1. Philiian

    Philiian Teilnehmer/in

    Hallo,
    mein erster Beitrag hier und gleich eine Bitte um eure Meinungen/Erfahrungen:

    Meine ehemalige Lebensgefährtin und ich haben uns vor kurzem getrennt, wir haben 2 Kinder miteinander und sind uns bezüglich Kinderbetreuung und Unterhaltszahlung für die Kinder mehr oder weniger einig. Zumindest ist das bis jetzt noch kein Streitthema geworden und ich habe nicht vor eines daraus zu machen. Die Kinder sind 2-3 Tage pro Woche bei mir und ich habe vor den "üblichen" Unterhalt für die Kinder zu zahlen (wobei noch nicht ganz klar ist, was der "übliche Unterhalt" ist).

    Hat es Sinn/Vorteile/Nachteile in dieser Situation die Besuchsregelung und Unterhaltszahlungen gerichtlich (oder sonstwie offiziell) festlegen zu lassen? Oder ist das gar irgendwie vorgeschrieben? Ich tendiere dazu das unter uns zu regeln, bin mir aber nicht sicher. Mein Hauptanliegen ist es Konflikte zu vermeiden und es dadurch zu schaffen, dass beide als Eltern auch nach der Trennung möglichst gut und ohne Unterbrechung ("Papa ist plötzlich weg") für unsere Kinder dasein können. Derzeit gibt es wie gesagt diesbezüglich (noch) keine Konflikte, habe aber keine Ahnung wie sich das weiterentwickeln wird.

    Was meint ihr, sollen wir das gerichtlich regeln oder unter uns ausmachen?
     
  2. Vorschrift ist es nicht, also ihr könnt es auch unter euch ausmachen.

    Aber ich muss sagen, es wäre schon vorteilhaft alles schriftlich festzumachen. Heute seid ihr euch einig, aber sorry, ich möchte den Teufel nicht an die Wand malen, was ist, wenn das eimal nicht mehr zutrifft? Es gibt viele Gründe, warum jemand seine Entscheidung ändert und ohne etwas schriftliches in der Hand, kannst du (oder auch deine Ex) nur wenig machen um eventuelle Rechte einzufordern.

    Außerdem das Sprichwort: "Strenge Rechnung - gute Freunde" hat schon was, und lässt sich auch auf das Besuchsrecht ganz gut umlegen. Um Streitereien, wegen des Vorschlages alles bei Gericht festlegen zu lassen, zu vermeiden, kannst du ja anführen, dass es so auch eine Sicherheit für die Kindsmutter gibt.

    Viel Glück euch Vieren.
     
  3. ThePinky

    ThePinky Gast

    Solange es gut funktioniert, kann man sich das auch untereinander ausmachen. Schau aber jedenfalls, dass du einen Nachweis für deine Unterhaltszahlungen hast, sonst musst du am Ende nachzahlen wenn sich die Stimmung mal ändert.
    Wenn ihr den Kontakt vereinbart, vergiss nicht auch auszumachen wie es mit Weihnachten/ ostern/ Geburtstagen/ sonstigen Familienfeiern aussieht.
    Ich habe mit dem Vater meiner Tochter eine solche Vereinbarung selbst getroffen, ohne das Gericht/ Jugendamt zu involvieren. Für uns funktioniert das so. Wir vereinbaren die Kontakte immer quartalsweise - diese Flexibilität kommt uns beiden entgegen. Wenns für einen mal nicht mehr passt, kann man den Kontakt ja immer noch gerichtlich regeln.
     
  4. nina64

    nina64 Teilnehmer/in

    Wenn ihr euch über die Höhe des "richtigen" Unterhalts unsicher seid könnt ihr euch den auch gemeinsam am BG ausrechnen lassen.
    Wozu ich jedenfalls rate solange die Stimmung gut ist.

    Bei 2 - 3 Tagen Betreuung jede Woche steht dir ein Abzug aufgrund überdurchschnittlicher Besuchsrechtsausübung zu.
    Auf die Anrechnung der FBH solltest du auch aufpassen.

    Um vor Nachforderungen gefeit zu sein rate ich dir dringend den so ermittelten Betrag mtl. mit Verwendungszweck "Alimente für ... + ... " an die KM zu überweisen und bei jeder Gehaltserhöhung bzw. bei Alterssprüngen der Kinder anpassen zu lassen.
     
  5. Erdbaerin

    Erdbaerin Et bliev nix wie et wor
    VIP

    Ich würde auch dazu raten die Alimente offiziell ausrechnen lassen. Einfach damits nach Jahren kein böses Erwachen gibt, falls die Höhe doch falsch war.

