1. solarphoton

    solarphoton Teilnehmer/in

    Völlig richtig, Michael, "26 Monate" sind zu ungenau.

    Naja, kiwu15, es kann sich wie gesagt knapp ausgehen oder knapp nicht, also wäre eine "Planung" mit etwas weniger als zwei Jahren Abstand am sichersten. :)
    Es hängt von mehreren Faktoren ab, erstens vom 2. Geburtstag des ersten Kindes, zweitens vom Beginn des üblichen Mutterschutzes 8 Wochen vor der Geburt, drittens - und das finde ich eigentlich unfair - vom Kalenderjahr.

    Denn das eaKBG bekommt man bezogen auf das letzte Kalenderjahr, in dem man kein KBG bekommen hat, aber höchstens für das drittletzte Jahr vor der Geburt des Kindes. Und so kann es eben zu so blöden Situationen kommen wie der von Michael beschriebenen.
     
  2. Michael

    Michael Teilnehmer/in

    @Kiwu15: Solltest du innerhalb von 2 Jahren wieder win Kind haben wollen, dann solltest dir überlegen, ob du nicht vielleicht noch bis zum ersten Geburtstag wieder schwanger werden willst, weil du dann wieder Wochengeld und eaKBG wie beim vorigen Kind bekommen könntest.
     
  3. solarphoton

    solarphoton Teilnehmer/in

    ...wobei das bitte nicht der einzige Gedankengang sein sollte. Zwei unter 2 sind schon noch ganz andere Herausforderungen, das muss man sich gut überlegen. (Das höhere Wochengeld geht z.B. schon einmal auf einen teuren Geschwisterwagen drauf. ;))
     
  4. kiwu15

    kiwu15 Teilnehmer/in

    Ganz genau! so verlockend es klingt, das Wochengeld zu erhalten - aber es sind ja 2 Jahre Altersunterscheid schoneine Herausforderung :D.

    @michael
    danke dir trotzdem für die Info ;)!
     
  5. Michael

    Michael Teilnehmer/in

    Naja, ob jetzt 2 Jahre oder 1Jahr und 9 Monate...
     
  6. kiwu15

    kiwu15 Teilnehmer/in

    Ach so meinst du! Ich dachte, das 2. Kind sollte dann bereits da sein, wenn das 1. Kind den 1. Geb hat - dh es genüge "nur" schwanger zu sein... Mmh... Ev wärs eine Überlegung wert - jetzt schau ich mir das mal mit dem 1. an :D - aber gut zu wissen - danke :wave:!
     
  7. Michael

    Michael Teilnehmer/in

    Genau so isses. Dann mal viel Spaß. :D
     
  8. solarphoton

    solarphoton Teilnehmer/in

    Hääää? Jetzt schau ich aber blöd auf den KBG-Bescheid!

    Vorweg: Ich werde mich natürlich an die Beratungsstelle im Familienministerium wenden und alles noch einmal ganz genau durchrechnen lassen. Ich erzähl's euch dann auch. Aber was meinen die Auskenner zu meiner Situation?

    Kind 1: geb. 05.12.2012, eaKBG bekommen
    Kind 2: geb. 17.09.2014
    Karenz 1 bis Jänner 2014, Teilzeit gearbeitet Februar bis Juli 2014
    Mutterschutz ab 30.7.2014, noch einmal eaKBG beantragt und bekommen, aber:
    nur 80 % des Teilzeitgehaltes (i.e. Wochengeld), was gerade ein paar Zerquetschte mehr als EUR 1000 ausmacht.

    Wenn ich nicht gearbeitet hätte, würde ich dann 80 % des Vollzeitgehaltes von 2012 kriegen? Das kann doch nicht sein, dass man arbeiten geht und deswegen weniger kriegt.
     
  9. Michael

    Michael Teilnehmer/in

    Wart einfach noch ein bisschen. Es wird noch eine Vergleichsberechnung mit dem Steuerbescheid 2011 kommen. Anfangs muss man halt einen Wert eingeben, das ist dann halt der 80%-Wert des Wochengeldes. Wenn der Vergleichswert höher ist, dann kommt es zu einer Nachzahlung. Da kannst du einfach abwarten, das Minksterium brauchyt du eigentlich nicht kontaktieren, da wär mir die Wartezeit zu lang.
     
