1. Wart ihr eigentlich verheiratet? Wenn ja, könntest du dich ja gleich mal, ganz diskret natürlich, bei ihm oder bei Gericht (wenn er denn wirklich zu Gericht geht wegen diesem Tag) erkundigen, wieviel Unterhalt du von ihm bekommen würdest, im Falle dass du deinen Job aufgrund der fehlenden Kinderbetreuung verlieren solltest. Denn wenn du nicht rechtzeitig planen kannst, weil sonst vielleicht der eine oder andere Tag des Vaters involviert ist, dann wirst du doch öfter das Problem haben, dass du plötzlich ohne geeignete Kinderbetreuung dastehst.

    Selbst wenn du letztendlich deine Kinder mit zur Arbeit nehmen kannst und auch dein Chef keine Probleme macht, kannst du das sicher so rüberbringen, als hätte dieser beim letzten Mal schon herumgemotzt (hatte halt einen schlechten Tag) ;).

    Wirst sehen, wie schnell er dir zukünftig rechtzeitig Bescheid sagt. :D
     
  2. LucieB

    LucieB Grinch
    VIP

    Ich glaube bei Urlaubsreisen und ähnlichem, die sich mit der Besuchsregelung überschneiden, setzt das Besuchsrecht aus, bzw. ist Ersatz anzubieten.

    Wenn man 14 Tage wo hinfliegt, kann man ja auch nicht einen Tag früher zurückfliegen, nur damit das Wochenende eingehalten wird.
     
  3. inkale

    inkale Gast

    Die Versorgung/das Wohlergehen der Kinder geht vor.
    Auch ist es üblich, dass während der Ferien die periodischen Kontaktzeiten zugunsten geblockter Zeiten über längere Zeiträume abgelöst werden.
    Wenn der Vater hier keine Lösung zustande bringt die seinen Kindern entgegen kommt, wird er wohl damit leben müssen, wenn diese alternativ betreut werden und seine Kontaktwochenenden vorübergehend flöten gehen.

    In solchen Situationen habe ich dem Pflegschaftsgericht kurz Bescheid gegeben und auch darüber aufgeklärt, dass unterschiedlichste Varianten dem Vater angeboten und von diesem nicht angenommen wurden. Bzw. auch von diesem keine eigenständigen Vorschläge gekommen sind.
    War nie ein Problem.
     
  4. lucy777

    lucy777 Gast

    ich verstehe das nicht ganz.

    welchen unterhalt meinst du?
    die frage zwischen den expartnern, wer wem wann unterhalt zu zahlen hat, wird doch bei der scheidung geklärt.
    kann das jederzeit erhöht oder wenn gar keiner bezahlt werden musste, neu angefordert werden?

    der unterhalt für die kinder steht sowieso prozentuell fest.
     
  5. shamane

    shamane frosch-mami
    VIP

    sofern nicht auf ehegatten-unterhalt verzichtet wurde, kann sich das bei einer verschlechterung der einkommenssituation durchaus ändern.
     
  6. Danke, genau das meinte ich. Und wenn die Mutter ihren Job verliert, kann man sicher davon sprechen, dass sich ihre Einkommensituation verschlechtert hat.
     
  7. danarose1501

    danarose1501 Teilnehmer/in

    Danke für den Tipp, soll ich dort einfach anrufen? Hinfahren?
    War noch nie bei dieser Stelle und hatte so ein Problem noch nicht wirklich.

    Denn laut Vereinbarung bei Gericht /Scheidung hiess es:
    Ferien, Geburtstage, Feiertage nach Absprache ansonsten alle 14 Tage Besuch

    Und letztes Jahr, war auch alles verschoben, weil ich Ferien als Ausnahme sehe...wie du sagst, wenn ich 3 Wochen wohin fliege können die Kids auch nicht zu ihm.

    Aber das hat er mir auch vorgeworfen, dass ich 2 Wochen mit den Kids wegfliege und dadurch das WE flach fällt :eek:
     
  8. inkale

    inkale Gast

    Ich bin zu den "Gerichtstagen" hingegangen und habe beim zugeteilten Familienrichter vorgesprochen.

    Mach dir keine Sorgen. Es ist einem jeden Richter verständlich, dass man in den Ferien abweichende Absprachen treffen muss und es sehr herausfordernd ist für seine Kinder eine durchgängige Betreuung aufzustellen. Der Richter wird sicherlich kein Verständnis für einen Vater haben, der sich gegenüber seinen Kindern so verantwortungslos benimmt und darüberhinaus dir auch noch die Planung erschwert.
     
  9. lucy777

    lucy777 Gast

    ok - DAS kenne ich auch.

    aber phoenix schrieb "wenn ihr verheiratet wart" - verheiratet gewesen zu sein bedeutet ja nicht laufende unterhaltsansprüche/zahlungen.
     
  10. Du bist geschieden. Seine Befindlichkeiten gehen dich nix mehr an! Er kann rumjammern so viel er will, das ist egal, er hat keine rechtliche Basis dafuer und moralisch erst recht nicht.

    Beim einen Ohr rein, beim andern raus, vergiss ihn. Kurze Antworten und sonst lass ihn auflaufen. Er darf die Kinder sehen, du hast ihm jede Gelegenheit gegeben, wenn er deppert sein will, dann lass ihn, nicht dein Problem!
     
  11. danarose1501

    danarose1501 Teilnehmer/in

    Obwohl ich es nicht bin, komme ich mir dann immer vor wie die "böse Ex"
    Aber wenn ich mich zurück erinnere, wollte ich ihm sooft entgegenkommen usw
    und auf vieles wurde nicht eingegangen......und so traurig es klingt, die kids wollen nicht mal wirklich zu ihm.
    Grosse war letzte Woche in den Ferien immer woanders, hat den Papa auf eigenen Wunsch 10 Wochen lang nicht gesehen....
    egal alte Geschichten!!!!

    Danke für eure Tipps,
    werde Dienstag zum Amtstag gehen und das mal bekannt geben...DANKE :)
     
  12. Nein, bedeutet es nicht automatisch, aber wenn sie nicht verheiratet waren, sondern lediglich eine Lebensgemeinschaft hatten, dann bedeutet dass keine Unterhaltsansprüche, egal wie wenig einer der beiden verdient.
     
  13. danarose1501

    danarose1501 Teilnehmer/in

    So hatte heute einen Termin Gericht , mit dem Richter der uns vor 3 Jahren geschieden hat.

    Für alle - Ferienbetreuung steht über den vereinbarten besuchsregelungen (zB alle 14 Tage)

    Heißt wenn ich mal 3 Wochen wegfliege - "Pech gehabt"
    Außer es wurde schon vorher vereinbart , dass er sie diese Woche haben möchte ....


    Habe meinen Ex gerade die Nachricht zukommen lassen, bin gespannt auf seine Reaktion
    Habe wieder Ersatztage usw vorgeschlagen
     

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