1. Milchreis

    Milchreis temporärer Größenwahn
    VIP

    Hi!
    Folgende Situation:
    Wir haben Firmenweihnachtsfeier ab 19:30, mein GG arbeitet an dem Tag bis 22:00 Uhr.
    Nun hätte ich gedacht, ich lasse Sohn am Abend 1 Std. max. 2 Std. alleine, denn wenn GG heimkommt ist es eigentlich fast schon zu spät. Mit meinem Sohn hätte ich das mal besprochen und er hätte kein Problem damit. Er ist auch mal 20 Min. allein in der Zeit von 20-22 Uhr weil ich in die Waschküche muss zum Waschen (nein, andere Zeit geht da nicht). Die ist halt im selben Haus. Das Lokal ist 5 Gehminuten (2 Laufminuten) entfernt, mein Sohn ist verlässlich, hat ein Handy, weiß er darf niemanden aufmachen und darf sich einen Film ansehen (und wir haben techn. die Mögichkeit den TV so zu sperren, dass er sich NUR den einen Film ansehen kann!). Oder 5-10 Min. weil ich im Stau stehe oder Einkaufen bin. Ich mach mir auch keine Sorgen, dass er etwas anstellt, er ist sehr verlässlich

    Die Frage ist: Darf man das? Er ist 7 Jahre alt und sehr verlässlich. Er hätte kein Problem damit und wenn doch, bin ich in 5 Minuten zu Hause, empfang habe ich im Restaurant, zusätzlich speicher ich noch die Handynummer von Kollegen ein und er könnte, zur Not, zu einer Nachbarin (Babysitten kann ich ihr aber nicht zumuten).

    Lg
     
  2. latella

    latella auf neuen wegen
    VIP

    ja klar doch, kein problem, find ich, so wie du die situation beschreibst. er hat ein handy und könnte euch anrufen. ihr könntet in 5 min bei ihm sein.

    lasst ihn fernsehen und stellt ihm was feines zum knabbern hin - was wetten er wird euch fragen wann ihr endlich das nächste mal ein paar stunden weggeht;)


    (nicht zu verwechseln bitte mit einer ganzen nacht. eine ganze nacht lasse ich meine beiden kinder - 12 und 7 - immer noch nicht alleine. nie. denn ich selber hab mich als kind und teenager einfach zuviel gefürchtet, grad in dunklen häusern...)
     
  3. Happyness

    Happyness Teilnehmer/in

    Würde ich auf gar keinen Fall tun.

    Schon gar nicht mit 7 Jahren!
    Schon gar nicht abends!
    Und "dürfen" tust es auch nicht....es ist Vernachlässigung der Aufsichtspflicht.

    Eher würde ich auf die Weihnachtsfeier verzichten.
     
  4. HC1978

    HC1978 Teilnehmer/in

    er ist noch zu klein... in diesem alter sind kinder wirklich unberechenbar... machs nicht.

    liebe grüße
    nicole
     
  5. Blödsinn.
     
  6. bibersente

    bibersente ...angekommen ♥

    ich könnte es nicht. ich hätte keine ruhige minute, egal wie verlässlich mein kind ist. es gibt zu viele situationen, die unplanbar sind, sodass ichs mich bei (m)einem siebenjährigen kind einfach nie trauen würde.
     
  7. Happyness

    Happyness Teilnehmer/in

    Wenn etwas passieren sollte (Gott behüte) kannst du sicher sein, dass sie eine Anzeige wegen "Vernachlässigung der Aufsichtspflicht" bekommt!
     
  8. latella

    latella auf neuen wegen
    VIP

    weiß ich nicht. aber ich hab solche sachen einfach gemacht, wenn ich sie meinem kind/meinen kindern zumuten konnte (und mach ähnliche dinge immer noch, manchmal ists einfach nicht vermeidbar und gut zumutbar)
    vorher natürlich alles genau durchbesprochen. probedurchgang beim telefonieren usw usf.

    aber rechtliche lage wäre schon interessant, wie das jetzt wäre mit aufsichtspflicht. ist kein juristIn anwesend?


