Ich bin mir nicht sicher, dass das so geht. Bei mir war es einmal so, dass mein AG (großer, staatsnaher Betrieb damals) mir zu viel ausgezahlt hat. War auch nicht meine Schuld, sondern deren. Als sie dann draufgekommen sind, wollten sie das gegenverrechnen. Mir hat damals die Kammer gesagt, dass das nicht legitim sei. Wäre die Summe so hoch, dass es auffallen MUSS, dass es zu viel bezahlt ist, dann ist es strittig. Also wenn beispielsweise plötzlich 10.000 mehr am Konto wären. Bei kleineren Summen muss man nicht automatisch davon ausgehen, dass es gemerkt wird. Und wenn es "in gutem Glauben" verbraucht wurde, dann hat die auszahlende Stelle Pech gehabt. Und so war es dann auch bei mir. Wundert mich eigentlich, dass die AK das nicht auch so sieht (ich hab damals gleich mit dem zuständigen Juristen gesprochen, und die Kammer war nicht die AK).
Gehalt ist nur was gänzlich anderes als Kinderbetreuungsgeld. Da gibts ja Prüfungen und Klauseln im Antrag, dass es zurückgefordert werden kann, wenn es nicht zusteht. Die Rechtsgrundlage dazu ist eine völlig andere. lg bine
Schon, aber nach allgemeinem bürgerlichen Recht ist es schon so, dass gutgläubig verbrauchtes Geld uU nicht zurückgefordert werden kann, wenn man selbst schuldlos ist. Ich würde mich da noch woanders erkundigen.
Beim KBG gibt es keinen gutgläubigen Verbrauch; ist ausjudiziert, also vom Obersten Gerichtshof so bestätigt. Wenn man zu Unrecht Das KBG bekommen Hat, dann muss man es zurückzahlen, egal wer Schuld hat an Der Falschauszahlung LG s
Hier: http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20070924_LG00021_017CGS00165_07I0000_000&ResultFunctionToken=98079d08-6f67-41ce-b20f-d1d6ba70459d&Position=1&Gericht=&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&AenderungenSeit=Undefined&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&GZ=&VonDatum=&BisDatum=01.12.2014&Norm=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=50&Suchworte=kinderbetreuungsgeld+r%c3%bcckforderung+gutgl%c3%a4ubig So einfach ist es nicht, es geht darum, ob erkennbar ist, dass zu unrecht bezogen wird. Das muss nicht immer der Fall sein, vor allem, weil die gkk ja verschiedene kleinbeträge zu unterschiedlichen Terminen ausbezahlt.
Es ist leider so. Ging einer Freundin auch so, die laut GKK zu viel dazuverdient hatte. Der Rechenfehler lag bei ihr, aber das Modell, wie die das Gehalt aufs Jahr und die Betreuungszeit hochrechnen, ist absurd und kaum nachvollziehbar. Hilft aber nix, sie ist vor Gericht nicht durchgekommen. Es scheint fast so, als wollte die Politik nicht, dass man als Mutter in Karenz etwas dazuverdient. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt ...
Ich hab während der ganzen Karenzzeit bzw. während des Bezugs des Kinderbetreuungsgeldes dazuverdient und hab es, sogar als Selbständige, geschafft richtig zu berechnen.
Ich war mich heute wegen dem Zuverdienst erkundigen und mir ist gleich schlecht geworden. So wie es aussieht kann mein Partner das Kinderbetreeungsgeld zu Ganze zuückzahlen obwohl er wärend dem Bezug nicht gearbeitet hat. Laut Wgkk zählt das zuflussprinzip und er hat in einem Monat nachträglich Überstunden ausbezahlt bekommen und einmal sein nachfolgendes Gehalt im Voraus. Kennt jemand so einen Fall - das ist ja Wahnsinn!!!!
