1. -Carrie-

    -Carrie- Teilnehmer/in

    Hallo,

    vielleicht kann mir ja jmd. von euch mit ein paar Informationen weiterhelfen. Wär euch jedenfalls sehr dankbar über jede Info. Hab bereits versucht, mich im Internet etwas schlau zu machen. Meine Recherche war bisher aber leider sehr ungenügend. Erfahrungswerte anderer sind zur Orientierung ohnehin meistens besser :wave:

    Zu meiner Situation:
    Ich bin bis zum 2. Geburtstag meines Sohnes Ende Juni 2013 in Karenz, schöpfe also die gesetzl. gestattete Maximalkarenzdauer aus. Da sich mein Arbeitgeber in Wien befindet, ich aber mittlerweile in OÖ wohne, kann ich meine Arbeit nach Ablauf der Karenz leider nicht mehr aufnehmen. Außerdem planen mein Partner und ich Kind Nr. 2 vor meinem Wiedereinstieg ins Berufsleben. Kinderbetreuungsgeld bekomme ich noch bis Ende Februar.

    Ich bin mir nun unschlüssig, was ich (arbeitsrechtlich und finanziell gesehen) am besten tun soll:
    Job kündigen, Mutterschaftsaustritt (was ist der Unterschied zur Kündigung?) beantragen oder den Arbeitgeber um eine Karenzverlängerung bitten (was er natürlich nicht tun muss),...

    Anspruch auf Arbeitslosengeld hätte ich zwar im Fall einer Kündigung, aber da ich vor Kind Nr. 2 nicht vorhabe, mir was neues zu suchen, is das eine verdammt blöde Situation. Später als Schwangere bin ich dann sowieso quasi "nicht mehr vermittelbar". Bissl was gespart hätte ich, müsste also auch ned gleich verhungern ohne "staatliche Hilfe". Leichter wär's aber natürlich schon, wenn jedes Monat was reinkommen würd.

    Vielleicht ist das auch nur ein Irrglaube von mir, aber ist es nicht auch prinzipiell besser, einen Arbeitgeber zu haben, auch wenn's nur "auf'm Papier" ist??? Das würd dann wieder für die Karenzverlängerung sprechen...

    Fragen über Fragen. Bin ja sonst eine fleißige Mitleserin hier im Forum. Heut brauch ich aber wirklich eure Hilfe :)
    DANKE schon mal!
     
  2. Violina

    Violina Teilnehmer/in

    wann kommt Kind Nr. 2? bist du schon schwanger bzw wirst es noch während KBG Bezug werden?
     
  3. -Carrie-

    -Carrie- Teilnehmer/in

    KBG krieg ich noch bis Ende dieses Monats und meines Wissens bin ich noch nicht schwanger. Und das wird sich bis dahin auch leider nimma ausgehen ;)
    Leider, leider, leider :(
     
  4. Fanni

    Fanni Teilnehmer/in

    also ich habe den "mutterschaftsaustritt" gemacht, dadurch bekam ich die halbe abfertigung, bei kündigung hätte ich nichts bekommen (abfertigung alt)!
     
  5. MatsBM

    MatsBM Gast

    Liebe Grüße
    Mats
     
  6. Violina

    Violina Teilnehmer/in

    wenn man eine schwangerschaft so planen könnte würde ich sagen, werd schnell schwanger, mach den mutterschaftsaustritt, meld dich arbeitslos und wenn du dann alg beziehst und in neuerlichen muschu gehst, ist es finanziell gesehen die lukrativste lösung

    wenns mit dem zweiten kind noch dauert solltest du vielleicht doch schauen ob du teilzeit was neues findest, weil alg gibts ja auch nur 6 monate ... und dann?
     
