1. mona1403

    mona1403 Teilnehmer/in

    Hallo liebe Community,

    ich hoffe ihr könnt mir mit meinem Anliegen weiterhelfen, bin ziemlich ratlos und keiner konnte mir bis jetzt so wirklich Auskunft geben :confused:

    Ich habe im April meinen Sohn bekommen und bin zur Zeit in Karenz. bei meinem Arbeitgeber habe ich 1 Jahr Karenz beantragt.
    Jetzt werden mein Freund ich im Herbst dieses Jahr nach Deutschland umziehen (wir unser Sohn sind alle deutsche Staatsbürger). Folgende wichtige Fragen stellen sich mir nun:

    -Ich nehme an ab dem Umzug ist Deutschland für die Zahlung meines Kinderbetreuungsgeldes zuständig? Wo kann ich das beantragen? Ich habe bis jetzt nur in Österreich gearbeitet und eingezahlt..

    -Wo bzw. wie komme ich an die Differenz zwischen dem deutschen und österreichischen Kinderbetreuungsgeld? hier in Österreich ist es ja höher.

    -Ich habe eine Krankenversicherung die auch für die EU gültig ist; wäre es theoretisch somit auch möglich hier angemeldet zu bleiben (ich muss in meiner Arbeit ja nicht zwangsläufig kündigen) und somit das österreichische Kinderbetreuungsgeld fertig zu beziehen und trotzdem die weiteren MuKi Pass Untersuchungen in Deutschland machen zu lassen?

    Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen!

    LG,
    Mona
     
  2. Josima

    Josima Teilnehmer/in

    warst du schon bei der WGKK am Wienerberg?
     
  3. NaNu

    VIP

  4. Sonderzeichen

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    Was help.gv.at schreibt ist grundsätzlich immer richtig, im hiesigen Kontext aber nur, solange es sich um Sachverhalte außerhalb des Europarechts handelt.

    Bei einer Übersiedlung von EU-BürgerInnen und ihnen gleichgestellten Personen innerhalb der EU handelt es sich aber um Europarecht.

    Im Europarecht kommt es bei Familienleistungen allerdings gerade nicht (mehr) auf den Wohnsitz an, sondern auf den Ort der (letzten) Beschäftigung ("Beschäftigungslandprinzip"), und es kommt mithin zum "Leistungsexport".

    Von dem Gedanken, melderechtliche Pflichten zu ignorieren, würde ich ganz dringend abraten.

    Nähers ist zB bei den "zwischenstaatlichen" Fachleuten bei der österreichischen Krankenversicherung zu erfragen.

    U.a. sollte im Sinne der zwischenstaatlichen Abrechnung ehebaldigst bekannt gegeben werden, in welches deutsche Bundesland übersiedelt wird, schon weil die Durchführung der dem KBG entsprechenden Leistungen nicht bundeseinheitlich geregelt ist, und erst eruiert werden muss, welchem Landes-/Bezirks-/Kreisamt (etc.) genau die Bearbeitung zuständig ist.
     
  5. himalaya

    himalaya Teilnehmer/in

    Also ich hab das ganze vor bald 2 Jahren mitgemacht und mich in Ö abgemeldet dann so bald wie möglich in D angemeldet und das Geld rückwirkend gekriegt und das aus Ö nicht angerührt und dann rücküberwiesen. Da gabs leider keine Differenz erstattet.
    In welches Bundesland ziehst du denn?

    LG
    himalaya
     
  6. Nordlicht

    Nordlicht Teilnehmer/in

    Also wenn du Anspruch auf Elterngeld hast ( so heißt es hier) wirst du nur den dir zustehenden Betrag bekommen.
    Wikipedia Deutsch: Elterngeld


    Kindergeld ( nicht das Erziehungsgeld) musst du bei der zuständigen Kindergeldkasse deines Bundeslandes in dem du wohnen wirst, beantragen. Beträgt zur Zeit 184 Euro.



    http://www.kindergeld.org/

    wenn eurer Einkommen nicht sehr hoch ist, rate ich dir das ergänzende Kindergeld zu beantragen

    http://www.wallstreet-online.de/rat...ergeld-wer-kann-kindergeldzuschuss-beantragen
     
  7. Sonderzeichen

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    Alles schön und gut, Nordlicht, hier aber nicht gegenständlich, denn:

    Es liegt zwar eine Übersiedlung nach Deutschland vor, aber: bevor im neuen Wohnland ein Beschäftigungsverhältnis aufgenommen ist, hat Europarecht Anwendungsvorrang.

    Und nach der einschlägigen europarechtlichen Verordnung [VO (EG) Nr. 883/2004] ausschlaggebend ist im Hinblick auf Familienleistungen der Ort der (derzeitigen oder zuletzt ausgeübten) Beschäftigung, und das ist laut OP ÖSTERREICH.

    Die österreichischen Stellen sind und bleiben auch nach der Übersiedlung Ansprechpartner, daher auch mein dringender Rat, sie vollinhaltlich zu unterrichten.
     
  8. Nordlicht

    Nordlicht Teilnehmer/in


    okay, das wusste ich nicht.

    Ich meine aber, die TE kann auf jeden Fall Kindergeld beantragen, wenn sie in D gemeldet ist. Aber das weiß sie sicher auch
     
  9. Sonderzeichen

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    Wie der Sachverhalt geschildert wurde, sieht es danach aus, dass das maßgebliche aufrechte bzw. letzte Beschäftigungsverhältnis in Österreich ist, und sohin Österreich vorrangig zur Leistung verpflichtet ist; gleichwohl, Nordlicht hat's ganz richtig gesagt:

    Sie sollte jedenfalls deutsches KiG beantragen und dabei den Antragsvordruck wirklich (!) gewissenhaft ausfüllen, denn dann wird die deutsche Familienkasse sich mit dem österreichischen Finanzamt dahingehend verständigen müssen, welche Leistung welches Landes vorrangig zusteht.

    Großes Dilemma: Man muss mit den deutschen Stellen in bezug auf (sogar wirklich unkomplizierte) europarechtliche Sachverhalte wie mit einem halbtoten Hund umgehen — stop, sorry, negativ, die Redensart lautet anders: "man muss sie zum Jagen tragen"…. ;)
     
  10. Sonderzeichen

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    Mona, das ist eine sehr interessante Frage, die allerdings schon bei der Differenz österreichische Familienbeihilfe vs. deutsches Kindergeld beginnt.

    Wahrnehmung:
    — Die österreichischen Finanzämter halten sich an ihre Vorschriften und leisten einen Zusatzbetrag, wenn deutsches KiG vorrangig zusteht.
    — Im umgekehrten Fall der Vorrangs der österreichischen Familienbeihilfe handeln die deutschen Stellen hingegen anders, als die (ihre eigenen!) Bestimmungen vorsehen: Vorgeschrieben ist die Leistung eines Differenzbetrages, dieser wird aber nicht ausbezahlt.

    (Wenn du willst, können wir das via PN vertiefen.)
     

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