@brsel Ich habe als ich wieder in den Job eingestigen bin auch eine alte Prmie ausbezahlt bekommen. Habe mich dann erkundigt. Prmien zhlen nicht zur Zuverdienstgrenze und ich htte auch beweisen knnen, dass dies ein alter Posten war der mir zu damaligen Zeiten wegen interner Regelungen nicht vor der Karenz ausbezahlt wurde. Des weiteren gelten nur volle Monate zur Zuverdienstgrenze, das Monat in dem ich wieder begonnen habe zu Arbeiten war nicht voll und somit htte es sowieso auch nicht dazugezhlt. Wrde mir besttigen lassen wann die berstunden geleistet wurden und dann nachfragen.
1. Zuverdienstmonat sind nur Monate, in denen an allen Tagen KBG bezogen wurde 2. Es gelten die steuerrechtlichen Regelungen, so auch zB Zuflussprinzip (wann gearbeitet wurde, ist egal), aber dafür sind steuerfreie Einkünfte kein Zuverdienst. 3. Es gibt einen Online-Rechner, da kann man nachrechnen 4. Es ist nur der Überschreitungsbetrag zurückzuzahlen; man kann Ratenzahlungen ausmachen. 5. Nicht vergessen: bei Pauschalvarianten gilt die individuelle Zuverdienstgrenze (steht am Mitteilungszettel der KK). Das Wichtigste ist jedenfalls, dass man sich vorher gut informiert. Zuverdienst-Urteile gibt es genügend.... Gutgläubiger Verbrauch gilt nicht im SV-Recht, das ist mit dem sog. Judikat 33 ausjudiziert. LG S.
@jul: meine vermutung: ich hab damals meinen kbg-antrag über finanz online gemacht und grad nochmal den antrag angesehen. ich hab aus verschiedenen gründen wochengeld nach der entbindung bezogen und ich hab im kbg-antrag offenbar selbst angegeben, ab welchem tag ich das kbg beziehen "darf", denn es steht der tatsächliche geburtstag meines kindes im antrag. das finanz online tool weiß ja nicht, ob/dass ich a) einen ks hatte und b) kein wochengeld beziehe. bzw. wenn doch, hab ich diese daten selbst angegeben.
Ja, das ist ein Wahnsinn.Aber der Fehler wurde hier eindeutig aus Unwissenheit der Personalabteilung begangen.Wären die Überstunden nicht im nachfolgenden Monat abgerechnet worden, sondern der Monat in dem sie geleistet wurden aufgerollt, gäbe es zumindest hier kein Problem.Ich kenne bisher nur ein Unternehmen in dem der Gehalt im Voraus bezahlt wird.Dort funktioniert es aber so, dass man erst nach Ablauf des ersten Monats (oder Teilen davon) eine Gehaltsabrechnung bekommt, und dann gleichzeitig die Vorauszahlung für das nächste Monat.Und somit würde sich auch kein Problem ergeben.Viell. kann dein Mann ja noch mit der Personalabteilung reden und um eine entsprechende Aufrollung ersuchen.
Ganz so ist es auch nicht. Der kbg-Bezug beginnt mit Geburt des Kindes und RUHT nur während des wochengeldbezuges. Das ist Sache der auszahlenden Stelle, das einzuhalten (damit sage ich nicht, dass auf jeden Fall nicht zurück bezahlt werden muss, aber das Datum im Antrag kann nicht die ursache sein).
Natürlich wurden die Überstunden aufgerollt, die Auszahlung erfolgt aber natürlich nachträglich während des kbg Bezug! Ich kenne ganze Brachen die im Vorhinein ausbezahlen und da das Gehalt am 1. am Konto sein soll, war es sogar schon am 31. des Vormonats am Konto obwohl der Arbeitsbeginn erst am 10. war. Laut mehrmaliger Auskunft der Wgkk zählen diese Auszahlungen alle zum Zuverdienst (anscheinend sind diese Aussagen aber nicht wirklich korrekt)
nein warte mal, ich glaub es war sogar umgekehrt. ich hab mir während des kbg-bezugs extra keine überstunden ausbezahlen lassen und mir wurde versichert, dass der zeitpunkt der auszahlung gilt und nicht, der leistung... hach. ich hab so ein schlechtes gedächtnis bei sowas.
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