1. Sonnenblume2016

    Sonnenblume2016 Aktive/r Teilnehmer/in

    Ich hätte da mal eine Frage:

    1. Hat wer von euch zwei Dienstverhältnisse?

    Ich habe eine Hauptarbeit mit 14 Std und eine geringfügige Arbeit mit 10 Std.
    Da ich aber bei meiner Hauptarbeit ab Herbst einen Tag dazu bekomme, gehe ich dann 18 Std. arbeiten + 10 Std. geringfügig.
    Hab aber vor dass ich bei der geringfügige Arbeit wahrscheinlich auch mehrstd. bekomme.(müssen noch Gespräch führen)
    Weisst das wer, ob das überhaupt dann noch geht?

    Wenn ich beim Hauptjob 18 Std. arbeite und bei meiner geringfügige (die dann auch in TZ Arbeit umgewandelt wird), dann eventuell auch so um die 15 Std. arbeite? Dann sind es ingesamt 33 Std.

    Kann mir wer helfen diesbezüglich! :wave:

    Lg
     
  2. Daia

    Daia Aktive/r Teilnehmer/in

    Ich war selbst nicht in so einer Situation, aber ich würde sagen, dass du das natürlich darfst, du wirst aber Steuern und Sozialversicherung nachzahlen müssen.
     
  3. Sofern du nicht irgendwelche Klauseln in den jeweiligen Verträgen hast die ggf die jeweils andere Arbeit unterbinden ist das alles problemlos möglich.

    Du wirst halt dann nur entsprechend Steuer und Sozialversicherung nachzahlen müssen (so wie jetzt auch schon)

    LG
     
  4. Sonnenblume2016

    Sonnenblume2016 Aktive/r Teilnehmer/in

    Super vielen Dank für die Information! :wave:
     
  5. susilein83

    susilein83 Teilnehmer/in

  6. Odin

    Odin Gast

    Die Frage ist wie lange du das machen willst.

    Langfristig würde ich mir das von der AK ausrechnen lassen ob es sich überhaupt auszahlt, den geringfügigen Job zu behalten (wenn den mal die Steuer frisst + noch einen Teil von deinem Hauptgehalt), dann zahlt es sich finanziell nicht mehr aus.

    Wenns "kurzfristig" ist eine Lösung über ein paar Wochen oder Monate könnte es sich möglicherweise rentieren.

    Habe das selber mal gemacht mit 2 Vollzeitjobs gleichzeitig (wobei der eine auslaufend war und die neue Firma mich sofort hat haben wollen). Nur den einen Gehalt für den Job habe ich "bei der Finanz abgegeben".
     
  7. isbinnbeal

    isbinnbeal Gast

    Es geht ihr eh um zwei TZ Jobs, also nicht mehr geringfügig.
    Ich habe seit viele, viele Jahren mehr als eine Tätigkeit. Es kommt immer auf die Gesamtkonstellation, es ändert sich immer wieder bei mir, aber eigentlich habe ich glaube ich nie nur eine Tätigkeit gehabt.
     
  8. MatsBM

    MatsBM Gast

    Das was du da schreibst, ist ein kompletter Blödsinn!!
    Wenn für das geringfügige Dienstverhältnis SV-Beiträge zu bezahlen sind (ca. 15% vom Gehalt) und zusätzlich noch Lohnsteuer dafür zu entrichten ist (je nach Steuerklasse bis zu max. 42:wacky:, bleibt davon noch was übrig. Im schlimmsten Fall beträgt die Höhe von SV-Beiträgen und Lohnsteuer die Hälfte des geringfügigen Einkommens, idR ist es weniger und liegt um die 25-35% davon.

    Auch das ist ein Ammenmärchen und stimmt so nicht!
    Es gilt selbiges wie beim geringfügigen Dienstverhältnis, nur dass eben keine zusätzlichen SV-Beiträge mehr anfallen. Wenn du für beide DV bereits Lohnsteuer bezahlt hast, kannst du mit 1 DV höchstens in die Stufe mit 50% Lohnsteuer gefallen sein, was aber wiederum bedingt dass dafür aufgrund Übersteigen der Höchstbeitragsgrundlage keine SV-Beiträge mehr entrichtet werden!!

    Liebe Grüße
    Mats
     
  9. MatsBM

    MatsBM Gast

    Nachdem dann beide DV SV-pflichtig sind, wirst du auch bei beiden die SV-Beiträge abgezogen bekommen und hier droht dir keine Nachzahlung mehr an die jeweilige GKK.
    Bei geringfügig + TZ sind für das gf. DV SV-Beiträge zu entrichten (ca. 15:wacky:, die du jedoch bei der Arbeitnehmerveranlagung steuermindernd geltend machen kannst.

    Durch die beiden parallel bestehenden DV bist du jedoch zur ANV verpflichtet und je nach Höhe der beiden Einkommen wirst du mit einer Lohnsteuer-Nachzahlung rechnen müssen.
    Für jene Teile des Einkommens, dass ca. 12.000 Euro (Brutto - SV-Beiträge, jedoch ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld) im Kalenderjahr übersteigt, sind (bis 18.000 Euro LStBMG) 25% Lohnsteuer zu bezahlen, darüber hinaus beträgt der Steuersatz 35%.

    Nachdem du auch nicht über die wöchentliche Höchstarbeitszeit kommst, wird es von dieser Seite auch keine Probleme geben. Aufzupassen ist natürlich im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, dass die täglichen/wöchentlichen Höchstarbeitszeiten nicht überschritten werden und etwaige Ruhezeiten (sofern vorhanden und geregelt) eingehalten werden. Dafür sind auch beide AG verantwortlich, soweit ich informiert bin.

    Liebe Grüße
    Mats
     

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