss (dies muss von Direktorin bzw. Schulverwaltung genehmigt werden - beide schieben das bei Nachfragen auf den jeweils anderen - lustig wie die sich alle gut auskennen mit den Zuständigkeiten ;) und wenn wir das bewilligt bekommen, muss ich bei der GEmeinde auf Wiederaufnahme in den Kindergarten ansuchen - dies geht laut Auskunft der Kindergartenleiterin jedoch nur, wenn ein Platz frei ist. Verpflichtendes Kindergartenjahr hat er trotzdem heuer (immer das Jahr in dem das Kind 6 wird) - nächstes Jahr wäre der Kindergarten somit ohne Pflicht und er könnte auch nur 3 Tage die Woche gehen oder weniger (wenn er einen Platz bekommt), das erfahre ich aber erst bei Kiga bzw. Schuleinschreibung.

    Interessant finde ich auch, dass es mind. 2 Termin für Besprechungen mit Sonderkindergartenpädagoginnen bzw. Schul- und Kigaverwaltung geben wird, die mir dann angeblich die "Möglichkeiten aufzeigen" und mein Kind "beurteilen" - :rolleyes: ´- wenn ich die Möglichkeiten nicht kennen würde, würde ich den Weg nicht gehen und mein Kind beurteilen wenn man es gerade mal einen Vormittag sieht - das halte ich für Humburg :rolleyes:,

    Wenn man mit dem Kind das Vorschuljahr zuhause machen möchte, dann braucht man keine Prüfung in der Volksschule ablegen - dann müsste man theoretisch den Kind auch nichts bestimmtes beibringen, weil es ohnehin im kommenden Jahr in der ersten Klasse starten würde. Wenn man die 1. Klasse im häuslichen Unterricht machen möchte, dann nimmt die gewählte oder zuständige Volksschule die Prüfung (oder Prüfungen) ab.

    Wenn du für dein Kind das Empfinden hast, dass es noch zu früh für die Schule ist, dann lohnt es sich auf jeden Fall den mühsamen und stenigen Weg zu gehen.

    Alles Gute.
     
  13. DaisyD

    VIP

    An sich ist vorschulunterricht schon auch mögl i ch, wenn 1. Und 2. Klasse zusammen unterrichtet werden. Es gibt Lehrer die können das;)
     
  14. lottinchen

    lottinchen Teilnehmer/in

    Den häuslichen Unterricht muss niemand genehmigen. Du musst lediglich bis spätestens 1 Monat vor Schulbeginn die INFORMATION an das zuständige Schulamt schicken. Die müssen das akzeptieren.

    "Die Abmeldung zum häuslichen Unterricht ist ein formloses Schreiben, das an den zuständigen Bezirksschulrat gerichtet wird. Darin zeigt man an (es handelt sich nicht um ein Ansuchen), daß das Kind seine Schulpflicht durch häuslichen Unterricht erfüllen wird. Man verweist darauf auf § 11, Absatz 2-4 SCHPflG. Neben den üblichen Daten und Urkunden (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaft, Meldebescheinigung) ist weiter nichts vorzuweisen oder zu begründen."
    http://www.erziehung.at/haeuslicher-unterricht/gesetzliche-grundlagen/
     
  15. Nordpolidakonradida

    Nordpolidakonradida Teilnehmer/in

    Hallo :)

    Ich habe diesen Fall gerade. Mein Sohn Anfang August geboren war absolut nicht schulreif (hat eine Sensorische Interaktion) wollte ihm ein Jahr länger in den Kindergarten gehen lassen..... aber dieses durfte er nicht da ihn der Schulpsychologe nicht zurückgestallt hat. Also in NÖ ist es so, dass du eine Zurückstellung brauchst wenn es jedoch eine Vorschule gibt lassen sie das leider nicht durchgehen :bös:

    Hab ihn dann in den Hausunterricht genommen (Vorschulstufe) und muss keinen Test machen weil eben Vorschule und da gib es keinen Test.
    Mein Sohn besucht jetzt momentan so eine freie "Lerngruppe".

