1. Freaky26

    VIP

    Hallo!

    Nach der Hochzeit muss man ja die Namensänderung innerhalb einer Woche bei der KFZ-Zustellungsbehörde melden. Wie macht man das bitte wenn man an einem Freitag heiratet und dann gleich in die Flitterwochen fährt?:confused:

    Danke
     
  2. Mum02

    VIP

    Man machts nachher? Du wirst ja nicht genau dann aufgehalten werden und wenn doch, weiß der Polizist ja nicht, dass du jetzt anders heißt.

    Ich hab das erst nach Jahren gemacht, weil ich vergessen hatte.

    Lg mum02
     
  3. Zwergenfee

    Zwergenfee Gast

    :boes:
    Ich würde das dem Versicherungsmenschen in die Hand drücken - die erledigen das für dich.

    Ja - es stimmt, ich durfte damals zahlen, Polizeikontrolle nach 2 Monaten und mein Obergescheider Immer noch Ehemann (manchen wunderts) der neben mir sass- weil er ja keinen Führerschein hatte - erklärt doch dem Polizisten: wissens Herr Polizist, dass ist meine Frau - die heisst jetzt so wie ich. Wissens Herr Polizist, ich habe ihr ja schon gesagt, dass sie die Unterlagen umschreiben lassen sollte, hat sie aber nicht getan. Herr Polizist... Vielleicht folgt sie Ihnen - Herr Polizist. Und nein, der Polizist wäre mit Garantie nicht draufgekommen dass ich anders heisse - war nämlich ein Planquadrat wegen Alkohol, ich war noch nüchtern, mein Mann auch

    Gekostet hat mich der SPass damals 80 Euro, und ich musste binnen 3 Werktagen meinen neuen Führerschein und Zulassungsdaten vorbei bringen.

    Dass ich immer noch verheiratet bin, mich wunderts echt.
     
  4. alwi

    alwi working mum
    VIP

    Im Führerschein muss gar nicht der neue Name stehen. Nur wenn man ihn auch als Ausweis verwenden will. Zumindest wars so vor zehn Jahren. Das war auch bei einer Kontrolle kein Problem (neuer zulassungsschein, alter Führerschein)

    Ich hab alles nach der Hochzeitsreise erledigt. Reise war auf altem Namen gebucht, sonst haett ich nicht fliegen können.
     
  5. Zwergenfee

    Zwergenfee Gast

    Nun ja- mit der Regelung musst du deine Heiratsurkunde immer mitführen (zumindest wars vor 15 Jahren so). wenn der Führerschein als Ausweis gelten soll - dann bitte mit "richtigen" Namen.

    Ich befürchte es hätte bei mir aus nichts gebracht, wenn ich mir schnell mal die Fahrerlaubnis selbst erteilt hätte als Frau "noch nicht verheiratet" alias "Frau Zwergenfee".
     
  6. summersunshine

    summersunshine Teilnehmer/in

     
  7. alwi

    alwi working mum
    VIP

    Also was du immer zamschwafelst... :confused:

    Das mit dem Ausweis hab ich geschrieben, Heiratsurkunde musste ich keine mithaben und als Nachweis der Fahrerlaubnis gilt auch ein Führerschein mit altem Namen, da brauchst dir gar nix selber erteilen.
     
  8. alwi

    alwi working mum
    VIP

    übrigens aktuell ist es so:

    Führerschein – Namens-/Adressänderung

    Seit 1. Jänner 2008 muss eine Namens- und/oder Adressänderung nicht mehr bei der Führerscheinbehörde angezeigt werden. Die Namensänderung im Führerschein können Sie freiwillig durchführen lassen, müssen es aber nicht tun. Wenn Sie die Namensänderung bei der Behörde anzeigen, wird diese nicht am bestehenden Führerschein vorgenommen, sondern es wird ein Führerscheinduplikat ausgestellt.
    Beachten Sie, dass Sie Ihren Führerschein nur dann als amtlichen Lichtbildausweis verwenden können, wenn Sie den Namen ändern lassen. Darüber hinaus wird der Führerschein von Behörden nur teilweise als amtlicher Lichtbildausweis anerkannt. Ebenso kann es für Fahrten im Ausland erforderlich sein, Ihren Führerschein auf den richtigen Namen ändern zu lassen. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der ausländischen Vertretungsbehörde des jeweiligen Landes.

    Quelle: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/7/Seite.040904.html

    Vielleicht sollte man, wenn man denn schon im Internet unterwegs ist, einfach dort nachschauen wo die Info steht und nicht in einem Forum fragen wo die Leute Erfahrungen aus den letzten 20 und mehr Jahren Ehe mitbringen, die allesamt nicht mehr stimmen müssen.
     
  9. Freaky26

    VIP

    Danke für die Antworten. Eigentlich ging es mir aber um den Zulassungsschein und nicht um den Führerschein. Die Änderung im Führerschein drängt ja nicht, aber bei Zulassungsschein muss die Ummeldung innerhalb einer Woche passieren. Da wir aber gleich nach der Trauung in Urlaub fahren wollte ich wissen wie das funktionieren soll. Mittlerweile habe ich aber rausgefunden das die Zulassungsstellen eh bis 18Uhr offen haben. Sprich wir werden gleich nach der Trauung ummelden gehen
     
  10. Freaky26

    VIP

    Vielleicht sollte man aber auch die Eingangsfrage genau lesen bevor man antwortet. Es geht nämlich nicht um den Führerschein, sondern um den Zulassungsschein;)
     
  11. spacedakini3

    spacedakini3 Teilnehmer/in

    Na echt? Hat sich das geändert?
    Ich musste (FS 2003, Hochzeit 2004) gar nichts ändern, ich konnte den mit dem alten Namen behalten.
     
  12. Freaky26

    VIP

    Nicht den Führerschein, sondern den ZULASSUNGSSCHEIN vom Auto
     
  13. Sommar

    Sommar es ist nur eine Phase ...
    VIP

    Die Frage ist hier aber, auch wann die Namensänderung tatsächlich "wirksam" wird. :) Die muss mWn ja vorher erst im Personenstandsregister (?) eingetragen werden, also wahrscheinlich nicht gleich mit der Eheschließung.
     

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