  7. -Carrie-

    -Carrie- Teilnehmer/in

    Danke für eure Tipps! :)

    Ja, ja, wenn das alles so einfach planbar wäre, wär's schön! Dann wär ich während KBG-Bezug schwanger geworden und hätt das genau so getimed, dass ich noch in der Karenz in den Mutterschutz mit Kind 2 komme. Dann wäre Karenz 1 in Karenz 2 nahtlos übergegangen und finanziell hätt ich nur eine ganz kleine verkraftbare Lücke gehabt, weil ich dann ja auch Wochengeld bekommen hätte. Das Leben ist aber eben nicht programmierbar und das ist auch eigentlich ganz gut so. Trotzdem seufz.
    Bei meinem Sohn hat das ja ruckizucki geklappt mit'm Schwangerwerden. Leider hat ma halt ka Garantie, dass das bei einem zweiten Kind dann wieder so flott hinhaut. Auch bei gesunden Paaren kann's bis zu einem Jahr dauern, heißt's ja immer :(

    Mir wird eh immer klarer, dass der Mutterschaftsaustritt und der anschließende Gang auf's AMS wahrscheinlich die vernünftigste Option ist. Hab einfach bissl Bammel vor diesem Schritt. Sollte man nicht lieber ALG beziehen, wenn ma auch WIRKLICH einen Job sucht? Aber Geld "verschenken" is a ned gscheit! Verfällt der Anspruch auf ALG eigentlich irgendwann, wenn ma sich nicht als arbeitslos meldet?
    Tut mir leid, dass ich lauter dämliche Anfängerfragen stellen muss, aber ich musste zum Glück noch nie auf's AMS.
     
  8. -Carrie-

    -Carrie- Teilnehmer/in

    Jetzt is mir noch was eingefallen, sorry.

    Angenommen ich meld mich im Juli beim AMS und bin oder werde kurz danach schwanger. Lassen die mich dann in Ruh?
    Irgendwann kommt dann der gesetzliche Mutterschutz, das i mir schon klar. Dann KBG - je nach Variante - kürzer oder länger und dann muss ich beim AMS wieder vorstellig werden direkt nach Ende des KBG-Bezuges oder nicht? Als Angestellte könnte ich ja rein theoretisch wieder 2 Jahre in Karenz gehen (was ich beim 2. Kind wahrscheinlich eh nicht machen werde, damit ich karrieretechnisch nicht komplett den Anschluss verliere) ...
     
  9. Violina

    Violina Teilnehmer/in

    was ich weiß musst du 1 mal im monat zu deinem ams berater gehen, aber dämliche kurse oder stellenangebote werden sie dir wohl kaum aufhalsen ...

    vorstellig werden musst du nie bei ams, sobald du in muschu bist, bist du ja bei ams abgemeldet und müsstest dich danach wieder neu arbeitslos melden wenn du das möchtest

    ob der anspruch irgendwann verfällt weiss ich nicht und ob du dann nach muschu neuerlich alg bekommst, wenn du davor nicht die kompletten 6 monate ausgeschöpft hast weiss ich auch nicht, weiss das jemand?
     
  10. MatsBM

    MatsBM Gast

    Dann würde ich mich an deiner Stelle schon jetzt nach möglichen Jobaussichten umzusehen anstatt alles auf das AM Szu konzentrieren. ;)
     
  11. Chania

    PLUS + VIP

    Ja, Du kannst Deinen Anspruch verlieren. Ich sag Dir, wie es bei mir war:

    Ich hab im Feb. 2004 entbunden, wäre 2,5 J. in Karenz gewesen. Mein AG ist aber in den Konkurs gegangen und so musste ich vorzeitig austreten. Ich hab KBG bezogen und war bis 31.12.2007 bei meinem Kind zu Hause. Am 1.1.2008 hab ich mich arbeitslos gemeldet. Die Betreuerin hat mir gleich beim 1. Gespräch gesagt, dass ich wohl keinen Anspruch haben werde. Und so war es auch. Die Zeit, wo ich das letzte Mal durchgehend beschäftigt gewesen war, war zu lange her (auch unter Berücksichtigung der KBG-Zeit). Ich hab dann nur einen Betreuungsvertrag abgeschlossen. Ziemlich bald wurde ich in einen Kurs eingeteilt, der von 9-13 Uhr gehen sollte obwohl mein Kind nur von 8-12 betreut war. Ich hab den Kurs verweigert, mir wurde angedroht, dass der Betreuungsvertrag gekündigt wird (Geld konnten sie mir ja keines streichen). Hab ich gesagt, sie sollen nur. Ich hatte dann kurz darauf ohnehin einen Job.

    Eine Bekannte hat sich in der Schwangerschaft kündigen lassen (ich glaub, es war einvernehmlich aber trotzdem) und sich dann am AMS gemeldet. Bis zur 20. Woche wurde sie zu Vorstellungsgesprächen vermittelt, danach nicht mehr. Sie musste sich aber bis zum Mutterschutz regelmäßig am AMS melden und, ganz wichtig, auch Auslandsaufenthalte melden!