    Liebe Grüße
     
  16. Kruemelmaus

    Kruemelmaus Teilnehmer/in

    Mir hat man gesagt, dass ein "Zurückstellen" seit ca. 2 Jahren überhaupt nicht mehr möglich ist. Vor einigen Jahren hat eine Bekannte noch mit einem Brief vom Kinderarzt relativ problemlos ein Jahr länger Kindergarten (Schulbeginn mit 7 Jahren) für Ihren Sohn herausgeholt, aber laut Info bei div. Stellen geht das nicht mehr - nur eben der häusliche Unterricht. Wobei ich mir mit der Info nicht mehr ganz sicher bin, ob die von div. Stellen auch wirklich ausreichend kompetent ist ;)

    Das mit 1 Monat vor Schulbeginn geht bei uns leider nicht - wir müssten spät. zur Schuleinschreibung den häuslichen Unterricht anmelden (wurde mir auch so gesagt, genauso wie, dass der genehmigt werden muss - wobei ich nicht nachgefragt habe, ob es da Gründe für Ablehnung gibt?). Und ich hab sogar schon im Nov. den ersten Besprechungstermin minder Soki. (bin übrigens aus NÖ)

    Aber ich schaue positiv in die Zukunft und hoffe wirklich, dass sich der Aufwand für uns lohnt und mein Sohn noch ein Jahr länger den Kiga besuchen darf.
     
  17. Sonne34

    VIP

    liebe laueli,
    spät aber doch hab ich die die priv. nachrichten (dafür gleich 4, weil lange) geschickt.
    alles gute!!!!


    krümelmaus,
    da ich für laueli gerade "unseren weg" in pn's getippt habe (langer kampf, daher auch lange zusammenfassung :rolleyes:), kann ich dir das auch bei bedarf gern weiterschicken.
    es waren viele viele stellen involviert, aber letztlich haben wir es kurz vor start des kindergarten/schuljahres geschafft, dass sie im (öffentlichen und eig. übervollen kiga) bleiben darf - zum glück als "vorschulkind", also ohne die externistenprüfung, durch die sie sonst durchfallen müsste, um danach in die 1. klasse gehen zu dürfen.
    hilfreich waren bei uns ein bemühter vs direktor und die landesschulpsychologin, wie sich am ende herausstellte. da das land entscheidet, ignorieren sie nicht die meinung der landesschulpsycholoige. dennoch hat uns die gmeinde viele steine in den weg gelegt und hätte fast alles scheitern lassen....

    wir haben eine ähnliche ausgangssituation: stichtagkind, bei uns noch zu früh geboren, sozial und emotional unreif, aber kognitiv reif.

    der kampf hat sich gelohnt. das sehen wir jeden tag, da sie sooo gern in den kindergarten geht.

    sonne
     
    Sonne34, 2. November 2016
    , Zuletzt bearbeitet: 2. November 2016
    #17
  18. Elis153

    Elis153 Teilnehmer/in

    Folgebeitrag desselben Teilnehmers (erstellt: 4. August 2022)
    Hallo @Sonne34..

    obiger Beitrag ist jetzt zwar schon ein paar Jährchen her, aber könntest du mir bitte auch die Zusammenfassung "eures Weges" schicken?

    Bei uns ist dieses Thema auch gerade aktuell...

    Freue mich auf deine Rückmeldung.

    LG
     
  19. Sonne34

    VIP

    Liebe Elis, ich schreib dir in den nächsten Tagen eine pn.
    LG Sonne
     
  20. cnoc

    cnoc Gast

    Der Privatkiga muss auch noch den Platz frei haben. Ist nicht unbedingt immer so.
    Und ja man muss alles zahlen inklusive in Wien der weggefallene MA10 Förderung, es kommt also auf mehrere Hunderte im Monat.
    Wenn das Kind für schulunreif gefunden wird gibt es keine Prüfung, da Vorschulkind. Wenn es für schulreif gefunden wurde gibt es eine Externistenprüfung.

    Oh sorry! Ich erkenne gerade das Thema is schon lang her.

    Wir haben in den elternverwaltete Kigrus einen Solidaritätstopf für solche Fällen, deswegen springe ich es an.

    Was sich inzwischen zum Gluck geändert hat: seit 2018 glaube ich darf man bei Frühchen den errechneten Geburtstermin her nehmen. Also ist das Kind in August gekommen aber EGT war in Sept darf man zweiteres für den Schuleintritt gelten lassen und das KInd ohne Rückstellung oder sonst was einfach in dem Kiga lassen.
     

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