1. Rubin

    Rubin Teilnehmer/in

    Ich habe mal aus Neugierde heraus die HP von der KFA angesehen:

    www.kfa.co.at

    Da gibt es einen Punkt den ich nicht verstehe:

    Sofern man freigestellt ist, hat man bei der KFA Anspruch auf Wochengeld!?
    Ich kopiere mal den Text hinein:

    ()...Weiters gebührt das Wochengeld für jenen Zeitraum, in dem das Mitglied auf Grund eines Zeugnisses des Arbeitsinspektionsarztes oder des Amtsarztes nicht beschäftigt werden darf, weil Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet wären....()

    Außerdem gibt es ein Sonderwochengeld und einen Geburtenbeitrag (als einmalige Leistung). Als Draufgabe noch eine tägliche Stillprämie! Ich muß gestehen, ich bin erstaunt, was es nicht alles gibt!

    Trotzdem würde mich das mit dem Wochengeld schon sehr interessieren!
    Hat jemand von Euch damit Erfahrung???

    Rubin.
     
  2. assl

    assl Gast

    hallo!!
    ja,ich bin bei der kfa!!
    bin im dezember "in frühkarenz"gegangen,war dann beim amtsarzt,die hat mir das attest vom gyn nochmals bestätigt und von da an hab ich das wochengeld erhalten bis 12wochen nach der geburt,weil ich eine sectio hatte!!!
    und das wochengeld war gar net wenig,auf jeden fall um einiges mehr,wie ich noch als "schwangere"gearbeitet hab(nur mehr 8-stunden-dienste,keine wochenenden,keine nachtdienste)!!!!!!

    lg assl
     
  3. Rubin

    Rubin Teilnehmer/in

    Hallo Assl!

    Sorry, aber ganz verstehe ich nicht was du meinst. Du schreibst von der Frühkarenz,meinst du damit die Freistellung? Warum bist du erst zum Amtsarzt gegangen und dann erst zum Gyn? :confused:

    Schau mal ich bin jetzt in der 19.SSW. und seit ca. 2 Wochen freigestellt. Ebenso wie du habe ich nur noch 8 Std. Dienste bzw. keine WO-Enden bzw. ND machen können. Ich erhalte wie gewohnt weiterhin meinen Gehalt über die MA2 (weil ich pragmatisiert bin).
    Würde das nun bedeuten, dass ich zusätzlich noch dieses Wochengeld beziehen kann, nur weil ich freigestellt bin?
     
  4. Jenny03

    Jenny03 Gast

    dass man das zusätzlich beziehen kann kann ich mir nicht vorstellen.

    bin auch bei der kfa. hab aber bis zum letzten tag gearbeitet, also bis zur schutzfrist. war so schon mehr als mein sonst. gehalt.
    angeblich kriegt man ja wenn man sich freistellen lässt noch mehr.
     
  5. assl

    assl Gast

    hi rubin!!
    sorry,hobs a bissl verwirrend gschriebn!!!!...*müde bin*...
    ja,ich mein natirli die "freistellung"!!
    ich war schon zuerst beim gynni und dann musste ich zur amtsärztin(die in der kh-verwaltung haben diese bestätigung gebraucht)

    hab dann von der MA2 nur mehr mein restliches urlaubsgeld ausbezahlt gekriegt und noch die letzten nächte und dann nix mehr!!!ab dann nur mehr das wochengeld von der kfa!!!

    leider kenn ich mich da jetzt net aus,wie das ist,wenn man pragmatisiert ist??!!!aber ich kann mir net vorstellen,daß du dann gehalt und wochengeld kriegst,wär jo ganz schön viel dann,oder???(wär jo net schlecht,....)
     
  6. Jenny03

    Jenny03 Gast

    aso, stillprämie hab ich auch bekommen, weiß aber nicht mehr wieviel, glaub ca. 100 euro.
    geburtenbeitrag hab ich nicht gekriegt, angeblich gibts das ja nicht mehr??!! wurde mir damals gesagt...
     
  7. Rubin

    Rubin Teilnehmer/in

    Ich war ja vor zwei Wochen bei der KFA, weil die Amtsärztin gemeint hat ich soll bei der Krankenkasse Bescheid geben. Bei der KFA angekommen meinte eine Angestellte, dass ich keine Meldung über die Freistellung machen müsste, sofern ich pragmatisiert bin, weil ich mein Gehalt weiterhin über die MA2 beziehen werde. Ich denke mal, dass sie schon recht haben wird, hoffe ich halt. Somit bin ich wieder abgezogen und habe nur noch im Personalbüro das Zeugnis von der Freistellung abgegeben.

    Natürlich wäre es toll, wenn frau noch zusätzlich Geld beziehen könnte, kann ja nie schaden, aber gewundert hätte es mich schon sehr. Ich denke also, dass diese Regelung für Vertragsbedienstete gilt und so wie Assl schreibt, von dort auch das gesamte Geld beziehen und nicht über die MA2.

    @Jennifer: Warum sollte man mehr Geld bekommen, wenn man freigestellt ist?