    So blöd das klingt, ich würde planen, als würde ich nicht schwanger sein und werden. Was, wenn Du über 1 Jahr basteln musst? Dann stehst Du komplett "nackert" da. Je nachdem wie die Betreuung für Dein Kind aussieht, würde ich mir nach der Karenz ganz normal einen Job suchen (und im bestehende DV vorzeitig austreten).

    lg
    Chania
     
  12. -Carrie-

    -Carrie- Teilnehmer/in

    Na da ist ja einiges zu beachten!
    :danke: für eure Antworten!
    Bin jetzt richtig froh, dass meine Karenz noch bis Ende Juni läuft und ich somit noch nicht gleich "handeln" muss. Ich weiß, dass die Zeit zwar schnell vergehen wird, aber sind ja trotzdem noch über 4 Monate bis dahin. Da kann sich in dieser Zeit möglicherweise auch noch was tun, was das Geschwisterchen für meinen Sohn betrifft ;) Hoffen und optimistisch bleiben ist ja erlaubt :) Möcht meinen lieben Junior bis er mit 3 in den Kindergarten kommt halt auch (mit ab und zu Hilfe von den Großeltern) selber betreuen und nicht in eine Krabbelstube o.ä. geben.

    Den Mutterschaftsaustritt müsste ich dann eh schon Ende März machen, damit ich fristgerecht dran bin.
    Anfang März hab i mir jetzt noch einen Termin bei der AK Wien zur Beratung ausgemacht. Bin gespannt, was die so meinen.
     
  13. -Carrie-

    -Carrie- Teilnehmer/in

    Liebe Leute,

    leider muss ich noch mal nachhaken. Im Irrgarten Österreich kennen sich offenbar nicht mal diejenigen aus, die sich auskennen sollten! Der Herr von der Arbeiterkammer Wien war zwar nett, aber leider enttäuschend inkompetent :eek: Da fährt ma extra nach Wien zur Beratung und is nachher auch ned schlauer, ganz im Gegenteil :(

    Einzige Neuinformation, die ich bei der AK erhalten habe: die einvernehmliche Kündigung kostet dem Dienstgeber 113 Euro. Ist aber angeblich so neu, die Regelung, dass es die meisten Firmen noch gar nicht wissen. Unterschied zw. einvernehmlicher Kündigung und Mutterschaftsaustritt, sprich die genauen Konsequenzen, konnte mir der Herr von der AK nicht sagen. Ob ich auch nach einem Mutterschaftsaustritt Anspruch auf Arbeitslosengeld habe, solle ich das AMS fragen. Gesagt, getan: am nächsten Tag hab ich beim AMS angerufen. Wieder ein sehr netter Herr. Wieder leider inkompetent. Er kannte den Ausdruck "Mutterschaftsaustritt" nicht einmal ...

    Mir kommt vor, je mehr ich mich mit dem ganzen Zeugs auseinandersetze, desto weniger weiß ich, was am besten zu tun ist :(

    Vielleicht hat ja noch wer von euch paar Erfahrungswerte und/ oder Infos für mich??!!
    Bitte bitte bitte :)
     
  14. Violina

    Violina Teilnehmer/in

    Der Mutterschaftsaustritt ist ein berechtigter vorzeitiger Austritt. Danach hast du sofort Anspruch auf ALG, sofern du keinen offenen Urlaub hast. Nach einer Kündigung muss man ja einen Monat auf ALG warten ...
     
  15. -Carrie-

    -Carrie- Teilnehmer/in

    Diese Ungewissheit hat mich ganz fertig gemacht. DANKE für die Info!
    Hat mich beruhigt und mir geholfen. :)

    Hab heut beim AMS auch noch eine kompetente Mitarbeiterin gefunden, die mir Auskunft geben konnte:

    Bezügl. Mutterschaftsaustritt
    Wenn das Dienstverhältnis gelöst ist und sie arbeiten können (Kinderbetreuung muss für 20 W.st. vorhanden sein), ist auch eine Meldung beim AMS und eine Antragstellung auf ALG möglich. Bei der einvernehmlichen Lösung und auch bei der Kündigung durch den Dienstgeber ist ab Ende des Dienstverhältnisses bzw.ab der Meldung beim AMS eine Vormerkung möglich.
     

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