1. LittleEric

    LittleEric Teilnehmer/in

    Ich habe jetzt bei der gkk nachgefragt: mein mutterschutz beginnt drei wochen vor ende der karenz und ich habe keinen anspruch auf wochengeld, da ich am 15.4. (40 wochen vor egt des 2. Kinds) nicht selbstversichert war. Kann das jemand bestätigen? Auf der hp der nögkk steht das auch so mit den 40 wochen.
     
  2. Elvira

    VIP

    Wenn ich richtig verstehe geht es darum, ob du bei Eintritt der Schwangerschaft selbst versichert warst? Das war ich nicht, aber ich hab 3 Monate vor Mutterschutz gearbeitet. Hätte daraus Wochengeld. Es betrifft aber ohnehin nur die Zeit vor der Geburt. Dann gibts eh kbg.
     
  3. Nikipedia

    Nikipedia Teilnehmer/in

    Zum Zeitpunkt der Empfängnis hast du kein KBG erhalten oder? Somit schnappt die Wochenengeldfalle zu und du bekommst kein wochengeld.
    Ich bin normal weiterversichert also selbstversichert und auch keinen anspruch. Das wochengeld hat damit nix zu tun.
     
  4. LittleEric

    LittleEric Teilnehmer/in

    Ich hab kein kbg bekommen und war auch "nur" mitversichert. Arbeiten werde ich vor dem mutterschutz sicher auch nicht mehr.
     
  5. Judge

    Judge Expert

    Hi,

    Achtung: Für Kinder, die ab 1. März 2017 geboren werden, gilt eine andere Rechtslage:

    1. Es gibt kein Wochengeld mehr, wenn man während des KBG-Bezuges schwanger geworden ist, aber zu Beginn des Mutterschutzes kein KBG mehr bezieht.

    2. Die Günstigkeitsrechnung beim einkommensabhängigen KBG wurde verschärft, es ist nun immer und für jede das Jahr vor der Geburt des Kindes, egal, ob in dem Jahr KBG bezogen worden ist oder nicht. Es wird nicht mehr auf das zweitvorangegangene oder drittvorangegangene Jahr zurück gegriffen.

    LG
    J
     
  6. Eire

    Eire Teilnehmer/in

    Das ist also die tolle neue Reform? Sauerei, tschuldigung...
     
  7. Bebicat

    VIP


    Hast du schon einen offiziellen Link dazu? Habe zu den Bedingungen noch nix gefunden.

    Wenn man dann auch wieder 6 Monate arbeiten muss um Anspruch aufs eakbg zu haben, habe ich keine Motiviation zwischen Kind 1 und 2 arbeiten zu gehen, weil ich ja ohnehin nicht mehr bekomme. Sehr toll gemacht. Bringt zumindest MICH nicht zurück an den Arbeitsplatz und somit zahle ICH dann halt länger keine Steuern. :mad:
     
  8. Judge

    Judge Expert

    Ich hab es aus dem Gesetzblatt BGBl. I Nr. 53/2016, im RIS zu finden.

    man muss nicht wieder 6 Monate vor dem nächsten Kind arbeiten, Karenz gilt ja auch als Arbeit, aber für eine bestimmte Höhe muss man zumindest die 3 Monate vor dem neuen Mutterschutz wieder arbeiten gehen, denn dadurch bekommt man hohes Wochengeld und dadurch eine nette Höhe an ea KBG.
    Ich habe von der AK gehört, dass der Grund für die Änderung ist, dass diese Wochengeldregelung (schwanger werden während KBG reicht), nie gewollt war, sondern nur aufgrund exzessiver Auslegung durch die Gerichte entstanden ist. Das wurde repariert. Und man will nur das aufgrund der Geburt weggefallene Einkommen ersetzen und nicht Einkommen vor 3 Jahren. Leider sind viele Frauen nicht wieder arbeiten gegangen, weil ihnen geraten worden ist, zuhause zu bleiben anstatt Teilzeit zu arbeiten, weil man mit Zuhausebleiben höheres Wochengeld und höheres ea KBG bekam.

