1. Siva47

    VIP

    Hallo ihr Lieben,
    im Zuge der Einarbeitung in meinen neuen Job habe ich mir auch den KV noch einmal durchgelesen. Es ist der für private Bildungseinrichtungen. Ich habe gesehen, dass ich dort eigentlich in keine der Verwendungsbereiche richtig "perfekt" reinpasse. Denn ich bin (doppelte) Akademikerin, aber habe erst 2,8 Monate einschlägige Berufserfahrung. (Angerechnet wurden mir überhaupt nur 2,5 Monate, obwohl ich von Feb.13 bis inkl. April 14 und von Sept. 14-inkl. Jän 16 tätig war. Oder wird da der Urlaub weggerechnet?!?) Jetzt wurde ich in den Bereich eingeordnet, der eigentlich meinem akademischen Abschluss nicht entspricht, aber in die andere Gruppe pass ich eben auch nicht genau, weil ich eben noch nicht 4 Jahre einschlägig berufstätig war (siehe Kopien unten). Wie ist denn das jetzt, kann ich in ca. 1 1/2 Jahren dann zum GF gehen und ihm das unterbreiten und um "Umstufung" ansuchen oder ist das jetzt für mich gelaufen??:( Ich bin jetzt grundsätzlich nicht mehr so unzufrieden mit dem Gehalt wie zu Beginn, da wir ja eine Jahresprämie kriegen, aber dennoch entspricht es eben nicht ganz meiner Vorstellung "nicht-akademisch" abgerechnet zu werden..es handelt sich doch zum ca. 300 Euro Brutto Unterschied...Netto zwar eh nur noch 130 Euro, aber trotzdem...:rolleyes: Was meint ihr dazu?

    P.s.: er hat mich dafür in die nicht-akademische Stufe ab 4jahre berufserf eingestuft, weil mir die mit 2jahren zu wenig war. Also dadurch wurde es zumindest etwas ausgeglichen...kannte aber die stufen beim gehaltsgespräch natürlich noch nicht.

    "e) Verwendungsbereich 4
    Arbeitnehmer/innen, die selbstständige Tätigkeiten
    verrichten, wozu in der Regel eine entsprechende, abgeschlossene
    Berufsausbildung oder der Abschluss einer
    berufsbildenden oder allgemein bildenden mittleren
    oder höheren Schule und / oder eine entsprechende
    berufliche Praxis erforderlich sind.

    g) Verwendungsbereich 5
    Arbeitnehmer/innen, die selbstständige Tätigkeiten
    verantwortlich verrichten, wozu in der Regel eine entsprechende
    weiterführende Berufsausbildung sowie
    eine mindestens 7-jährige berufliche Praxis erforderlich
    sind oder der Abschluss eines einschlägigen Fachhochschul-
    oder Universitätsstudiums sowie einer
    mindestens 4-jährigen beruflichen Praxis."
     
    Siva47, 22. April 2017
    , Zuletzt bearbeitet: 22. April 2017
    #1
  2. Liselotte

    Liselotte Gast

    Aus meiner Sicht wärest du - sobald du deine 4 Jahre Berufserfahrung hast - umzustufen.
    Bis dahin finde ich deine Einstufung nicht unbedingt falsch.
    Bzgl. Anrechnung der Vordienstzeiten müsste man schauen, was im KV steht. Es gibt zB KVs, da muss man keine Dienstzeiten kleiner als 3 oder 6 Monate anrechnen.
     
  3. Siva47

    VIP

    Ok super, wenn du es okay findest, dann bin ich vorerst so zufrieden u melde mich dann in rund 1 1/2jahren beim chef :);) finds halt irgendwie komisxh, dass es da keine stufe dazwischen gibt..aber so tragisch ist es ja nicht, macht netto ja eh nicht sooo viel unterschied..
     