    (ja und übrigens: PASSIEREN - gott behüte - kann IMMER was. auch neben dir oder mir.)
     
  9. JoJolina

    JoJolina himmelhoch - abgrundtief
    VIP

    bis zu welchem alter gilt das eigentlich genau, vom gesetz her?
     
  10. FALLS etwas passiert kann es sein, dass es Vernachlässigung der Aufsichtspflicht ist, ja. Aber es ist nicht prinzipiell Vernachlässigung der Aufsichtspflicht und somit auch nicht verboten.
     
  11. Das Gesetz sagt gar nix Konkretes.
     
  12. Amica32

    Amica32 Es ist alles nur geklaut!

    Ich würde es vom Gefühl her auch nicht machen! vielleicht findest ja noch eine andere Möglichkeit...wieso kann die Nachbarin nicht auf dein Kind schaun?
     
  13. schnuckerl

    schnuckerl Gast

    Für mein Gefühl wären 1-2 Stunden viel zu lange.
    Gut ich bin eine echte Glucke die sich selbst total im Weg steht.

    goo.le mal unter Aufsichtspflicht und Aufsichtspflichtverletzung, Vielleicht findest da wo eine Tabelle wie es rechtlich aussieht.

    Es geht mir jetzt gar nicht um das, das ich ihm das nicht zutrauen würde.
    So wie Du das beschreibst.
    Es geht um unvorhersehbare Schicksale die zwar sehr unwahrscheinlich sind, aber wenn was passiert doppelt tragisch sind.

    Nochma.l die Wahrscheinlichkeit liegt sicher bei einem total niedrigen Prozentsatz.
    Passiert aber wirklich was, sitzt ihr zu 100% in der .....
    Sowas verzeiht man sich sicher nie.
    Man weiß nie was passiert.
    Geundheitlich - wird ihm ungut, bewusstlos, isst Erdnüsse beim TV gucken und verschluckt sich blöd und kann sich selber nicht mehr helfen,....
    Kommt der Partner von der Arbeit doch nicht heim weil ein Unfall passiert und einen selber nicht mehr informieren kann und der andere Partner sitzt lustig in der Weihnachtsfeier und weiß nicht das was passiert ist und das Kind länger als geplant allein daheim ist.
    Enzündet sich was,....
    Das alles sind Schreckensszenarien und es wird ehh nicht dazu kommen.
    Aber
    ob man diese Weihnachtsfeier genießen kann?

    Tatsächlich kann ich mich an einem Fall vom TV erinnern, ist aber sicher schon um die 3 Jahre her, wo 1 oder sogar mehrere Kinder in einem Zimmer schliefen und nicht mehr aufachten weil die Heizung zu heiss war, oder weiß es nicht mehr genau.
    Sicherlich würde man wenn man danach goog.lt das finden.
    Genauso wie ein Fall mal wo ein Kind in den Flammen umkam und die Mutter derweilen einkaufen war.
     
  14. Schaf76

    Schaf76 Teilnehmer/in

    meiner ist ja weit entfernt von 7 jahren, ich weiß also nicht, was ich als gluckenmama tatsächlich machen würde :D
    aber: ich war als 7jährige hie und da alleine, ohne probleme und habs genossen...
    heute gibts handys, vielleicht gibst den nachbarn bescheid, rufst mal zur kontrolle an und gut ist... viel spaß bei der weihnachtsfeier!
     
  15. Artemis

    Artemis Göttin der Jagd

    Die Aufsichtspflicht der Eltern über ihre minderjährigen Kinder ist nicht detailliert im Gesetz geregelt. Nach der Rechtsprechung richtet sie sich nach der Reife (dem Alter), aber auch den Eigenschaften (körperliche Entwicklung, Lebhaftigkeit, Folgsamkeit etc.) des Kindes sowie nach der Nähe von Gefahrenquellen und den Lebensverhältnissen der Eltern. Ein Kleinkind muss etwa dann ständig beaufsichtigt werden, wenn eine Gefahrenquelle (z.B. eine Straße, ein Swimmingpool, ein gefährliches Tier etc.) in der Nähe ist.

