1. lucy777

    lucy777 Gast

    da wird der jugendliche dann gleich viel lieber zu dem klagenden elternteil gehen.
     
  2. inkale

    inkale Gast

    Die Obsorge ist unabhängig vom Besuchsrecht zu sehen.

    Nur wenn ein Elternteil die Ausübung des Besuchsrechtes verhindert oder erschwert kann man eine Neuregelung der Obsorge andenken. Aber bei einem 16jährigen ist das wirkungslos; hier zählt nur mehr was dieser selber möchte und da wird sich auch kein Gericht darüber hinweg setzen, so der Elternteil im gemeinsamen Haushalt erziehungsfähig ist.

    Unterm Strich also völlig leere Kilometer, wenn hier wer klagen würde.
    Wäre ich betroffener Elternteil, würde ich kontinuierlich dem Kind signalisieren, dass ich Interesse an seinem Leben habe, gerne Kontakt hätte und die Türe jederzeit offen halten.
     
  3. ThePinky

    ThePinky Gast

    Ich bin jetzt zu fraul um Paragraphen zu googel, maber Obsorge ist doch in etwa so definiert, dass es das Recht und die Pflicht auf Pflege und Erziehung des Kindes beschreibt. Wenn es jetzt überhaupt gar keinen Kontakt gibt, kann der Elternteil zu dem das Kind den Kontakt verweigert seiner Aufgabe nicht nachkommen.
    Ich stimme euch ja zu, dass es in dieser Situation völlig sinnlos wäre zu klagen. Es wäre aber vermutlich möglich. (und nicht der erste sinnlose Rechtsstreit)
     
  4. mcw

    mcw equal
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    Danke für euren Input. Ich nehme an, dass es nicht zu einer Klage kommen wird, aber man weiß natürlich nie, wie jemand auf Zurückweisung und Kränkung reagiert, zusätzlich möchte ich dem Jugendlichen auch klarmachen, dass jede Entscheidung, je absoluter sie formuliert und überbracht wird, weitreichendere Konsequenzen haben kann, als man im ersten Moment meint.
    Nachdem was ich über die Sache weiß, gab es zwar in den letzten zwei Jahren einige Konflikte, aber nichts was ich in der Zeit der Pubertät als ungewöhnlich oder besonders heftig empfinde, aber es kann natürlich genauso sein, das mir nicht alles erzählt wurde. Wie auch immer, eventuell löst die Zeit das Problem von alleine, wer weiß, ob nicht nach einigen Monaten "Kontaktabbruch" und Deeskalation die Welt schon wieder ganz anders aussieht. :)
     
  5. eva-7

    eva-7 Teilnehmer/in

    Dein über 14jähriger stellt bei Gericht einen Antrag auf Übertragung der Obsorge auf einen Elternteil - der eine Elternteil muss sich bereit erklären. Es kommt zu einer Anhörung des Kindes mit BEIDEN Eltern und dann wird die Obsorge übertragen.

    Gut wäre es, wenn der über 14jährige eine Begründung hat, wieso er das will, zB kann er sich erkundigen, wohin er kommt, sollte sein Domizilelternteil (also ich nenn den mal so, ich meine den Elternteil, wo er wohnen will) stirbt...

    Alles Liebe!
    Eva
     
  6. mcw

    mcw equal
    PLUS + VIP

    Es handelt sich um eine Sache, bei der ich lediglich am Rande involviert bin (im Sinne von - ich wurde um Rat gefragt), der 16jährige ist nicht "meiner", noch nicht einmal verwandt.
    Ich mag aber nicht zu viel darüber schreiben, dies nur zur Information, um Verwirrungen zu vermeiden.

    Danke nochmals an alle für eure hilfreichen Inputs zu meinen Fragen.
     

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