1. OnlyMe

    VIP

    Ich bekomme gerade ein bisschen die Krise...

    2013 = Letztes Jahr in dem kein KBG bezogen wurde

    2014-2015 = Bezug einkommensabhängiges KBG (12+2)

    01.2016 = Ende gesetzliche Karenz für 1. Kind

    02-06.2016 = Private Karenz mit AG vereinbart für 1. Kind

    06.2016 = Geburt 2. Kind

    Ich habe keine Wochenhilfe erhalten; das wusste ich schon, dass ich keinen Anspruch habe.

    Nun bekam ich heute die Ablehung des einkommensabhängigen KBG; Begründung: da ich die letzten 6 Monate nicht erwerbstätig war.

    Was bedeutet erwerbstätig? Ich bin nachwievor in einem aufrechten DV!

    Ich hoffe inständig, dass hier jemand ist, der mir weiter helfen kann. Ich ging davon aus noch einmal die einkommensabhängige Variante beziehen zu können. Es geht immerhin um viel Geld. Ich dreh noch durch bis Montag... :confused:
     
  2. Nairobi

    VIP

    Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube mich zu erinnern, dass man bis zum 1. Geburtstag von Kind 1 schwanger sein muss um erneut Anspruch auf das einkommensabhängige KBG zu haben.

    Aber vielleicht meldet sich noch jemand, der sich besser auskennt...
     
  3. OnlyMe

    VIP

    Ich glaube, es scheitert an der privaten Karenz. So ärgerlich, echt! Ich finde es nur so ärgerlich und blöd, dass ich nie eine konkrete Auskunft auf meine Fragen bezüglich des Anspruches auf erneutes eaKBG erhalten habe. Immer nur so Broschürentexte. Das habe ich damals so nicht raus lesen können... Jetzt verstehe ich den Inhalt. Blöd, wenn man mit etwas anderem rechnet. :(


    Quelle: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.080611.html

    "Erwerbstätigkeit in den letzten sechs Kalendermonaten unmittelbar vor der Geburt des Kindes:
    Es muss sich um eine in Österreich sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit handeln. Eine Selbstversicherung, freiwillige Weiterversicherung, Mitversicherung etc. reichen nicht aus. Die Erwerbstätigkeit muss durchgehend in den letzten sechs Monaten vor der Geburt tatsächlich ausgeübt worden sein. Wird in den sechs Monaten vor der Geburt eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ausgeübt und eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld etc.) bezogen, besteht kein Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld. Unterbrechungen von bis zu 14 Tagen sind zulässig. Zeiten des Erholungsurlaubes oder der Krankheit mit Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers stellen grundsätzlich keine Unterbrechungen dar. Zeiten des Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschutzgesetz (MSchG) sowie Zeiten der gesetzlichen Karenz nach dem Mutterschutzgesetz oder dem Väter-Karenzgesetz (bis maximal zum zweiten Geburtstag eines Kindes) gelten bei aufrechtem Dienstverhältnis als Zeiten der Ausübung einer Erwerbstätigkeit, sofern in den sechs Monaten unmittelbar davor eine in Österreich sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit tatsächlich ausgeübt wurde."
     
  4. Froeschi

    Froeschi Teilnehmer/in

    Hier steht es, tut mir leid für dich.
     
  5. Lottie

    Lottie Gast

    Soweit ich weiß wurde das ja so geändert, dass das 2. Kind innerhalb von 2 Jahren von Geburt des ersten geboren werden muss, um hintereinander ekg beziehen zu können.

    Es kommt also auf den Geburtstag des 1. Kindes an.

    Ich weiß aber nicht ob das noch up-to-date ist.
     
  6. OnlyMe

    VIP

    Ja, ich habe es in der SS leider nicht inhaltlich heraus gelesen, warum auch immer. Irgendwie habe ich mich auf die Information fixiert, dass es nur darum geht, dass maximal das 3. vorangeganene Jahr ohne KBG zur Berechnung heran gezogen wird. Alles andere dürfte ich ausgeblendet haben.

    Mich ärgert nur so sehr, dass ich weder von der GKK, noch vom Familienministerium eine konkrete Antwort bekommen habe, obwohl ich meinen Fall genau geschildert habe. Das ärgert mich schon sehr... :mad:

    Es ändert eh nichts. Arbeiten ohne Kinderbetreuungsplatz wäre eh nicht gegangen bzw. hätte ich mir deswegen keinen gesucht. Ich würde mich halt jetzt nicht so aufregen, wenn ich nicht naiverweise mit dem gerechnet hätte. Ja, selbst schuld auch, ich weiß eh...
     
  7. Lottie

    Lottie Gast

    Es gibt generell zum Thema Karenz eine sehr gut infoveranstaltung der ak. Eine Freundin War dort u hat mir viele gute Tips weiter gegeben.

    Leider ist das alles sehr undurchsichtig.
     
  8. OnlyMe

    VIP

    Bei mir hüllte sich die AK bzgl. des eaKBG leider in Schweigen. Ich wurde sofort an das Familienministerium verwiesen.
     
  9. Froeschi

    Froeschi Teilnehmer/in

    Das ist aber eigentlich schon etwas, das überall ziemlich konkret steht. Auch bei der AK.
    Einer Erwerbstätigkeit gleichgestellt ist die Karenz bis max zum zweiten Geburtstag von Kind 1.

    https://www.bmfj.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/kinderbetreuungsgeld/einkommensabhaengiges-kinderbetreuungsgeld.html
    https://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/kinderbetreungsgeld/Kinderbetreuungsgeld-Varianten.html
     
  10. OnlyMe

    VIP

    Ja eh, trotzdem habe ich es geschafft es zu überlesen/ ignorieren... Normalerweise bin ich nicht "auf da Nudlsuppn dahea gschwommen" :cool: Was solls, ich habe mich eh schon wieder beruhigt, denn wie bereits erwähnt, hätte ich nichts anders gemacht. Die Einstellung wäre nur eine andere gewesen.
     
  11. Froeschi

    Froeschi Teilnehmer/in

    Ja, das ist echt blöd, wenn man so "überrascht" wird.
     
  12. change00

    change00 Gast

    darf ich fragen, wieso du eine private Karenz vereinbart hast? Wieso bist du nicht einfach weiterhin gesetzlich in Karenz gewesen? Dann hättest du das Problem nicht und das wäre bis zum 2. Geburtstag des Kindes gegangen.
     
  13. OnlyMe

    VIP

    Der Betreuungsplatz in der Wunscheinrichtung für Großkind ist erst ab kommendem Herbst frei/ gesichert, obwohl Anmeldung bereits in der 14. SSW. Und soweit ich mich erinnern kann, hat sich die Meldung der privaten Karenz mit dem positiven SS-Test von Kleinkind überschnitten. Sprich: Karenz verlängert, danach erst positiv getestet. Wie bereits erwähnt hätte ich nichts anders gemacht um an mehr Kinderbetreuungsgeld zu kommen. Auf etwas anderes eingestellt wäre ich gewesen.
     

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