interessant. bei mir wars noch nie andersrum! kopie wurde bei der wgkk nicht akzeptiert (originale geb ich eigentlich nur ungern aus der hand, daher versucht), da musste es immer das original sein. und weil ich bei der zusatzversicherung ja das original dann nicht mehr hab, nehmen die eine kopie. dafür muss der wgkk-bescheid im original sein. allerdings akzeptiert die zusatzversicherung nicht, wenn auf der rechnung oder honorarnote "rechnungskopie" draufsteht. is mir zb passiert, als ich eine brillenrechnung für mich selbst einreichen wollte, die rechnung aber nicht gefunden hab. hab mir dann vom optiker eine rechnungskopie ausdrucken lassen. hat die zusatzversicherung nicht akzeptiert. (die schnitzen sich ihre regeln halt auch, wies ihnen passt, damit sie möglichst wenig zahlen müssen...)
ja siehe oben, mittlerweile gibts auch einen punkt dafür. gabs bei meinem ersten versuch noch nicht. da hab ich dann einen brief (per post) bekommen, dass das so nicht geht, und dass es umgeändert wird, und dann kam noch ein brief (per post) mit dem bescheid, wieviel wir ersetzt bekommen. ein wenig bürokratisch beim letzten versuch vor einer woche gings gleich für mein kind und es kam nur der bescheid mit dem betrag.
So war es bei mir auch - Kopie hat die WGKK abgelehnt. Auch bei der Online-Einrichung wird darauf hingewiesen, dass man das Original auf verlangen vorweisen muss. Priv. Versicherung verlangt Ori-Bestätigung der WGKK und die Kopie der Rechnung. SG L
Originale bewahre ich alle selbst auf und werden eingescannt. Einreichung funktioniert sowohl bei der GKK als auch bei der Zusatzversicherung online!
na immerhin 33,45 von 160 euro! mit soviel hätt ich gar nicht gerechnet. muss jetzt endlich bei der zusatzversicherung einreichen, mittlerweile sind ca. 600 euro, die wir zurückkriegen.
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