1. Lina1987

    Lina1987 Teilnehmer/in

    Hallo!

    Hab mal eine Frage an euch.
    Ich hab am Wochenende gehört, dass man sich alle Fahrten zum Frauenartz und Spital aufschreiben soll, da man die dann in die Steuererklärung reinnehmen kann.
    Wie funktioniert das? (km x € ....?)
    Bzw. wie muss man das ausrechnen? Und muss man nur die Hinfahrt nehmen oder Hin- und Rückfahrt?

    Hat da von euch schon Erfahrungen gemacht?

    Lg und danke
     
  2. sydlonlove

    sydlonlove unerkannte Zwillinge
    VIP

    ich habe es jetzt versucht zu ergoogeln habe aber nichts gefunden, ausser dass man ein Fahrtenbuch führen muß.
    hast du schon überprüft wieviel du an Selbstbehalt hast und ob du da nicht andere Sachen hineinnehmen kannst (Medikamente zb)?

    das km Geld für 2013 sind nur 0,42 EUR (PKW) (Quelle: Steuerhandbuch https://www.bmf.gv.at/services/publ...014i-rz_web_NEUalleseiten_verlinkt.pdf?4jwmrj)

    http://www.zervant.com/de/blog/kostenloses-fahrtenbuch-in-excel-mit-anleitung/
     
  3. Lina1987

    Lina1987 Teilnehmer/in

    Danke für die schnelle Anwort.

    Leider kenn ich mich da wirklich gar nicht aus.
    Das mit dem Kilometergeld (also km x € 0,42) kenn ich von der Arbeit, wenn ich das Kilometergeld für meinen Chef berechnen muss.
    Aber darf man die Hin- und Rückfahrt reinnehmen oder nur die Hinfahrt?

    Aber wenn mir niemand helfen kann ist es auch ok. Dann muss ich mal bei einem Steuerberater nachfragen.
     
  4. Arica

    Arica Teilnehmer/in

    Woher hast du die Info, dass die Fahrtkosten steuerlich absetzbar sind? (verlässliche Quelle?)

    Gds. reicht es, wenn du ein händisches Fahrtenbuch führst - Aufzeichnung der relevanten Kosten reicht aus, inkl. km-Stand, Abfahrtsort, Ziel, Anzahl der km und Grund der Fahrt. Natürlich Hin- und Rückfahrt.
    Im Excel geführte Fahrtenbücher werden uU nicht akzeptiert.
     
  5. sydlonlove

    sydlonlove unerkannte Zwillinge
    VIP

    das steht im Steuerhandbuch drinnen...

    https://www.bmf.gv.at/steuern/famil...ewoehnliche-belastungen-mit-selbstbehalt.html

    Krankheitskosten

    • Arzt- und Krankenhaushonorare
    • Kosten für Medikamente (bei Vorliegen einer ärztlichen Verschreibung jedenfalls abzugsfähig, dies gilt zB auch für homöopathische Präparate), Rezeptgebühren, Behandlungsbeiträge (einschließlich Akupunktur und Psychotherapie)
    • Aufwendungen für Heilbehelfe (Gehbehelfe, Hörgeräte usw.)
    • Kosten für den Zahnersatz bzw. die Zahnbehandlung (zB Zahnprothese, Krone, Brücke), Kosten für Sehbehelfe (Brille, Kontaktlinsen)
    • Entbindungskosten
    • Fahrtkosten zum Arzt oder ins Spital (Aufzeichnungen über diese Fahrten müssen zB mittels Fahrtenbuch geführt werden)
     
  6. Arica

    Arica Teilnehmer/in

    Danke, interessante Info:)

    Hab allerdings grad gesehen dass die Fahrtkosten zum Arzt ja zu den ag Belastungen gehören; insofern muss hier schon wirklich viel anfallen damit es sich auszahlt dass man sich das alles aufschreibt...
     
    Arica, 7. September 2015
    , Zuletzt bearbeitet: 7. September 2015
    #6
  7. nina64

    nina64 Teilnehmer/in

    Wenn es irgendwie möglich ist kann man a.g. Belastungen auch etwas steuern.

    Wir sind z.B. 4 Brillenträger.
    Wenn nicht unbedingt eine Neuanschaffung sofort nötig war, habe ich geschaut, dass in einem Jahr alle Geräte getauscht wurden.

    Detto meine Zahnbehandlungen und die Kieferregulierungen der Kinder.
    Es reißt zwar momentan ein ordentliches Loch ins Budget wenn man 2 Kieferregulierungen fast parallel durchführen lässt und nebenbei noch das eigene Gebiss sanieren lässt, aber steuerlich hat das durchaus Vorteile (sofern man entsprechend steuerpflichtig ist).

    Man kann übrigens sowohl das amtl. KM-Geld für die Hin- und Rückfahrt steuerlich absetzen als auch die Parkgebühren, sollten welche anfallen (vergessen viele).
    Natürlich nur wenn man entsprechende Belege gesammelt hat und ein Fahrtenbuch vorweisen kann.

    Belege sammeln zahlt sich in den Jahren ganz besonders aus, in denen man vermutet die persl. Zumutbarkeitsgrenze zu überschreiten.
    Jede Apothekenrechnung (auch für die Urlaubsmedis, Zeugs das man sowieso zuhause haben muss wie Pflaster, Fenistil, Fieberthermometer etc.), jeder Selbstbehalt für div. Therapien, Wahlarztrechnungen abzgl. KK-Anteil etc. kann eingereicht werden.
    Ich habe in solchen Jahren sogar die Pille abgeschrieben - wurde akzeptiert!

    Es kann ja nicht mehr passieren als das man zur Belegbeibringung aufgefordert wird, und evtl. etwas nicht akzeptiert wird. Aber solang man alles belegen kann hat man keine unwahren Angaben gemacht.
     

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