1. -jul

    -jul Teilnehmer/in

    Gestern habe ich eine Rückforderung der WGKK erhalten, weil sie mir Anfang 2010 (!) ca. einen Monat lang Wochengeld UND KBG ausbezahlt haben. Ich hatte damals aufgrund eines KS 3 Monate Mutterschutz nach der Geburt.

    Es ist so lang her, ich kann mich nicht erinnern. Kontoauszüge von damals hab ich auch nicht.
    Verjährt sowas nicht? Und ist das meine Schuld, hab ich damals was falsch angegeben oder ist das deren Fehler?

    Bei der AK hab ich schon angerufen, aber da werde ich erst im Laufe der Tages zurück gerufen. Deshalb probier ich es mal hier, ob ich da schneller Infos kriege.
     
  2. BineR

    VIP

    Ruf deine Bank an und lass dir die Belege raussuchen. Dann weißt du zumindest ob das überhaupt stimmt.

    lg
    bine
     
  3. -jul

    -jul Teilnehmer/in

    kann sich von euch wer erinnern, ob man den beginn der auszahlung des kgb selber angeben muss oder ob die das von sich aus ermitteln? also ob ich was falsches angegeben habe oder sie den fehler gemacht haben?
     
  4. BineR

    VIP

    Was ich weiß war es immer automatisch so, dass das Mutterschutzgeld das KBG gehemmt hat. (Außer das Muschu Geld war geringer ...) Also sehr wahrscheinlich deren Fehler, aber das bringt dir nix. Denn die haben genug Klauseln drin, dass wenn es zu unrecht ausgezahlt wird, rückgefordert werden kann. Ich würde trotzdem mit der AK reden, Härtefall, im guten Gewissen verbraucht ... sowas könnte in deine Argumentation einfließen. Oder zumindest eine Ratenzahlung. Aber zuerst feststellen, ob die Forderung überhaupt stimmt. Ärgerlich sowas. Auch mit den Verjährungsfristen kenn ich mich nicht aus.

    lg
    bine
     
  5. BLS

    BLS
    VIP

    Also ich habe damals den Beginn selbst gemeldet, man musste das KBG ja beantragen - hatte ebenfalls verlängerten Mutterschutz wegen Kaiserschnitt. Aber das war schon 2003/2004.
     
  6. -jul

    -jul Teilnehmer/in

    mittlerweile hab ich mit der AK telefoniert und die meinte, den fehler hat schon die gkk gemacht. aber ich hätte es merken müssen, also deswegen nicht zahlen geht nicht. jetzt prüft sie noch wegen verjährung. bei rückforderungen wegen zuverdienstgrenze gilt eine 7-jahres-frist. sie geht jetzt eher mal davon aus, dass ich es tatsächlich zahlen muss. aber eine kleine hoffnung gibt es noch.
     
  7. Froeschi

    Froeschi Teilnehmer/in

    Also wenn es so unübersichtlich war wie bei mir heuer, zuerst Wochengeld im nachhinein irgendwelche kleinen nachzahlungen immer wieder (nach günstigkeitsrechnung), dann irgendwann kbg und wochengeld für einzelne Tage, also ich weiß nicht, ob man das merken muss. Ich weiß bis heute nicht, ob das alles so gestimmt hat, weil ich es einfach nicht nachvollziehen konnte.
     
  8. -jul

    -jul Teilnehmer/in

    ich hab mal die kontoauszüge angefordert von damals, ich schau mir das mal an.
     
  9. miloo

    miloo Teilnehmer/in

    ich hab auch das gefühl, dass da irgendwas undurchsichtig ist. nach dem ks meiner tochter war ich ebenfalls im mutterschutz. es scheint, als würde das kbg durch die zahlung des wochengeldes abgegolten sein. denn statt 20 monate kbg wurden offenbar 17 monate kbg und 3 monate mutterschutz berechnet. dh. ich muss 3 monate früher als erwartet wieder arbeiten gehen. find ich irgendwie sehr dubios...
     
  10. Nairobi

    VIP

    Man nimmt z. Bsp. die Variante KBG 20 Monate, dann bedeutet das KBG bis zum 20. Lebensmonat des Kindes, nicht 20 Monate KBG-Bezug. Das ist jetzt nicht neu, aber natürlich blöd, wenn man erst spät drauf kommt
     
  11. miloo

    miloo Teilnehmer/in

    es wurde mir damals am amt gesagt, dass ich mir aber (bis zu einem bestimmten alter des kindes) den zeitraum des kbg aussuchen kann?!

    und msste dann das ausbezahlte geld in besagten ersten drei monaten nicht als "wochengeld inkl. kbg" bezeichnet werden?
     