    LG
    J
     
  9. Elvira

    VIP

    Da wird aber etwas vermischt. Wochengeld wegen Schwangerschaft innerhalb 1 Jahr (dann ist eakbg ohnehin vorbei) war nicht gewollt. Was aber gleichzeitig abgeschafft wurde, ist eakbg in voller Höhe für jene, die dazwischen Teilzeit waren. Eben aufgrund der günstigkeitsrechnung. Und für die günstigkeitsrechnung war dazwischen Teilzeit ja überhaupt nicht schädlich. Dazwischen Vollzeit find ich bei geringem Abstand schon arg schwierig, dh eakbg gibt's nur für das erste Kind.

    An die TE: der Abstand ist egal. Wenns dazwischen nicht Vollzeit gehst, zahlt sich eakbg eher nicht aus beim zweiten Kind
     
  10. Tine26

    Tine26 Teilnehmer/in

    Wenn ich im Vorjahr das EAKB bekommen hab und im Jahr drauf ein Kind bekomm,wird nicht das EAKB für die Berechnung her genommen?
    Falls ich im Vorjahr das halbe Jahr gearbeitet habe,und das restliche halbe Jahr daheim war,was wird dann zur Berechnung her genommen?
    Muss man das ganze vorige Jahr gearbeitet haben um EAKB zu bekommen?
     
  11. Judge

    Judge Expert

    Nein, aber das wurde es nie. Es wurde immer schon das Wochengeld für das 2. Kind genommen (plus die Günstigkeitsrechnung). Wenn du die Kinder in ganz kurzem Abstand bekommst (Beginn Mutterschutz während Bezug des einkomm.abh KBG), dann geht es sich mit hohem Wochengeld aus, bloßes Schwangerwerden während dem einkomm.abh KBg reicht nicht mehr.

    Für die Günstigkeitsrechnung wird der Steuerbescheid aus dem Jahr vor der Geburt genommen, egal wie viel du in dem Jahr gearbeitet hast.

    Du musst also schauen, wie hoch ist dein Wochengeld beim 2. Kind und wie viel kommt bei der Günstigkeitsrechnung heraus. Dazu gibt es eh einen Rechner. Wenn da weniger als EUR 33 herauskommt, dann solltest du das Konto nehmen.
    Du kannst aber zB die 3 Monate vor Beginn des Mutterschutzes voll arbeiten gehen, dann hast du volles Wochengeld und kannst wieder einkomm.abh. KBG nehmen (da Karenz ja wie Beschäftigung behandelt wird)

    Achtung: das gilt erst für Geburten ab 1. März 2017

    LG
    J
     
  12. Tine26

    Tine26 Teilnehmer/in

    Vielen Dank!!!!
     
  13. kati018

    kati018 Teilnehmer/in

    Ich hoffe, ich darf mich hier mit meiner Frage dranhängen ;)

    Meine Tochter kam Oktober 2015 auf die Welt. Ich hab das einkommensabhängige KBG gewählt (aber 2 Jahre mit Arbeitgeber vereinbart), mein Partner bleibt auch 2 Monate daheim (12+2). Geplant ist, dass ich ab August 2016 wieder geringfügig arbeiten gehe. Da mein Mann ab Oktober 2016 für 2 Monate in Karenz geht, war geplant, dass ich ein Monat davon Vollzeit wieder retour in meine Firma gehe. Geringfügig war laut Auskunft bei der GKK zu wenig, um die Karenz teilen zu können, aber 1 Monat darf sich die Karenz überschneiden.

    Nun ist aber ein 2. Kind geplant, bei dem ich auch gerne das einkommensabhängige KBG wählen würde.

    Funktioniert das dann eh auch???? Oder stelle ich mich schlechter, weil ich 1 Monat Vollzeit arbeiten gehen werde? Vielen Dank für eure Antworten!!! :wave:
     
  14. Judge

    Judge Expert

    Du gehst danach wieder in Karenz nehme ich an...