  10. solarphoton

    solarphoton Teilnehmer/in

    Ja stimmt, sie müssten mein Einkommen von 2011 nehmen (nicht 2012), denn das war ja das letzte Jahr ohne KBG vor der Geburt meiner Kinder.
    Und du hast natürlich wieder recht, Michael, im Kleingedruckten steht, dass gegebenenfalls noch einmal nachgerechnet wird! Den Steuerbescheid von 2011 gibt's schon, den von 2012 seh ich jetzt bei FinanzOnline nicht, kann sein, dass da noch was fehlt. (Na heast is das deppert... *hoff*)

    Immerhin spuckt dieser Online-Rechner http://www.bmfj.gv.at/dam/bmfj-design/rechner/KBG.swf mit meinen Angaben die meiner Meinung nach richtigen 80 % aus.

    Übrigens hab ich grad die Bestätigung von einer Freundin mit ganz ähnlich geborenen Kindern bekommen, dass bei ihr das Einkommen von 2011 herangezogen wurde. Sie war dazwischen nicht arbeiten, sondern nach dem Ende des ersten eaKBG weiter in Karenz bis zum Mutterschutz fürs zweite Kind. (Apropos, sie hat vor der Geburt des zweiten kein Wochengeld bekommen.)
     
    solarphoton, 7. November 2014
    , Zuletzt bearbeitet: 7. November 2014
    #30
  11. Froeschi

    Froeschi Teilnehmer/in

    Abwarten, dauert ein bisschen, war bei mir auch so.
     
  12. Michael

    Michael Teilnehmer/in

    Siehste ;)
     
  13. solarphoton

    solarphoton Teilnehmer/in

    Erkenntnisse, Erkenntnisse: Es ist alles sehr kompliziert.
    Die telefonische Beratung beim Familienministerium kann ich empfehlen, wenn man einmal durchkommt, trifft man auf kompetente Leute! Ich zumindest.

    Das relevante Jahr für die Einkünfte vor dem zweiten KBG ist für mich doch 2012. Denn die Große ist ja erst im Dezember geboren, KBG habe ich nur 2013 bekommen.
    Für 2012 gibt's aber keinen Einkommenssteuerbescheid, weil ich noch keine Arbeitnehmerveranlagung gemacht habe. Das habe ich gerade flugs nachgeholt.

    Sobald der Bescheid da ist, kann die GKK noch einmal zu rechnen anfangen, und dann müsste ich mehr KBG und für nach der Geburt auch mehr Wochengeld kriegen.

    Fazit: Warum steht eigentlich nur im allerkleinsten Kleingedruckten, dass man sich im Falle des Falles selbst um einen Steuerbescheid kümmern muss? Und warum sagt die GKK in ihrem Bescheid nicht, welche Unterlagen ihr zur endgültigen Berechnung fehlen?
    Ich habe mir bis jetzt keine Gedanken gemacht über 2012, weil ich doch das ganze Jahr beim gleichen Arbeitgeber war. Erst mit dem Hinweis von der Ministeriumstante, dass Wochengeld kein Einkommen ist, bin ich draufgekommen, dass sich eine Arbeitnehmerveranlagung auszahlen wird...
     
  14. kleolein

    kleolein ist überglücklich

    Verstehe ich das richtig - wenn ich bis zum 1. Geb meines Kindes wieder schwanger bin ich wieder so wochengeld und EAKBG bekomme wie beim 1. Kind? Also ich wünsch mir sowieso einen Miniabstand also würd ichs drauf anlegen. Da es auch beim 1. nur künstlich geklappt hat, würden wir das dann auch wieder so timen versuchen.
     
  15. solarphoton

    solarphoton Teilnehmer/in

    Es kommt schlussendlich auf die genauen Daten an, wie Michael oben schon erklärt hat.

    Ganz gleich fällt das eaKBG nicht aus, z.B. bei mir: beim ersten wurde das laufende Gehalt 2012 als Grundlage für Wochengeld und KBG genommen, beim zweiten werden es aber die gesamten Einkünfte von 2012 sein. Aus der gerade gemachten Arbeitnehmerveranlagung werde ich wie gesagt Geld zurückbekommen, das heißt aber, dass meine Einkünfte niedriger sind und damit auch das zweite eaKBG.

