1. Elsli

    VIP

    Dürfen Arbeitgeber das?
    Meine Schwägerin wurde um 15.30 von der Arbeit nach Hause geschickt. Sie musste allerdings "auf Abruf bereit" sein.
    Die Chefin sagte ihr, dass sie sie anruft, wann sie wieder kommen soll.
    Ist das rechtens? Kennt sich da jemand aus?
    Wenn man so gar nicht weiß, wann man wieder in die Arbeit kommen muss, kann man ja rein gar nichts machen. Freizeitmäßig meine ich jetzt.
    Wie lange ist die "Höchstarbeitszeit" pro Tag in der Gastronomie?
    Meine Schwägerin musste von 8.00 Uhr - 22 Uhr arbeiten. Ich weiß aber nicht genau, wielange ihre Pause war.
    Die "Höchstarbeitszeit" habe ich gefunden. Es sind 9 Stunden pro Tag.
     
  2. Eusebius

    VIP

    Prinzipiell nicht. Es gibt zB Bereitschaftsdienste für Techniker, Spezialisten etc., aber die sind gesondert vereinbart und bezahlt. In der Gastronomie ist das prinzipiell nicht zulässig.

    Die Frage ist halt, wie sie damit umgehen will: natürlich kann man die AK etc. hinzuziehen, aber das endet meist damit, dass man sich nach einem neuen Job umschauen muss.
     
  3. W4Nic

    VIP

    Hätte sie denn nach 15.30 noch Dienst gehabt? Wielang wäre ihre normale Arbeitszeit gewesen? bzw. wielang hat sie schon gearbeitet?

    Nein von 8 bis 22 geht sicher nicht. Wäre intressant wie die Pausen waren. Denn Teildienste in der Gastronomie sind keine Seltenheit. Ich arbeite derzeit von 9-14 und von 18-21 und das ist rechtlich ok. Wenn dann mal Überstunden anfallen ist es schon mal 22 Uhr.
     
  4. Odin

    Odin Gast

    Es gibt Bereitschaftsdienste, einzig man bekommt halt wenig geld fürs Handy mithaben, aber beim Einsatzanruf zählt es ab sofort als Arbeitszeit... die AK kann da weiteehelfen.
     
  5. shamane

    shamane frosch-mami
    VIP

    eine freundin von mir hatte vor kurzem ein ähnliches problem. laut auskunft der arbeiterkammer ist das nicht rechtens. schickt der arbeitgeber wegen zu wenig arbeit nach hause, so ist das ganz normale arbeitszeit. kein urlaub, kein zeitausgleich. der arbeitgeber kann diese dinge nicht einseitig "vereinbaren".
     
  6. Elsli

    VIP

    Danke für den Link.
    An die AK habe ich auch gedacht, aber das sehe ich wie du.
     
  7. Elsli

    VIP

    Der Dienst nach 15.30 war auf Abruf. Es wurde nicht gesagt, wann sie wieder kommen soll, sondern, dass die Chefin sie anruft, wann sie wieder gebraucht wird.
    Das finde ich nicht o.k., denn man kann dann ja kaum was machen, wenn man nicht Bescheid weiß, wann man wieder kommen soll.
    Das Teildienste normal sind ist mir klar. Du kennst z. B. deine Dienstzeiten und kannst dir deine Freizeit dementsprechend einteilen.

    Wie die Pausen bei dem langen Dienst waren, weiß ich leider nicht.
     
  8. Elsli

    VIP

    Wenn ich dich richtig verstehe, gilt die Zeit von 15.30 bis zum "Abruf" als Arbeitszeit?

    Konnte die AK deiner Freundin helfen?
     
  9. theater

    VIP

    Grundsätzlich muss es eine Vereinbarung zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer geben, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten gearbeitet wird. Hat deine Schwägerin beispielsweise von 9.00 - 13.00 und von 14.30 - 18.30 Dienstzeit, dann ist das für beide Seiten bindend, außer man vereinbart einvernehmlich etwas anderes.