    Beim zweiten Kind hängt es von vielen Parametern ab, ob due wieder eink.abh KBG bekommen kannst.

    Du musst das Erwerbstätigkeitserfordernis erfüllen (tatsächlich mind. 6 Monate arbeiten bis zum Mutterschutz oder in Karenz sein nach dem Mutterschutzgesetz bis max. zum 2. Geburtstag des ersten Kindes und vorher 6 Monate gearbeitet haben).

    Und dann musst du dir ausrechnen, wie hoch dein KBG sein wird (Geburt ab 1. März 2017)

    1. 80 % des Wochengeldes:
    kommst du während des KBG-Bezuges in den Mutterschutz für das 2. Kind, dann erhältst du Wochengeld in Höhe von 100% des bezogenen KBG-Betrages. Kommst du erst danach in den Mutterschutz und bist in Karenz, dann hast du keinen Anspruch auf Wochengeld. Gehst du in den 3 Monaten vor dem Mutterschutzbeginn wieder arbeiten, dann bekommst du Wochengeld aus dieser Arbeit (Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate plus Zuschlag für 13., 14. Gehalt).

    2. Günstigkeitsrechnung anhand des Steuerbescheides aus dem Jahr vor der Geburt des Kindes.

    Den höheren KBG-Betrag bekommst du.

    Bezüglich der Höhe: Am sichersten bist du beim 2. Kind, wenn du die 3 Monate vor dem Mutterschutzbeginn wieder voll arbeiten gehst, dann hast du volles Wochengeld und jedenfalls hohes ea KBG (natürlich wenn du das Beschäftigungserfordernis erfüllst).

    LG
    J
     
  15. kati018

    kati018 Teilnehmer/in

    Danke für die rasche Antwort!

    Dh. wenn ich noch in Karenz von Kind 1 bin (mit Arbeitgeber bis 2. Gbt ausgemacht) und das 2. Kind zur Welt kommt, habe ich Anspruch auf das einkommensabhängige Modell??? Ist es egal, wenn ich zwischendurch 1 Monat Vollzeit arbeite? (Muss ich ja, da mein Partner sonst nicht in Karenz gehen darf...)

    Muss das "normale" Dienstverhältnis weiter karenziert bleiben und ein neues für das eine Monat abgeschlossen werden?

    Weiß das vielleicht jemand? :wave:

    LG Kati
     
  16. Tine26

    Tine26 Teilnehmer/in

    kati,das hat judge oben geschrieben:

    Wenn du die Kinder in ganz kurzem Abstand bekommst (Beginn Mutterschutz während Bezug des einkomm.abh KBG), dann geht es sich mit hohem Wochengeld aus, bloßes Schwangerwerden während dem einkomm.abh KBg reicht nicht mehr.
     
  17. kati018

    kati018 Teilnehmer/in

    So jetzt wissen wir mehr :):):):)

    Nächster EGT 25.3.2017 :herz2::herz2::herz2:

    Kann mir jetzt vielleicht jemand genauer weiterhelfen? Mein Kinderbetreuungsgeldbezug endet mit 24.10.2016, mein Mann ist dann noch 2 Monate in Karenz.

    Sollte ich dazwischen also mind. 3 Monate Vollzeit arbeiten gehen, oder? Oder gar nicht über geringfügig?

    Vielen Dank :wave:
     
  18. Judge

    Judge Expert

    Am besten man geht zwischen den Kindern wieder Vollzeit arbeiten..... mindestens 3 ganze Kalendermonate direkt vor Beginn des Mutterschutzes..

    Neu ist auch, dass man mit einer geringfügigen Beschäftigung nicht mehr das Erwerbstätigkeitserfordernis beim ea KBG erfüllen kann ... muss kranken- und pensionsversicherungspflichtige Tätigkeit sein
     

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