    Denn selbst wenn ihr euch jetzt einig seid, deine Kinder können eine Berechnung im Nachhinein noch einfordern und dann eine eventuelle Nachzahlung einklagen.
     
  6. Philiian

    Philiian Teilnehmer/in


    Das Problem ist, dass ich über die 2-3 Tage sehr froh bin. Die Formel vor Gericht lautet anscheinend "Kinder verbringen weniger Zeit beim Vater = mehr Geld für die Mutter". Damit will ich ehrlich gesagt nicht anfangen. Mir geht es nicht darum möglichst wenig zu zahlen, es soll einfach für die Kinder passen.

    Abgesehen davon stimme ich Dir voll zu. Ich habe Bedenken, dass die Stimmung sehr schnell kippen kann und dann Abmachungen nichts mehr gelten (die ja keine Verbindlichen Abmachungen sind, sondern eher nach dem Motto "machen wir es halt mal so").
     
  7. Philiian

    Philiian Teilnehmer/in

    Wahrscheinlich hast Du recht und meine Einstellung ist vielleicht kurzsichtig, aber ehrlich gesagt ist mir das jetzt eher wurscht. Ich habe nicht vor viel zu wenig zu zahlen und falls wirklich mal wer findet Nachforderungen stellen zu müssen, wird es sich daher nicht um Unsummen handeln. Wird mich schon nicht in den Ruin treiben.
     
  8. Erdbaerin

    Erdbaerin Et bliev nix wie et wor
    VIP

    Doch.

    "Nur" 50 Euro im Monat zu wenig für 18 Jahre rückwirkend sind bei 2 Kindern eine Nachzahlungsforderung von 21.600 Euro!
     
  9. Philiian

    Philiian Teilnehmer/in

    Danke fürs ausrechnen. Ich hab - durch Deine Antwort angeregt - die selbe Rechnung heut Nacht beim nicht
    schlafen können gemacht. Ich werd auf jeden Fall drauf achten, dass sowas nicht passieren kann.
     
  10. Eusebius

    VIP

    Willkommen im Club :)

    Wir handhaben das genauso. Im Scheidungsvergleich (den es bei Dir wahrscheinlich nicht gibt, ihr habt Euch ja "nur" getrennt) habe ich mich dazu verpflichtet, meinen Kindern den "gesetzlichen Unterhalt" zu leisten; bei Dir ergibt sich diese Verpflichtung direkt aus dem Gesetz. Dabei kann man es dann auch belassen, sollte man doch einmal über die Höhe streiten (aber erst dann) müssen eben die Gerichte feststellen, wie hoch dieser ist.

    In unserem Fall teilen wir uns die Kinderbetreuung ziemlich genau 1:1 (jeden zweiten Wochentag, jedes zweite WE, die Hälfte der Ferien bei mir), und da meine Frau ziemlich das gleiche verdient, reduziert sich Unterhalt auf eine Aufteilung der sonstigen Anschaffungen und Ausgaben (Kleidung für die Kinder einzukaufen überlasse ich zB gerne ihr, zahle dafür die Hälfte.)

    Prinzipiell ist das, wenn beide vernünftig sind, möglich. Ich bin jetzt seit drei Jahren geschieden und es läuft in dieser Hinsicht sehr gut.

    Letzteres.
     
  11. Eusebius

    VIP

    Unterhaltsforderungen verjähren gem. § 1480 ABGB binnen drei Jahren. Das erscheint auch sachgerecht, sollen sie doch die normale Lebensführung in der Gegenwart ermöglichen. So wie zuviel gezahlter Unterhalt idR nicht zurückgefordert werden kann, kann zu geringer Unterhalt eben nur drei Jahre nachgefordert werden.
     
  12. FallenAngel

    FallenAngel Teilnehmer/in

    Mein Ex und ich sind seit mittlerweilen 3 Jahre getrennt - wir haben uns damals wegen den Alimenten zusammen gesetzt und haben uns bis dato alles selber geregelt...

    wir haben uns auch eine Besuchsregelung vereinbar die für uns beide passt - grundsätzlich ist unser Kind immer Samstag auf Sonntag bei ihm, wenn es aber mal anders besser passt (weil jemand etwas vor hat, eine Feier ist wo Kind dabei sein sollte, mal 2 Nächte beim Papa schlafen, etc...) reden wir uns einfach zusammen, und es klappt super :) Für unser Kind ist es so ideal, da wir beide flexibel sind und er so nicht etwas verpasst, nur weil es am falschen Wochentag/Wochenende gefeiert wird..

