1. OutOfStep

    OutOfStep Teilnehmer/in

    Ich bin ab 30.09.2018 3 Jahre durchgängig im selben Unternehmen beschäftigt.

    Nun würde ich gerne 2 Monate in Karenz gehen (Ende Mai bis Ende Juli 2018), danach 2 Monate vollzeit arbeiten und ab 01.10.2018 in Elternteilzeit gehen.

    Soweit ich das verstanden habe, läuft der Kündigungsschutz ab Bekanntgabe der Karenz/Elternteilzeit und danach 4 Wochen. Das heißt, ich kann mit Ende Jänner 2018 die Karenz ankündigen und habe dann bis Ende August Kündigungsschutz.

    In dieser Zeit kann ich dann auch bereits die Elternteilzeit bekanntgeben (zB im Juni 2018) und habe ab da dann ebenfalls Kündigungsschutz, mit dem Ergebnis, dass der Kündigungsschutz durchgehend ab der Bekanntgabe des Karenzwunsches bis zum 4. Geburtstag des Kindes besteht.

    Sehe ich das richtig? Danke!
     
  2. Liselotte

    Liselotte Gast

    Sofern in deiner Firma regelmäßig mehr als 20 Dienstnehmer beschäftigt sind - ja.
    Sehr beliebt wirst du dich aber mit den ständigen kurzfristigen Wechseln nicht machen. Aber so wie du dich mit den Kündigungsfristen beschäftigst nehme ich an, dass dir das wurscht ist :D
     
  3. OutOfStep

    OutOfStep Teilnehmer/in

    Danke für die Antwort - ja, das wäre mir dann egal, bis Ende Jänner weiß ich dann auch, ob ein ordentliches etwaiges Exit-Szenario vorhanden ist :)
     

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