    Ich denke ich werde trotzdem mal wieder bei der KFA vorbeigehen und alles genau erfragen.
     
  8. Jenny03

    Jenny03 Gast

    kA, als ich schwanger war haben mir alle gesagt ich soll mich freistellen lassen weil man dann mehr bekommt??!!

    Aber ich wollt nicht daheim herumsitzen wenns mir eh gut geht...
     
  9. Rubin

    Rubin Teilnehmer/in

    Ich denke, es ist ein Ammenmärchen mit dem mehr Geld, aber sollte es so sein, würde es mich auch nicht stören! ;)

    Also ich kann nicht sagen, dass ich zu Hause herum sitze...
    Ich habe soviele Sachen zu tun v.a. kann ich mich meinen Hobbies endlich wieder mehr widmen. Ich denke es zahlt sich auf jeden Fall aus, wenn man kein Hausmütterchen ist.

    Rubin.
     
  10. huschl

    huschl Teilnehmer/in

    also doppelt bekommt man leider gar nichts :) entweder gehalt oder eben geld für die freistellung, was aber auch gehalt ist, könnte unter umständen mehr sein als gehalt, da ja beim gehalt einer schwangeren dann leider die zulagen wegfallen, aber leider nichts doppelt.

    stillgeld bekommt man wenn man natürlich stillt, die ersten drei monate und der arzt (bei mir wars kinderarzt) es bestätigt, betrag war ungefähr um die 70,-. bestätigung kriegt man auch bei der anmeldung des kindes bei der kfa mit.

    geburtengeld, weiss ich nicht obs noch gibt, für meine tochter geboren 2003 hab ich es noch bekommen, waren so ca um die 200,- genau kann ich mich leider nicht mehr erinnern :D

    geburtengeld, wenn es noch gibt für 2004 wird eingereicht bei der anmeldung des kindes bei der kfa, ca 2 wochen später auf dem konto.

    das stillgeld, da hab ich den schrieb, hingeschickt und auch so ca 2 wochen später am konto gehabt.

    aber wenn man das kind anmeldet bei der kfa, sagen und geben einen die alles mit, sind dort ganz nett und hilfsbereit.

    ja die kfa ist noch immer gsd eine recht gute kassa, bin froh dabei zu sein :) und für die kids hat es auch vorteile
     
  11. Gabi

    Gabi Teilnehmer/in

    Hallo,

    also wenn du freigestellt bist bekommst du bis 8 Wochen vor der Geburt dein Gehalt mit allen Zulagen. Ab 8 Wochen vor der Geburt bekommst du Gehalt wobei einige Zulagen wegfallen können.

    Ich bin von Beginn an freigestellt und bekomme das Gehalt von der MA 2.
     
  12. huschl

    huschl Teilnehmer/in

    @gabi

    hallo, wirklich alle zulagen?

    bei meiner freundin freigestellt auch von anfang, ist die überstundenzulage und computerzulage nicht mehr ausbezahlt worden, oder bekommst du andere zulagen?
     
  13. Gabi

    Gabi Teilnehmer/in

    Hallo,

    Ja ich bekomme andere Zulagen - d.h. ich bekomme mein normales Gehalt weiter - außer natürlich Überstunden.

    Computerzulage ist klar das die eingestellt wird - da man ja im Urlaub auch keine Computerzulage erhält und Überstunden auch nicht machen kann.

    Im August ist ja immer die Abrechnung des Urlaubes - da könnte es sein das deine Freundin so eine Urlaubsabgeltung bekommt (weiß ich aber nicht genau) weil sie keine Computerzulage in Anspruch genommen hat.
     
  14. huschl

    huschl Teilnehmer/in

    danke für die antwort.

    habe ich mir eh gedacht, dass du andere zulagen bekommst.

    ja urlaubsabgeltung hat sie bekommen, nur halt diese beiden zulagen wurden gestrichen, was eh klar ist, weil wenn man keine ü-stunden macht, gibt es auch kein geld :) .
    aufjedenfall kenne ich mich jetzt aus.

    habe gelesen, dein termin war schon. und baby will noch nicht kommen, aufjedenfall alles gute für die geburt.
     
  15. Gabi

    Gabi Teilnehmer/in

    Bitte gerne geschehen. Ich habe mal selber in der MA 2 gearbeitet und weis daher noch einige Sachen - wenn wer was braucht ;)

    Ich habe ja noch ein bissal Zeit - Geb. Termin ist 23.8.2004 - also noch Schonfrist bis es los geht.
     
  16. Rubin

    Rubin Teilnehmer/in

    @Huschl Gabi:

    Besten Dank für Eure sehr informativen Auskünfte!

    Hab gerade vorhin mit der KFA telefoniert. Natürlich wäre es ein Witz zweimal Geld zu beziehen! ;) Was ich im Internet gelesen habe betrifft auch nur die Vertragsbediensteten bei der Stadt Wien, welche das Wochengeld von der KFA beziehen. Pragmatisierte Bedienstete erhalten weiterhin ihr Gehalt von der MA2. Also nix is, mit der großen Absahne... ;)

    Liebe Grüße an Euch!

    Rubin.
     

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