  4. Liselotte

    Liselotte Gast

    Ja, das ist auch eher unüblich.
    Was für ein KV ist es? Ist es der BABE? Ich kenn nur den Mindestlohntarif für private Bildungseinrichtungen, der hat aber die Gruppen anders definiert.
    Edit: habe gerade nachgelesen, ist wirklich ungewöhnlich formuliert. Vielleicht sind die davon ausgegangen, dass in einer Bildungseinrichtung Berufspraxis notwendig ist um vollwertig "akademisch" arbeiten zu können.
    Hast du einen Master/Magister? Oder nur mit Bacc. abgeschlossen?
     
    Liselotte, 22. April 2017
    , Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 22. April 2017
    #4
  5. Siva47

    VIP

    Ja genau, der ist es...vb4, stufe 3 bin ich da jetzt..halt nicht grad die welt :eek: aber wie gesagt: trost durch die prämie (auch wenn ich ja erst seh, wieviel das dann im endeffekt wirklich ist..) aber ich bin da ja auch als "assistentin" angestellt, das machts dann halt noch nachvollziehbarer mich eher da unten einzustufen (wobei aber dezidiert nach einer person mit uniabschluss gesucht wurde) :rolleyes: naja egal, die zeit vergeht eh so schnell...
     
  6. Odin

    Odin Gast

    Die Frage ist nicht die Einstufung in den Kollektiv sondern was dein Arbeitgeber wirklich zahlt.


    Stufe 3 ist so eine "Allgemeinstufe" von "darf selbstständig das Telefon abheben" bis hin zu "bis zur BIlanzbuchhaltung, Personalsachen, Finanzchef im kleinen Rahmen".

    Ich würde abwarten und schauen ob sich deine Tätigkeitsbereiche stark verändern. Verändern sich diese stark (weil man dir mehr zutraut, weil man dir mehr Verantwortung zuschanzt) kannst du immer mal wieder wegen Gehaltserhöhung oder gar Hochstufung bitten. Ob der Bitte folge geleistet wird - hängt halt auch sehr an der Firma - mitunter können sich FIrmen das auch gar nicht leisten,

    Wenn dir mehr Geld als dem Geschäftsführer zusteht - müsst ihr euch was überlegen.
     
  7. Maritina

    PLUS + VIP

    :vogelzeig: ?
     
  8. Odin

    Odin Gast


    Es gibt wenige Leute die mehr als 2 Universitätsabschlüsse vorweisen können.:wave: - und wohlgemerkt noch aktiv im Arbeitsleben sind (soll ja auch welche geben die in der Pension Titelsammeln gehen).
     
    Odin, 22. April 2017
    , Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 22. April 2017
    #8
  9. Siva47

    VIP

    Naja heutzutage mit dem bachelor-master system ist es nicht ganz so ungewöhnlich, dass jemand mehrere titel rumstehen hat. Gebracht hat mir das bisher herzlich wenig..und nein, mehr als dem GF steht mir leider nicht zu :D

    Es ist Assistenz, aber mein direkter "chef" meinte, dass er das nicht so sieht und meine aufgaben nicht niederer als seine sein werden..muss man erst sehen...
     
  10. Maritina

    PLUS + VIP

    Ob jemand die Rolle des GF einnimmt, ist doch wohl NICHT von der Anzahl der Uniabschlüsse abhängig.

    Jeder Dr., der zuvor einen Mag. oder einen DI erworben hat, hat 2 Abschlüsse. Solche Abschlüsse bauen ja aufeinander auf.

    Und selbst WENN die Anschlüsse in verschiedenen Fachrichtungen gemacht wurden, heißt das doch nicht automatisch, dass der Absolvent dann entweder fähig oder willens ist, ein Unternehmen zu leiten.

    Mehr Geld als die oberste Leitung verdienen allenfalls hochkarätige Fachexperten, die viele andere Optionen für gute Jobs haben und die man durch das Spitzengehalt an das Unternehmen binden will, weil sie so wertvoll für die Firma sind.
     
  11. Maritina

    PLUS + VIP

    Wie lang Du in dem Unternehmen bleiben wirst, wie man Dich entlohnt, fördert und Dir Goodies zukommen lässt, wird davon abhängen, wie wertvoll Du Dich für die Firma machen kannst.