    Für uns alle passt es so wirklich, wir wollten von Anfang an nicht, dass man gegenseitig wegen jedem "Pups" sich beim Jungendamt trifft,..

    edit: haben die gemeinsame Obsorge, und das wird - wenn nicht wirklich etwas tragisches passiert - auch so bleiben,. wir sind beide die Eltern, mit gemeinsamen Rechten und Pflichten - gewisses entscheide ich (natürlich wird er informiert, aber wir wohnen 60km getrennt, da such dann halt ich die Schule aus) anderes entscheiden wir gemeinsam und setzen uns da zusammen und reden darüber - wenn wir noch zusammen wären, müssten wir das ja auch..
     
    FallenAngel, 28. März 2017
    , Zuletzt bearbeitet: 28. März 2017
    #12
  13. glorifica

    glorifica weiss was sie will

    alles selbst zu regeln kann für denjenigen der die AO hat vorteile haben. wenns keine gesetzliche regelung gibt, kann der der die obsorge hat dem anderen das kind vorenthalten so er/sie es für notwendig empfindet. dann müsste der andere erstmal vor gericht ziehen, berechnen lassen usw was sich ja über monate hin ziehen kann. so hat der mit der obsorge ein pausenass im ärmel, während der andere nichts hat.

    ist natürlich zu diskutieren ob das nur moralisch verwerflich ist oder nicht aber ich wollt nur anbringen, dass von seiten desjenigen der obsorgeberechtigt ist (wenn das finanzielle vernachlässigbar ist) eine offizielle festlegung nicht immer der beste schritt ist.
     
  14. inkale

    inkale Gast

    Interessant.
    Musstet ihr euer Einkommen bekannt geben, damit man die Möglichkeit hat feststellen zu können, ob man dem gesetzlichen Unterhalt auch nachkommt?
    (Wir hatten damals z.B. nur einen Unterhaltsbetrag festgelegt, der Vater der Kinder aber sein Einkommen nicht offengelegt. Das wurde vom Richter abglehnt, weil er die Angemessenheit der Unterhaltsvereinbarung nicht verifizieren konnte).

    @TE - in der Regel bin ich Freund davon, solche Vereinbarungen auch schriftlich festzulegen. In eurem Fall sehe ich allerdings kein Risiko, wenn ihr das einfach nur unter euch ausmacht. Eher im Gegenteil. Es jetzt schriftlich festzulegen, könnte dazu führen dass der derzeitige "großzügige" Konsens im Rahmen der notwendigen Festlegungen reduziert wird.

    Betreffend Unterhalt hast du nichts zu befürchten, wenn du wie auch geplant, nicht weniger zahlst als gesetzlich vorgesehen. Und auch einen eindeutigen Nachweis dafür hast, dass diese Zahlungen dem Zweck der Unterhaltsleistung dienen.

    Betreffend Besuchsrecht - hier hast du zwar bei einer freien Vereinbarung nichts, auf das du später pochen könntest, wenn dir das plötzlich eingeschränkt wird (dazu gibt es hier einen Fredl der dazu passt); allerdings wäre die Situation dann so, dass du bei Bedarf dem Gericht darlegen könntest, dass du bisher das Besuchsrecht aktiv in der frei vereinbarten Form ausgeübt hast und kein Gericht würde ohne Grund das Kontaktrecht einschränken, wenn es in der Vergangenheit bereits gut funktioniert hat.
     
  15. inkale

    inkale Gast

    Soweit ich informiert bin gilt das nicht bei gemeinsamer Obsorge.
     
  16. inkale

    inkale Gast

    Im Scheidungsratgeber des bmgf.gv.at (https://www.bmgf.gv.at/cms/home/attachments/6/3/6/CH1553/CMS1465398232691/scheidungsratgeber.pdf) steht auf Seite 124:

    Da aber gemäß § 1495 ABGB zwischen Ehegatten oder eingetragenen PartnerInnen sowie zwischen Minderjährigen und den mit ihrer Obsorge betrauten Personen, die Verjährung gehemmt ist, solange die Ehe oder eingetragene Partnerschaft aufrecht ist oder die Obsorge andauert, könnten Unterhaltsansprüche nunmehr rückwirkend auch ab Beginn einer Ehe oder eingetragenen PartnerInnenschaft bzw. für die ganze Dauer der Minderjährigkeit eines Kindes geltend gemacht werden.
     
