1. Christine33

    Christine33 Teilnehmer/in

    Hallo!

    Ich hätte folgende Frage:

    Gibt es die Möglichkeit, daß ein Kind, daß zwar vom Alter her schulpflichtig, aber nicht schulreif ist, in
    einer regulären 1. Klasse VS als Vorschulkind laufen zu lassen. Kommt das Kind entgegen aller Erwartung mit, kann es die 1. Klasse ganz normal abschließen. Kommt es nicht mit, macht es die 1. Klasse dann nochmals aber dann als regulärer Volksschüler.

    Kennt einer der hier mitlesenden Volksschullehrerinnen so eine Vorgangsweise?

    Ich habe das am Wochenende von einer Bekannten so erzählt bekommen, sie hat es auch aus
    zweiter Hand gehört.

    Bei uns im Ort (NÖ) gibt es keine eigene Vorschulklasse, im Nachbarort war bis zum heurigen Schuljahr eine, dort gingen auch Kinder aus unserem Ort hin. Jedoch gibt es diese Vorschulklasse ab dem
    Schuljahr 2004/2005 nicht mehr.

    Vielleicht kennt sich jemand aus oder kann mir einen guten Tipp geben, wo ich da genau nachfragen
    kann.

    lG Ch.
     
  2. Bealee

    Bealee --- bb ---
    PLUS + VIP

    ich glaub, die beste Anlaufstelle wird die Direktion der betreffenden Schule sein

    das scheint diese Vorgangsweise zu sein, die unter "offene Eingangsphase" an vielen Schulen ohne Vorschulklasse praktiziert wird
     
  3. Christine33

    Christine33 Teilnehmer/in

    @bealee:

    Klar wäre ich dort am besten aufgehoben. Ich wollte jedoch von
    einer anderen Stelle eine bindende Auskunft haben, damit die Direktion nicht versucht, mich quasi aufgrund mangelnder Grundlageninfos, davon abzubringen - verstehst du was ich meine?

    Es ist ein kleiner Ort, bevor die "Neuerungen" einführen, schicken sie dich lieber woanders hin.

    Mittlerweile bin ich im I-Net fündig geworden und habe mit einer Dame vom schulpsychologischen Dienst gesprochen.
    Die hat mir versichert, daß diese Möglichkeit besteht -sie hat es wie du schon erwähnst "offene Eingangsphase" genannt.

    lG Ch.
     
  4. Bealee

    Bealee --- bb ---
    PLUS + VIP

    soweit ich informiert bin, ist es eine Entscheidung des Schulforums, welche Form der Vorschule angewendet wird, was sagt der Landesschulrat dazu?
     
  5. salsera

    salsera Tanzende Lehrerin

    Hallo!
    Deine Infos stimmen:
    Wenn es in einer Schule keine Vorschule gibt (was meist wegen eines Mangels an Schülern der Fall ist), werden die Vorschulkinder in die 1. Klasse integriert und dort von einem Vorschuklassenlehrer betreut (im Moment fällt die Betreuung wegen der Einsparungen eher dürftig aus!). Im Laufe des Schuljahres entscheidet der Klassenlehrer dann, ob das das Vorschuljahr oder die 1. Klasse für das Kind war. Die Eltern haben außerdem das Recht, ihr Kind 1x in der VS freiwillig ein Jahr nochmals machen zu lassen.

    Wenn du noch Fragen hast, melde dich noch einmal!
    Lg, Michaela
     
  6. Christine33

    Christine33 Teilnehmer/in

    @salsera:

    Hallo!

    Heißt das also es wird während des Schuljahres entschieden, ob das jetzt das Vorschuljahr oder die
    1.Klasse war?

    Das mit dem freiwillig Wiederholen habe ich auch gehört, daber angeblich darf man nur 1x in seiner
    Schullaufbahn freiwillig wiederholen. Diese Möglichkeit wäre dann quasi schon in der 1. Klasse verbraucht und falls man später mal aufgrund längerer Krankheit etc. viel versäumt, kann man nicht
    mehr freiwillig wiederholen.

    Deshalb hat die Dame vom schulpsychologischen Dienst gemeint, daß es besser wäre, falls das Kind
    den Lehrstoff der 1. Klasse doch nicht ganz schafft, es noch vor Ende des Schuljahres in die Vorschule rückstufen zu lassen, damit es dann einfach nochmal die 1. Klasse macht und dies gilt
    dann NICHT als freiwilliges Wiederholen.

    Es ist aber jetzt so, daß ich eigentlich vorab sagen muß, mein Kind soll als Vorschulkind geführt werden oder?

    Was ist wenn es ganz normal mit der 1. Klasse beginnt und es stellt sich im Laufe der Zeit heraus,
    es schafft es nicht. Die Klasse wäre keine mit integr. Vorschülern. D.h. es müßte dann in eine andere
    Schule wechseln, wo es eine Vorschule gibt????

    Weißt du da Näheres dazu?

    lg Ch.
     
