1. miloo

    miloo Teilnehmer/in

    Arbeitgeber verlangt einen sozialversicherungsauszug - wofür braucht er den und seit wann? bisher hatt mich noch nie ein unternehmen danach gefragt und ich bin doch schon seit ca. 25 jahren berufstätig... ist das nicht eine datenschutz geschichte? da steht ja quasi mein ganzes leben drinnen - was geschieht mit diesen daten dann?
     
  2. Jemaro

    Jemaro zyniker
    VIP

    hast du gefragt, warum das gewünscht wird?
    ohne Begründung würde ich es nicht hergeben und vorher noch bei der ak nachfragen, um sicherzugehen, ob das gefordert werden kann und darf.
     
  3. miloo

    miloo Teilnehmer/in

    angeblich um mich kollektivvertraglich richtig einordnen zu können...
     
  4. Pippi101

    Pippi101 Teilnehmer/in

    Wenn Sie im Handel beschäftigt sind oder auch in einer anderen Branche, die auf Grund des KVs Vordienstzeiten anrechnen muß, tut der DG gut daran einen Sozialversicherungsauszug zu verlangen und auf Grund diesen die Dienstjahre zu ermitteln. Denn geben Sie falsche Dienstjahre (zu wenige) an, dann zahlt der DG bei einer GPLA mindestens € 1.000,-- Strafe auf Grund des Sozial- und Lohndumpinggesetzes.
     
  5. miloo

    miloo Teilnehmer/in

    vordienstzeiten? ich hab in keiner verwandten firma zuvor gearbeitet...
    aus dem lebenslauf ist ja auch ersichtlich, wielange ich schon arbeite?
     
  6. theater

    VIP

    Ja, es geht - wie Pippi101 bereits geschrieben hat - um anrechenbare Vordienstzeiten. Aus dem Lebenslauf geht ev. nicht alles, und vor allem nicht amtlich gesichert ;) , hervor. Vielleicht können ja auch Zeiten aus nicht verwandten Bereichen angerechnet werden, dann bringt das sogar unverhoffte Vorteile?
    Wenn der Lebenslauf mit dem Versicherungsdatenauszug übereinstimmt, sollte die Vorlage ja kein Problem darstellen.
    Rechtens ist diese Aufforderung jedenfalls. Welche Konsequenzen eine Verweigerung hätte, weiß ich allerdings nicht.
     
  7. miloo

    miloo Teilnehmer/in

    was bedeuten "anrechenbare vordienstzeiten" eigentlich? ein gehalt ist ja bereits vereinbart, ist da nicht egal, wie ich letztlich eingestuft werde? ich will mein geld ende des monats wie es vereinbart wurd... ;)

    die vorlage des auszugs ist ja auch kein problem - aber was passiert danach damit? ich solls in die steuerkanzlei meiner chefin mailen - da hat dann jeder kanzleigehilfe einsicht in meine privatesten daten?

    aja - und ist das neu? wie hat das in der vergangenheit dann bei meinen anderen arbeitgebern funktioniert, die das nie verlangt haben??

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    aj

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  8. theater

    VIP

  9. Pippi101

    Pippi101 Teilnehmer/in

    Seit der Einführung des Sozial- und Lohndumpinggesetzes wird den Dienstgeber geraten einen Sozialversicherungsauszug zu verlangen.

    Sie haben eine Gehalt bereits vereinbart - schön für Sie. Aber wissen Sie auch ob Sie genau laut KV oder drüber bezahlt werden oder vielleicht das Gehalt darunter liegt? Und wenn das Gehalt, auf Grund der nicht richtigen Anrechnung von Vordienstzeiten, unter KV liegt zahlen Sie dann die Strafe oder darf das dann Ihr Dienstgeber machen?

    Und außerdem, was glauben Sie was die Mitarbeiter der Steuerkanzlei mit diesen Informationen machen? Ein Zeitungsinserat in Auftrag geben? Ganz abgesehen davon unterliegen die Mitarbeiter der Steuerkanzlei einer Schweigepflicht.
     
  10. miloo

    miloo Teilnehmer/in

    ich weiß ja nichtmal nach welchem kollektivvertrag ich angestellt bin (angemeldet wurde ich ja schon!) :eek:
    und wenn das vereinbarte gehalt jetzt unter dem kv läge - müsste mir dann der arbeitgeber mehr zahlen, versteh ich das richtig?
     
  11. Mich überrascht gerade, dass das scheinbar nicht Standard ist. Ich musste bislang immer einen Versicherungsdatenauszug abgeben!?
     
  12. theater

    VIP

    Ja, wenn zu wenig vereinbart wurde, muss das Gehalt nach oben korrigiert werden.
    Wenn du mehr verdienst, gibt dir der DG eine freiwillige Zuzahlung.

    Google einmal, welchen KV es gibt für dein Berufsfeld!
     
  13. Pippi101

    Pippi101 Teilnehmer/in

    Rufen Sie bei der Arbeiterkammer an und fragen nach. Die wissen welcher KV zur Anwendung kommt.

    Und ja, wenn das Gehalt unter dem KV liegen würde, dann muß das Gehalt auf den KV angehoben werden.
     
  14. miloo

    miloo Teilnehmer/in

    ich war in meiner jetzigen tätigkeit als redakteurin schon im handels-kv gemeldet oder werbeagentur, papier, etc... möglichkeiten gibt es da viele... ;)
     
  15. alwi

    alwi working mum
    VIP

    Man glaubt ja gar nicht was Leute alles in den Lebenslauf schreiben.
    (Ist keine Unterstellung)

    Und ja

    Es ist nicht ungewöhnlich dass der Auszug verlangt wird.
     
  16. miloo

    miloo Teilnehmer/in

    aso - meinst du, dass damit der lebenslauf kontrolliert werden soll??
    na wenns das ist, dann gern, kein problem!:)
     
  17. Chania

    PLUS + VIP

    Ich musste noch nie einen Auszug vorlegen, habe allerdings auch die letzten 9 Jahre nicht Job gewechselt.

    Ich würde den Auszug vorlegen, die Mitarbeiter einer Steuerberatungskanzlei unterliegen der Schweigepflicht.

    lg
    Chania
     
  18. miloo

    miloo Teilnehmer/in

    echt? - in meinem bekanntenkreis hat mich jeder verwundert angeschaut und das ebensowenig gekannt, wie ich. und die sind alle in komplett unterschiedlichen branchen daheim. ich wusste ja bis jetzt nichtmal, dass es sowas überhaupt gibt...:eek:

    ich frag mich aber jetzt schon, wie firmen das machen, die keinen solchen auszug verlangen... hab auch noch nie gehört, dass deshalb ein arbeitnehmer oder auch arbeitgeber je probleme gehabt hätte.
     
  19. theater

    VIP

    Wenn es da so viele Möglichkeiten gibt, muss das aber im Dienstvertrag/Dienstzettel vermerkt sein - neben Verwendung des Dienstnehmers als "XY", Dienstjahr bzw. Einstufung inkl. Vordienstzeiten, Gehalt, ev. Überzahlung (12 oder 14 x pro Jahr), Arbeitszeiten,...
     
  20. miloo

    miloo Teilnehmer/in

    ja das wird dann sicher so sein, aber bisher hab ich ja noch nichts bekommen. das krieg ich erst wenn ich den versicherungsauszug abgegeben und die das dann berechnet haben, nehme ich an. wird jetzt aber ein bissl dauern, weil ich erst das handy signatur dings per einschreiber zugeschickt bekomm und damit kann ich dann erst den versicherungsauszug rausholen..
     

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