  17. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn

    Man kann mit der privaten Einigung zu Gericht gehen und sie dort ganz einfach "absegnen" lassen - diese ist dann für alle Parteien bindend und kann rückwirkend nicht geändert werden (Nachforderung) - bzw. können Änderungen nur ab Antragsdatum erwirkt werden, nicht für die Vergangenheit.

    Insofern ist es keine schlechte Überlegung sich den gerichtlichen Stempel zu holen.

    -Fleur-
     
  18. Freaky26

    VIP

    Ich würde mittlerweile alles genau schriftlich festhalten. Mein ExMann und ich hatten bei der Scheidung ein gutes Verhältnis, also haben wir nur die Alimente und das Besuchsrecht (jedes 2. Wochenende von Fr bis So). Ferien und sonstige Tage/Ferien wollte wir untereinander regeln. Tja was soll ich sagen. Im ersten Jahr hat er die Kinder drei Wochen im Sommer genommen. Heuer will er nur noch zwei Wochen. Er meint sein Urlaub sei nicht zu Kinderbetreuung gedacht, ausserdem will er auch Urlaub mit seiner neuen Freundin verbringen.Weder zu den Semesterferien, Osterferien oder sonstigen freien Tagen nimmt er die Kinder.
    Andererseits wäre ein schriftliches festlegen auch für die Katz, weil er kann nicht verpflichtet werden die Kinder zu holen. Er hat das Recht, aber nicht die Pflicht.:boes:
     
  19. Philiian

    Philiian Teilnehmer/in

    So, ich habe mich jetzt mal am Jugendamt schlau gemacht:

    1) Es gibt einen Unterhaltsrechner, den verwenden die dort auch: http://www.jugendwohlfahrt.at/unterhaltsrechner.php. Sehr hilfreich, man braucht aber einen Überblick darüber, was man eigentlich Netto und Brutto im Jahr genau verdient. Für einen Angestellten aber kein Problem - das Personalbüro gibt Auskunft (Nicht lachen, ich hab's vorher wirklich nicht so genau gewußt. Auf den Gehaltszetteln steht jedes Monat was anderes und außerdem viele Zahlen, von denen ich überhaupt nicht weiß, was sie bedeuten)

    2) Man kann den Unterhalt für die Kinder auch vom Jugendamt festlegen lassen, ganz ohne Gericht anscheinend.

    3) Ein Detail, das noch nicht erwähnt wurde, aber vielleicht ausschlaggebend ist: Seit kurzem braucht man bei der Beantragung von Förderungen (Kindergarten, Wohnzuschúss,...) einen Unterhaltsbescheid. Das wird vom Fördergeber anscheinend verlangt. Das betrifft in unserem Fall nicht mich, sondern die Mutter.

    Ich bin die Sache jetzt so angegangen: Habe mit dem Unterhaltsrechner ausgerechnet, was ich im Regelfall zu zahlen habe und das meine ehemaligen Lebensgefährtin mitgeteilt (und ihr auch den Rechner gezeigt, dann kann sie selbst damit rumspielen). Gleichzeitig habe ich ihr auch gesagt, dass wir das auch vom Jugendamt (von neutraler Stelle) berechnen lassen können und dass der Bescheid vielleicht für eventuelle Förderungen nötig sein wird. Jetzt kann sie entscheiden wie ihr das lieber ist. Wenn's über das Jugendamt gehen soll, muss ohnehin sie die Initiative ergreifen. Wenn nicht und von ihr nicht ein anderer Vvorschlag kommt, zahle ich einfach das, was ich ausgerechnet habe.

    Das Thema wie oft die Kinder bei mir sind habe ich ganz rausgelassen. Wenn sie ein öfter bei mir sind, als im "Regelfall" finde ich das schön, das soll aber keinen Einfluss auf den Unterhalt haben. Der Rechner spuckt ohnehin ein Bisserl weniger Unterhalt aus als ich erwartet habe (es gibt es nämlich auch "Ermäßigungen" wie im Supermarkt :)), da muss ich nicht um jeden Euro feilschen. Ich denke, selbst bei einer Festlegung durch das Jugendamt muss das nie zum Thema werden, wenn ich es nicht extra einbringe (die sind nämlich gar nicht zuständig, darum kümmern sich die Sozialarbeiter).

    Danke jedenfalls für eure Meinung und die vielen Infos! Hat mir sehr dabei geholfen mir selbst darüber klar zu weden, wie ich die Sache angehe.
     
  20. inkale

    inkale Gast

    So ist es.
    So gesehen bringt die schriftliche Festlegung in eurem Fall gar nichts.
     

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