  7. salsera

    salsera Tanzende Lehrerin

    Hallo!
    Du musst nicht als Vorschulkind beginnen. Jedes Kind (egal ob vor oder nach dem 1. September geboren) kommt in die 1. Klasse. (Diese Modell gibt es an jeder Schule, die keine Vorschulklasse hat). Dort ist auch teilweise die Vorschullehrerin dabei. Im Laufe der Zeit kristallisieren sich Kinder heraus, die eher Vorschüler sein könnten. Die werden dann gemäß ihrer Bedürfnisse extra betreut. Im 2. Semester überlegt man dann, ob sie in die 2. Klasse weitergehen sollten oder nicht (natürlich in Absprache mit den Eltern!). In unserer Schule ist z.B. erst Ende April festgestanden, wer in die 2. Klasse weitergeht oder wer die 1. Klasse noch einmal macht. Das gilt aber dann nicht als Wiederholen. Der Gesetzestext lautet ja: Jedes Kind hat für die Grundstufe I (1. + 2. Klasse) 3 Jahre Zeit.
    Ich hoffe, du kennst dich jetzt ein bisschen aus!
    Lg, Michaela
     
  8. Christine33

    Christine33 Teilnehmer/in

    @salsera:

    Danke für deine Erklärung - jetzt kenn ich mich aus.

    lG Christine
     
  9. wuschel-maus

    wuschel-maus Teilnehmer/in

    Ja,sowas gibt es! War bei meinem Sohn so!

    Er war im Jänner 6 und durfte daher keine Vorschule mehr besuchen,da sie laut Stadtschulrat nur für Granzkinder wäre(also die im september z.B. erst 6 werden); jetzt war er aber noch nicht so ganz schulreif und wurde als Vorschulkind in die erste Klasse aufgenommen. Das heißt,er hatte die Möglichkeit den Lernstoff der ersten Klasse soweit mitzumachen, wie er schafft und wenn ers nimmer packt, wirds lernstoffmässig runtergeschraubt auf sein Können und seine Bedürfnisse und wiederholt dann die erste Klasse nocheinmal,was aber dann als vorschuljahr gezählt hätte.

    Mein Sohn hat es jedoch wider aller Erwartungen doch geschafft,daß er total super mitkam und wurde ganz normal nach dem Lehrplan der ersten Klasse unterrichtet und darf heuer in die 2. Klasse aufsteigen. Sollte sich allerdings in der 2. Klasse herausstellen,daß er es nicht packt, macht er halt die 2. Klasse nocheinmal und wie gesagt zählt dann ein Jahr davon als Vorschuljahr,soweit ich das verstanden habe.
     
  10. Asterix

    Asterix Der Weg ist das Ziel...
    VIP

    ..von Euch!

    Genau diese Dinge haben mich auch schon sehr interessiert, jetzt kenn ich mich auf jeden Fall viel besser aus!

    LG und danke

    Asterix:)
     
  11. Kann auch noch was dazuschreiben...

    bei meiner Tochter 1.VS hats zu Weihnachten noch geheißen, daß 3 die Klasse wiederholen müssen ( eine weiß ich nicht und 2 Herbstkinder - also 9/97 und 10/97 ) und zu Ostern hats dann ganz plötzlich geheißen, die U. (10/97) hats jetzt doch gepackt und steigt mit auf. Dafür muß eine andere wiederholen ( kurdisches Kind).

    Das ganze heißt bei uns glaub ich offenes System und bedeutet praktisch, daß man für 1. und 2. Klasse 3 Jahre Zeit hat...oder so ähnlich...vor 14 Tagen war Elternabend, aber ich hab so viel getratscht ( mein 2. Kind beginnt ja heuer), daß da wenig im Gedächtnis blieb.
     
  12. Pez1978

    Pez1978 Gast

    so wird es bei jenny in der klasse (schule) gehandhabt
    LG
     
  13. cybernola

    cybernola Gast

    Bei meiner Großen haben wir uns Anfang April entschieden, sie rückstufen zu lassen - bis Mai läuft die Frist, während der man sich entscheiden muss, ob es als erste Klasse oder als Vorschulklasse "gilt" - zumindest an unserer Schule (Eslarngasse, 3. Bezirk)
    Ein anderer Schulkollege wurde von Anfang an als Vorschulkind geführt. Unterschiedlich ist nur die Behandlung: Unsere als "Schulkind" machte von Anfang an alle Aufgaben, etc. mit, sass oft 2-3 Stunden am Nachmittag dabei und wurde auch in der Schule zu etwas mehr Tempo angehalten. Als es klar wurde, dass sie rückgestuft wird musste sie nicht mehr unbedingt HÜ machen (freie Entscheidung) und hatte auch in der Schule mehr Zeit.
    Durch diesen Schritt hörten auf einmal die ständigen Krankheiten (Mandel-, Kehlkopfentzündungen) auf, sie ging wieder gerne in die Schule. Das Schreibheft sah aus, als hätte ein anderes Kind weitergeschrieben: Statt Buchstaben unterschiedlichster Größe mit zig Fehlern plötzlich ordentliche Schrift... Und auf einmal funktionierte auch das Lesen.

    Ich habe das jetzt nur geschrieben, damit nicht der Eindruck entsteht, dass es egal ist, ob ein Kind als Schulkind geführt wird und dann zurückgestuft oder gleich als Vorschulkind geführt wird. Im Endresultat ergibt es das gleiche (2 Jahre für die erste Klasse) aber es ist doch etwas anderes.

    Übrigens: dieses Vorschuljahr/rückgestufte Jahr gilt statt der 9. Schulstufe.
    Das heißt, nach der 4. Klasse Hauptschule/Gymnasium könnte direkt mit einer Lehre begonnen werden.
     

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