1. *Ivy*

    *Ivy* Gast

    Hallo!

    bin bei zwei Dienstgebern geringfügig angemeldet und beziehe KBG.
    Gibt es irgendwelche Beiträge, Einzahlungen, Versicherungsfragen, ..., die ich beachten muss? Muss ich Abgaben an die GKK leisten?
    Bitte um Auskunft! DANKE!

    LG,

    *Ivy*
     
  2. silvie

    silvie Teilnehmer/in

    Hallo!

    Du musst SV-Beiträge entrichten!

    http://www.help.gv.at/Content.Node/88/Seite.880002.html - ganz unten:

    Mehrere geringfügige Beschäftigungen
    Wer mehrere geringfügige Beschäftigungen ausübt, die in Summe die monatliche Einkommensgrenze von EUR 333,16 für das Jahr 2006 für das Jahr 2005 waren es EUR 323,46 übersteigen, ist in der Kranken-| und Pensionsversicherung| pflichtversichert und hat vom gesamten Entgelt Beiträge zu entrichten. Somit entsteht für den geringfügig Beschäftigten oder die geringfügig Beschäftigte voller Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung.

    Auch: http://esv.sgkk.at/esvapps/page/page.jsp?p_menuid=4406&p_pageid=208&p_id=4


    LG
    S.
     
  3. *Ivy*

    *Ivy* Gast

    DANKE, silvie, du bist ein Schatz! :hug:

    LG,

    *Ivy*
     
  4. silvie

    silvie Teilnehmer/in

    Gerne!!!!!!!!
    LG
    S.
     

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