    In anderen Fällen, vor allem je älter Kinder werden, darf die Aufsichtspflicht im Interesse der Erziehung zur Selbstständigkeit nicht überspannt werden (kein Überwachen "auf Schritt und Tritt"). Maßstab der Rechtsprechung ist jeweils, was von den Aufsichtspersonen in einer konkreten Situation vernünftiger Weise verlangt werden kann. Je weiter sich das Kind der Volljährigkeit nähert und auch in seiner bisherigen Entwicklung keine besonderen Anlässe für Besorgnis gegeben hat, umso mehr geht die Aufsichtspflicht zurück bzw. entfällt ganz (z.B. bei einem 17-jährigen Lehrling, der bereits in einer eigenen Wohnung lebt).

    Die Aufsichtspflicht kann von den Eltern an andere geeignete Personen (z.B. Babysitter, Tagesmütter etc.) weitergegeben werden. In der Zeit, in der sich das Kind etwa im Kindergarten, in der Schule oder im Krankenhaus befindet, trifft die Aufsichtspflicht das jeweilige Fachpersonal. Verursacht ein minderjähriges Kind einen Schaden, haften die Aufsichtspersonen nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) vernachlässigt haben.

    Soweit ein Text aus einer Broschüre des JA. Was ich weiß: dran bist immer, wenn man sich in seiner Einschätzung VERschätzt hat, sprich, wenn etwas passiert ist oder sich jemand beschwert. Nur: geht´s gut, geht´s nicht gut, das kann dir hier keiner garantieren. Und ich glaube, man kann´s auch nicht mal als Eltern voraussagen. Darum enthalte ich mich der Aussage für DEIN Kind, sage, ICH für MEIN Kind würde es in dem Alter noch nicht tun (und hab meine Gründe dafür) und belasse es somit bei der Auskunft bezüglich Aufsichtspflicht.

    Und ich finde es auch nicht ratsam, Menschen zu sowas zuzureden, ohne das Kind zu kennen. Weil in seinem "ich würd´s tun" oder "ich würd´s nicht tun" geht man ja immer vom EIGENEN Kind aus. Das nicht mit dem betroffenen Kind ident ist.
     
  16. JoJolina

    JoJolina himmelhoch - abgrundtief
    VIP

    @artemis: danke für den text!
     
  17. Berthold

    Berthold Gast

    Jeder muss sein Kind kennen. Ich würd es mit meinem bedenkenlos machen.
     
  18. JoJolina

    JoJolina himmelhoch - abgrundtief
    VIP

    ich hätt mich bisher noch nicht drüber getraut. (ist aber net wirklich vergleichbar, weil wir allein im haus sind und im falle auch nicht zufuß erreichbar wären)

    1-2 h ist halt schon eine lange zeit....
     
  19. CatDeeley

    CatDeeley Teilnehmer/in

    Luca ist mal 20 Minuten allein daheim geblieben..ging nicht anders, er hatte meine Handynr und die von seiner Mama, wir haben das Anrufen auch geübt etc, damit er sich sicher fühlt..
    Er war froh, als wir alle aus dem Haus waren..nach 10 Minuten rief er dann bei mir an und hatte Angst, hab dann durchgehend mit ihm gesprochen, bis ich die Kleine abgeholt hatte und wieder daheim war..wir hatten alle nicht gedacht, dass es tagsüber ein Problem ist, war aber wohl noch zu früh..

    Zu Denken würde mir auch geben, dass es draussen schon dunkel ist, da ist es ja schon was anderes..gut ihr seit sogesehen nur um die Ecke..aber ich würde eventuell nochmal einen kleinen Test machen..

    Babysitter wäre keine Option?
     
  20. MrsM

    MrsM Teilnehmer/in

    Kann dein Sohn nicht evt. bei einem seiner Freunde übernachten?
     

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