Bauverhandlung des Nachbarn (vormittags 10:00): Zählt die Anwesenheit als "Behördenweg" für die Arbeit oder als Freizeit/Urlaub/Zeitausgleichsstunden ja/nein Was wenn das Grundstück 3,5-4,0 Stunden Autofahrt entfernt ist ja - die gesamte Zeit oder nur die Anwesenheitszeit nein - eh egal Ich könnt ja in der Firma fragen, will aber schon vorher etwas "sattelfest" sein zum Thema. lg gsb
Da du dort nicht anwesend sein musst und dich vertreten lassen kannst, gehe ich eher davon aus, dass es sich um keine Dienstverhinderungen handelt und du daher Zeitausgleich nehmen musst.
Wenn du in einem Angestelltenverhältnis bist fällt die Bauverhandlung wohl unter § 8 Abs. 3 AngG. Und zwar nicht nur die reine Anwesenheit sondern auch die Fahrzeit. Als Arbeiter/in solltest du in deinem Kollektivvertrag nachlesen.
steht zwar schön drin (behördenwege,...), aber der Knackpunkt ist eben, dass man da nicht hin muss bzw. Vertreter schicken kann. lg
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