  12. MatsBM

    MatsBM Gast

    Wochengeld und KBG gleichzeitig gibt es nicht, sondern es gelangt der höhere Betrag der beiden zur Auszahlung.
    Allerdings ist es nicht korrekt, dass du nun 3 Monate früher als geplant wieder arbeiten gehen musst, denn die Karenz ist ja nicht an den KBG-Bezug gekoppelt und du kannst diese bis zum 24. Lebensmonat deines Kindes in Anspruch nehmen.

    LG
    Mats
     
  13. MatsBM

    MatsBM Gast

    Solange du das KBG nicht beantragt hast, gelangt das Wochengeld für 8 Wochen (bzw. 12 in besonderen Fällen) zur Auszahlung.
    Bei der Beantragung des KBG hat mich sich für eine nicht mehr abänderbare KBG-Variante entscheiden müssen und soweit ich es richtig in Erinnerung habe, war die Beantragung maximal 6 Monate im Nachhinein möglich.
    Wenn das Wochengeld höher ist als das beantragte KBG ist, dann wird ohnehin das Wochengeld ausbezahlt, ist es hingegen umgekehrt, dann gelangt bereits während des Wochengeldbezugs die Differenz auf die Höhe des KBG-Bezugs zusätzlich zur Auszahlung.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  14. Llandra

    Llandra In Löschung
    VIP

    Zumindest vor 7 Jahren musste man das KBG noch beantragen und auch den Zeitrahmen angeben. Wie lange der MuSchu geht, weiß man idR nach der Geburt. Ich hab nach Ende des MuSchu am 30.8. genau einen Tag KBG bezogen und dann ein Moat unterbrochen, weil ich im September noch Urlaub (auf VZ Basis) konsumiert habe. Ich hab das KBG genau so bekommen, wie beantragt, insofern würde ich da mal nachschauen, ob Antrag und Zahlung zusammen passen
     
  15. Sonja20

    Sonja20 Realist
    VIP

    :D

    Oh die GKK hat Geldmangel

    bei mir fordern sie das Krankengeld zum Teil zurück, ich hab aber einen eigenen Post dafür.
     
  16. Sonja20

    Sonja20 Realist
    VIP

    Mein Kind ist ein 08, es gab das neue Modul, man musste es ankreuzen was man für eine Variante haben mchte und das dann so wieder abgeben, das Geld endete von ganz Automatisch, nach 20 Monate....... zuviel hab ich nicht ausbezahlt bekommen.
     
  17. stefan000

    stefan000 Teilnehmer/in

    Richtig, allerdings eben (und das vergessen scheinbar viele) läuft das KBG 20 Monate ab der Geburt und nicht 20 Monate ab dem Wochengeld.
     
  18. Sonja20

    Sonja20 Realist
    VIP


    Ja aber das regelt eh die GKK ich habe sehr wenig einfluss darauf was die mir auszahlen.......
    Ich hatte die Variante 20+4, 4 Monate ließen wir fallen, sprich nach 20 Monate war schluss.

    Wie kann da uberhaupt eine Fehlauszahlung zu stande kommen? die drehen den Geldhahn eh automatisch zu.

    Ich werde aus der GKK und ihren Auszahlungen und Fehlauszahlungen sowieso nicht mehr ganz so schlau.......
     
  19. stefan000

    stefan000 Teilnehmer/in

    Ich hab mir gerade nocheinmal den Antrag angeschaut. Siehe: http://www.sozialversicherung.at/po...entid=10008.555933&action=b&cacheability=PAGE

    Ich kann mir nur vorstellen dass bei der TE beim Punkt

    "Pauschales Kindergeld von [] Geburt [] oder später" ein Fehler unterlaufen ist.

    Sie schreibt ja selbst dass sie einen Kaiserschnitt hatte und demnach 3 Monate Mutterschutz. Normal sind ja 8 Wochen nach der Geburt.
     
  20. -jul

    -jul Teilnehmer/in

    ich denk mir, dass die einfach intern einen fehler gemacht haben und nicht gecheckt haben, dass ich 3 monate wochengeld bekomme.
     

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