    Wenn der Dienstgeber um 15.30 drauf kommt, dass "nichts zu tun" ist, kann er natürlich den Dienstnehmer heim schicken, allerdings ohne Abzüge von Geld oder Zeitausgleich oder Urlaub. Das ginge nur, wenn der Dienstnehmer einverstanden ist. Ist er das nicht, muss er das natürlich sagen und in der Firma bleiben oder darauf hinweisen, dass das Heimgehen auf Anweisung erfolgt und zu keinen Abzügen führen darf.

    Natürlich wird man damit eine Kündigung riskieren, andernfalls könnte das natürlich zur Gewohnheit werden und man kann seine Freizeit nicht mehr für private Zwecke nützen. Dass man einmal einspringt, wenn jemand ausfällt, ist vermutlich mehr oder weniger üblich, aber auf Abruf daheim sitzen und jeden Moment auf einen Anruf warten, nur damit der Chef Kosten einspart, das sollte man meiner Ansicht nach nicht unterstützen (und rechtlich in Ordnung ist das sowieso nicht).
     
  10. shamane

    shamane frosch-mami
    VIP

    ob mit oder ohne AK: bei dienstgebern, die ihre dienstnehmer ausbeuten riskiert man immer die kündigung, wenn man aufbegehrt. wobei ich aber auch nie verstehen werde, warum man in einer firma arbeiten will, die sich nicht an ihre pflichten hält.

    wenn das vereinarte arbeitsende zb 18:00 war, dann gilt das bis 18:00 als arbeitszeit.

    meine freundin wurde ungefähr 2 monate, nachdem sie sich mit der vorgehensweise nicht einverstanden erklärt hat, gekündigt.
     
  11. nina64

    nina64 Teilnehmer/in


    Man müsste dazu ein paar Rahmenbedingungen wissen.
    Was steht genau im Dienstvertrag?
    Ist deine Schwägerin dort in einer Vollzeitanstellung mit fixen Arbeitszeiten, oder arbeitet sie als sog. 'Springerin' in Teilzeit?
     
  12. MatsBM

    MatsBM Gast

    Auszug aus dem aktuellen Rahmen-Kollektivvertrag Arbeiter im Gastgewerbe:
    §2 Arbeitszeit
    b. ... Die Lage der Normalarbeitszeit und ihre Änderung im Durchrechnungszeitraum sind zu vereinbaren. Einseitige Änderungen der Arbeitszeit müssen der/dem Arbeiterin/ Arbeiter gemäß § 19c Abs. 2 AZG mindestens zwei Wochen im Vorhinein mitgeteilt werden. ...

    f. Die Festsetzung der Ruhepausen (Essenspausen) unterliegt einer innerbetrieblichen Regelung, doch bleiben diese auf eine Stunde täglich beschränkt. Als Ruhepausen (Essenspausen) gelten nur die Zeiten, während der sich der Arbeitnehmer nicht zur Verfügung halten muss. Die persönliche Vorbereitung zur Arbeitsaufnahme fällt nicht in die Arbeitszeit.

    Die Frage ist natürlich erstmal, was steht im Dienstvertrag deiner Schwägerin und vor allem welche Normalarbeitszeiten sind vereinbart.
    Eine Rufbereitschaft ist im KV Gastronomie (soweit mir bekannt) weder für ArbeiterInnen noch für Angestellte geregelt, insofern wäre sie mit dem/der ArbeitnehmerIn zu vereinbaren.
    Die 14 Stunden Arbeitszeit sind ebenso nicht rechtens, auch nicht mit Unterbrechung durch eine unbezahlte Pause (max. 1 Std.). Ein Teildienst wäre hingegen möglich, sofern dieser zuvor vereinbart wurde.
    Abweichungen von der Normalarbeitszeit können einseitig vom Arbeitgeber nur erfolgen, wenn dies 2 Wochen zuvor dem Dienstnehmer mitgeteilt wird.
    Soviel mal zu den arbeitsrechtlichen Bestimmungen.
    Gerade in der Gastronomie ist es in einigen Betrieben üblich, dass Dienstzeiten kurzfristig mitgeteilt werden und MitarbeiterInnen am Samstag noch nicht wissen, wann sie in der darauffolgenden Woche eingeteilt sind. Die Aushändigung der Zeitguthaben/schulden an den Dienstnehmer gemeinsam mit der Lohnabrechnung unterbleibt desöfteren, ...
    GG hat in diesem Bereich schon einiges persönlich erlebt und früher teilweise auch hingenommen.
    Mittlerweile ist sie Arbeitgeberin in der Gastronomie, und wir können es von zweierlei Seiten betrachten.

