1. Patella

    Patella Teilnehmer/in

    Mein Sohn ist 7 Jahre alt (2. Volksschule) und geht fast immer alleine zu Fuß zur Schule, es sind nur 700 m.
    Jetzt möchte er gerne mit dem Roller fahren und bin irgendwie unschlüssig, ohne es genau erklären zu können...:confused:.

    DARF er das überhaupt in diesem Alter ohne Begleitung? Muss er erst auf die Fahrradprüfung warten oder hat das überhaupt nix miteinander zu tun?

    Vielleicht kann jemand mir weiterhelfen!
     
  2. Elaine

    VIP


    Nein, darf er nicht - erst nach Erhalt des Radfahrausweises nach bestandener Prüfung UND 10. Geburtstag.
     
  3. jo-jo

    jo-jo ** Kopf raucht **

  4. Patella

    Patella Teilnehmer/in

    Ich :herz2: dieses Forum!
    vielen Dank für eure blitzschnellen Antworten!

    Dann war mein Bauchgefühl eh richtig, auf help.gv danach zu suchen wär ich gar nicht gekommen.:eek:
    Danke nochmal!
     
  5. Elaine

    VIP

    Ist ja gut, dass du gefragt hast ... ich sehe TÄGLICH viele, viele Kinder, die alleine mit dem Roller fahren und die Kriterien sicher nicht erfüllen.
     
  6. Llandra

    Llandra Working mum and mountain lover
    VIP

    Meine Tochter (3. VS) fährt seit der 1. Klasse mit dem Roller in die Schule, seit einem halben Jahr auch allein bzw mit ihren Schulfreunden. Wir haben ca 1200 Meter in die Schule (1 Kreuzung mit Ampel, 7 ungeregelte Kreuzungen und mehrere Tiefgarageneingänge).
     
  7. Elaine

    VIP


    Das ändert nichts daran, dass es eine rechtliche Grundlage dafür gibt und du deiner Tochter dann eben etwas erlaubst, was vom Gesetz her verboten ist.

    Die Frage der TE war, ob man auf die Radfahrprüfung warten muss und da ist die Antwort eindeutig JA, man muss.
     
  8. Biggi72

    VIP

    Ich möchte ja den Teufel nicht an die Wand malen, aber hast du dir schon mal überlegt, was auf Euch zukommt, wenn deinem Kind etwas passiert, oder dein Kind einen Unfall (mit einem Auto oder auch Personen) verursacht?
     
  9. Llandra

    Llandra Working mum and mountain lover
    VIP

    Eben, ich mal den Teufel nicht an die Wand (obwohl wir beide Juristen sind), wir haben eine Abwägung vorgenommen und gehen natürlich ein Risiko ein. Nachdem unser Kind aber sehr vorsichtig und vernünftig ist, haben wir uns dazu entschlossen, dass sie fahren darf.
     
  10. Elaine

    VIP

    Wenn ihr Juristen seid, versteh ich das noch viel weniger. Darf sie dann mit 14 Auto fahren, weil sie "sehr vorsichtig und vernünftig ist"?
     
  11. BineR

    VIP

    Ich hänge mich mit einer Frage an: wenn der Roller rechtlich als Fahrrad zählt, gilt dann ein Verbot für Fahrradfahren in der Wohnanlage auch für Roller? (Dort ist Ballspielen, Fahrradfahren und Skateboardfahren verboten)?

    lg
    bine
     
  12. Heliamphora

    Heliamphora The Only Easy Day Was Yesterday
    PLUS + VIP

    Auch hier ist das so und scheinbar machen sich nicht sehr viele Menschen Gedanken darüber. Manchmal seh ich sogar VS-Kinder, die noch keine Radschein haben, alleine mit dem Rad in die Schule fahren.

    Gleiches kommt unter Umständen auch für Longboards, Skateboards etc. zum Tragen. Diese werden von der StVo nicht behandelt.

    Ich schlimmsten Fall steigt die Versicherung aus und man muss für den Schaden selbst aufkommen, auch wenn dieser nicht selbst verschuldet wurde.
     
  13. Heliamphora

    Heliamphora The Only Easy Day Was Yesterday
    PLUS + VIP

    Seit wann zählt der Roller als Fahrrad?
     
  14. Elaine

    VIP

    ja, ich würde das Verbot auch für Roller sehen.
     
  15. Heliamphora

    Heliamphora The Only Easy Day Was Yesterday
    PLUS + VIP

    Skateboard, Roller und Co. sind ja fahrzeugähnliches Kinderspielzeug - falls sich das nicht geändert hat.
    Nachdem das Skateboard genannt ist könnte man daraus ableiten, dass dies auch für Roller gilt.

    @BineR
    Ich würde in dem Fall einfach mal nachfragen.
     
  16. BineR

    VIP

    https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/61/Seite.610100.html

    genauer der Punkt Definition Fahrrad:

     
  17. BineR

    VIP

    Ah, der ÖAMTC hat das besser beschrieben. Ein Microscooter zählt nicht zu den Fahrrädern, ein Luftreifenroller schon.

    Also ist es ein Scooter, den meine Tochter verwendet. gut zu wissen.
     
  18. bixi

    bixi + das Trio mit 8 Pfötchen

    Na seavas, ein Roller ist mit einem Rad gleichzusetzen. So ein kompletter Unsinn. :mad: Als würde jemand auf die Idee kommen, mit Scooter am normalen Straßenverkehr teilzunehmen. Mah, sowas ärgert mich echt.

    Mein Sohn fährt seit zwei Jahren mit dem Scooter bzw. neuerdings mit dem Skateboard zur Bushaltstelle (ca. 10 MInuten zu Fuß), auf die Idee, dass das nicht rechtens wäre, bin ich gar nicht erst gekommen.
     
  19. Elaine

    VIP


    Scooter fallen in dieselbe Kategorie wie Skateboards nämlich in die Kategorie fahrzeugähnliches Kinderspielzeug, da bei euch Skateboardfahren verboten ist, könnte sich davon auch das Scooterverbot ableiten - zur Sicherheit einfach nachfragen :)
     

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