1. Pinky1610

    Pinky1610 Teilnehmer/in

    Hallo, werde irgendwie beim Suchen im Internet nicht schlau und hoffe nun hier weiß vielleicht jemand bescheid :wave:

    Bekomme bis 18.05.2018 KBG ( 20+4)wäre auch der erste Arbeitstag wieder.
    Wenn ich jetzt während dem Bezug schwanger werde und der Mutterschutz mit 03.05.2018 beginnt, dann bekomme ich Wochengeld.

    soweit hab ichs verstanden :D

    WAS ABER, wenn der Mutterschutz mit 18.05.2018 oder später beginnt?
    Bekomme ich dann nichts? Weder Wochengeld noch KBG bis zur Geburt?
     
  2. Yviba

    Yviba Teilnehmer/in

    Hi Pinky!

    Ich kann hier auch nur eine Vermutung anstellen, ich bin in einer bisschen anderen Situation, aber es hat lange gedauert, bis ich die Infos dann endlich von der GKK bekommen hab (erst dann, als ich meinen errechneten ET angeben konnte ;). Vorher äussern die sich zu gar nix.

    Wenn du zwischen Ende KBG und Start Mutterschutz arbeiten gehst, solltest du eigentlich auch Wochengeld bekommen.
    Bei mir ist es so: ich bin bis 31.3. in Bildungskarenz. Am 9.4. beginnt mein Mutterschutz, dazwischen gehe ich 1 Woche arbeiten und bekommen laut GKK mein Wochengeld berechnet nach dem Einkommen vor der Bildungskarenz.
    Also bekommen wirst du sicher was, über die Höhe bekommt man nur sehr kryptisch Auskünfte. Eventuell kann dir auch die Arbeiterkammer weiterhelfen, wenn du an den/die Spezialisten/In kommst.

    Alles Gute wünsch ich dir! :wave:

    GLG, Yvi
     

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