1. gsb

    gsb
    VIP

    Bauverhandlung des Nachbarn (vormittags 10:00):

    Zählt die Anwesenheit als "Behördenweg" für die Arbeit oder als Freizeit/Urlaub/Zeitausgleichsstunden
    ja/nein

    Was wenn das Grundstück 3,5-4,0 Stunden Autofahrt entfernt ist
    ja - die gesamte Zeit oder nur die Anwesenheitszeit
    nein - eh egal

    Ich könnt ja in der Firma fragen, will aber schon vorher etwas "sattelfest" sein zum Thema.

    lg gsb
     
  2. Sommar

    Sommar es ist nur eine Phase ...
    VIP

    Da du dort nicht anwesend sein musst und dich vertreten lassen kannst, gehe ich eher davon aus, dass es sich um keine Dienstverhinderungen handelt und du daher Zeitausgleich nehmen musst.
     
  3. nina64

    nina64 Teilnehmer/in

    Wenn du in einem Angestelltenverhältnis bist fällt die Bauverhandlung wohl unter § 8 Abs. 3 AngG.
    Und zwar nicht nur die reine Anwesenheit sondern auch die Fahrzeit.

    Als Arbeiter/in solltest du in deinem Kollektivvertrag nachlesen.
     
  4. gsb

    gsb
    VIP

    steht zwar schön drin (behördenwege,...), aber der Knackpunkt ist eben, dass man da nicht hin muss bzw. Vertreter schicken kann.

    lg
     
  5. Sommar

    Sommar es ist nur eine Phase ...
    VIP

    Ich würd am Montag bei der AK anrufen, die können dir das sicher sagen.
     

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