    Beim Wochengeld ist mir noch nicht klar, was man wann bekommt, scheint auf die Karenzdauer anzukommen und ob man zwischen den Kindern arbeitet oder nicht. Logisch wäre für mich in meinem Fall, dass ich vor der Geburt des zweiten Kindes eben mein Teilzeitgehalt kriege und danach aber schon das ganze höhere eaKBG. Denn das Wochengeld ist ja ein reiner Ersatz für das "medizinisch begründete" Beschäftigungsverbot.

    Wenn ihr euch das wirklich so ausrechnen wollt, solltet ihr wohl mit dem kleinsten vorstellbaren Abstand wieder zu basteln beginnen, denn Versuche können bekanntlich dauern.
     
  16. Michael

    Michael Teilnehmer/in

    Ja, das hab ich ganz übersehen, dass du 2012 kein kbg bekommen hast. Nur wird das kbg dann deutlich niedriger sein, da du 2012 Wochengeld bekommen hast, und das wird im Steuerbescheid nicht berücksichtigt
     
  17. Martha82

    Martha82 Teilnehmer/in

    @kleolein
    So war es bis vor Kurzem. Ich selbst erwarte Ende Feb. mein zweites Kind und dachte ich bekomme das selbe Wochengeld und eakbg wie bei meiner ersten Tochter, welche August 2013 zur Welt kam. Jedoch soweit ich von der Arbeiterkammer informiert wurde, bekommt man nur mehr das selbe Wochengeld und eakbg wie beim ersten Kind, wenn man direkt vom Kindergeldbezug in den Mutterschutz geht. Wird man vor dem ersten Geburtstag schwanger, hat man nur mehr Anspruch auf einen Wochengeldsatz von 26,15 € täglich. Und somit ändert sich bei einigen auch die Höhe des eakbg, weil das wird nun vom letzten Jahr vor Kinderbetreuungsgeldbezug berechnet.
    Hier der Link dazu: http://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/BeihilfenundFoerderung/Wochengeld.html
     
  18. solarphoton

    solarphoton Teilnehmer/in

    Zum einkommensabhängigen KBG berät die Arbeiterkammer übrigens nicht (mehr), sondern das Familienservice des Ministeriums: Tel. 0800/240 262.

    Ansonsten hat mir gerade die GKK erklärt, dass sie einen Steuerbescheid 2012 für mich angefordert haben beim Finanzamt, die werden also schon auch selber aktiv und verstecken sich nicht im Kleingedruckten. Ich nehm's zurück. :)
     
  19. kleolein

    kleolein ist überglücklich

    @Martha - danke, so hatte ich es ursprünglich (bevor ich hier reingelesen hab) eigentlich auch verstanden. Naja, so oder so wollen wir einen kurzen Abstand. Mal schauen was sich ausgeht. Kann dann eh nix dran ändern wieviel ich krieg. Vor 2 Jahren wieder arbeiten gehen kommt so oder so nicht in Frage, da wir dafür keine Kinderbetreuung hätten.
     
  20. Absinthe

    Absinthe Gast

    Hallo!

    Darf ich mich hier mit einer Frage einklinken?
    Ich bin derzeit mit dem dritten Kind schwanger. EGT Ende Februar/Anfang März 2015
    Das erste Kind kam im Juli 2009, das zweite Kind im Mai 2012. Seit September 2009 gab es bei mir kein Jahr ohne KBG-Bezug (hatte bis jetzt immer eine Pauschalvariante). Zwischen den Geburten (so wie jetzt auch, bin ich immer arbeiten gegangen - parallel zum KBG-Bezug). Nur vorm ersten Kind war ich Vollzeit, danach immer Teilzeit.
    Habe ich eine Chance, dass, falls ich mich diesmal fürs eaKBG entscheide, das Vollzeitgehalt von 2009 herangezogen wird? Nein oder? Es geht max. 3 Jahre zurück oder? Dh, als Vergleich zum aktuellen Wochengeld würde das Jahresgehalt von 2012 herangezogen?

    Danke vorab!
    lg
    Absinthe
     

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