    Meine persönliche Meinung dazu ist jene, den Konflikt mit der Arbeitgeberin nicht zu scheuen und sich die Vorgangsweise nicht gefallen zu lassen. Lässt sie es sich gefallen, werden bestimmt noch weitere "Blödheiten" zu Gunsten der Arbeitgeberin daherkommen.
    Die Frage ist natürlich, wie sehr ist deine Schwägerin auf den Job angewiesen, wie leicht kann sie durch jemand anderen ersetzt werden (geeignete Arbeitskräfte in der Gastro zu finden ist nicht leicht!!) und wie leicht würde sie eine adäquate, neue Stelle finden.

    Liebe Grüße und alles Gute für die richtige Entscheidung!
    Mats


     
  13. Elsli

    VIP

    Na, ja, das konnte sie ja nicht wissen.
     
  14. Elsli

    VIP

    Den Dienstvertrag kenne ich nicht.
    Sie arbeitet Vollzeit. Die Arbeitszeiten sind nicht fix, sondern so, wie sie gebraucht wird.
     
  15. Elsli

    VIP

    Vielen Dank, für deine ausführlichen Zeilen und die Erklärung.
    Sie braucht den Job, da sie alleinerziehend ist.
    Eine neue Stelle zu finden, ist nicht so einfach, da sie am Land wohnt. Zu ihrem Arbeitsplatz fährt sie nur 15 Minuten.
    Trotzdem denke ich, sollte sie sich nicht ausnützen lassen.
     
  16. MatsBM

    MatsBM Gast

    Das ist leider oftmals der Grund, warum sich insbesondere Frauen von ihren Arbeitgebern ausnützen lassen, gerne verbunden damit dass die bezahlten Löhne auch auf einem recht niedrigen Niveau sind. :boes:
     
  17. theater

    VIP

    Dennoch sollte sie höflich, aber bestimmt darauf hinweisen, dass sie andere Termine hat und diese auf ihre vereinbarte Arbeitszeit abgestimmt sind.

    Auch die Dienstzeitänderungen "aus betrieblichen Gründen", die vom Dienstgeber ausgehen und 14 Tage vorher angekündigt werden müssen, kann sie (laut Gesetz) ablehnen aus bestimmten persönlichen Gründen - niemand kann gezwungen werden, einen Arzttermin/Theaterbesuch,... abzusagen oder schnell einmal eine Kinderbetreuung zu suchen für Zeiten, zu denen man selber zu Hause wäre.

    Wie schon geschrieben, ein gewisses Entgegenkommen bei plötzlicher Erkrankung eines Kollegen oder bei Diensttausch in Urlaubszeiten wird man kaum ablehnen, wenn es halbwegs vertretbar ist, aber "launenhafte Sklavenhaltung" sollte man gleich zu Beginn abstellen.
     
  18. Elsli

    VIP

    Stimmt, ans Kind habe ich noch nicht gedacht.
    Am Wochenende ist mein Bruder zu Hause und kann auf ihre Tochter aufpassen, aber unter der Woche muss er auch arbeiten. Gut, im Juni ist sie ganztags im Kindergarten, aber trotzdem.
    Meine Mutter passt sehr gerne auf die Kleine auf, aber nicht immer.
     
  19. morty

    VIP

    Da wär dann die zweite Person "auf Abruf", sowas kann keener verlangen!
     
  20. theater

    VIP

    Auch zum Kindergarten muss jemand das Kind bringen und am NM wieder abholen. Stell ich mir schwierig vor, wenn man so gar keinen verbindlichen Plan hat.
    Mit fixen Zeiten kann man sich ja ausmachen: am Montag die Mutter, am Dienstag die Oma, am Mittwoch dein Bruder, usw., aber wenn ständig noch ein oder mehrere andere Personen "flexibel" sein sollen für EINEN Dienstgeber?
     

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