    Ich finde auch die von Dir vorher aufgezeigte Einstufung voll ok. So hast Du die Möglichkeit, durch alle KV-Stufen in der Verwendungsgruooe 4 zu steigen und dann, nach einer Umstufung kannst Du - wenn Du wirklich langfristig in dem Unternehmen bleibst - alle Stufen der Gruppe 5 erklimmen.

    Zum Zitat Deines Chefs: ich HOFFE doch, dass Du nicht die Firma leiten und damit seinen Job machen musst. ;)

    Aus eigener Erfahrung kann ich Dir raten, Dir nicht jetzt schon, am Beginn Deines Arbeitsverhältnisses, zu gestatten, unzufrieden mit vereinbarten Bedingungen zu sein. Mir klingt noch gut die Verzweiflung Deiner Postings in den Ohren, als Du so gerne Arbeit gehabt hättest, aber keine bekommen hast. Sei froh und dankbar für die Chance, die Du erhalten hast.

    Schau, dass Du die Firma so schnell wie möglich gut kennenlernst und bringe Dich so gut wie möglich ein. Sorge dafür, dass nicht nur Dein Engagement, sondern auch Deine Leistung gesehen werden.

    Gönne Dir alle ca. 6 Monate eine kritische Analyse Deiner Entwicklung und Deines Wertes für die Firma.

    Solltest Du nach einiger Zeit feststellen, dass es Dir nicht (mehr) so passt, kannst Du ja Deinen Marktwert ausloten, indem Du Dich bei anderen Firmen auf Jobangebote bewirbst.
     
  12. Odin

    Odin Gast


    Ich befürchte du lebst auf einem anderen Planeten.. Hier ist Österreich: Herr Kommerzialrat, die Frau eines Doktors hat auch trotz Hauptschulanspruch das recht sich mit Frau Doktor ansprechen zu dürfen.

    Träume weiter - wir sind alle du... you can say you to me.....
     
  13. Maritina

    PLUS + VIP

    Ich bin ehrlich gesagt auch sehr, sehr froh, dass sich unsere Sphären nicht überschneiden.

    Und jetzt setze ich dich wieder auf ignore
     
  14. Odin

    Odin Gast

    Gerne, obwohl wir ja in der gleichen Branche......
     
  15. Siva47

    VIP

    Ich habe nirgends geschrieben, dass ich nicht zufrieden wäre, schon gar nicht undankbar!! Aber jetzt hab ich eben diesen Job u hab lediglich gefragt, wie es mit der Einstufung so ist. Ich bin jetzt bereits in Gruppe 4 und wollte nur wissen, ob ich in 1 1/2 jahren, wenn ich dann 4 jahre berufserfahrung hab, entsprechend noch in die gruppe 5 umgestuft werden kann. Das ist alles. Ich sag da zu niemand etwas in der firma, dass ich mir gerne mehr wünschen würd. Ist doch klar, dass ich erstmal froh bin, überhaupt was zu haben!! Aber ich bin alleinerziehend u dementsprechend kannst du vielleicht auch nachvollziehen, dass der geldaspekt trotzdem für mein leben eine gr.rolle spielt..das hat nix mit undankbarkeit zu tun!! Hatte aber eh die befürchtung, dass mir das jetzt hier so ausgelegt werden könnt... :( die firma ist echt super glaub ich..werd den teufel tun u mich da gleich unbeliebt machen..aber man darf doch auch irgendwann wieder "ansprüche" haben auch wenn man mal länger arbeitslos war, oder? Rede ja nicht davon, dass er mich morgen schon umstufen soll!!! ;)

    und nein, leiten wird mein kollege sicher weiterhin, er ist schon 20jahre in der firma u weiß darum wie der hase läuft..aber er wollt damit wohl ausdrücken, dass er mich nicht als seine sekretärin sieht...
     
    Siva47, 23. April 2017
    , Zuletzt bearbeitet: 23. April 2017
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    #15
  16. Maritina

    PLUS + VIP

    Ich hatte mich auf dieses hier oben stehende Post bezogen, als ich Unzufriedenheit angesprochen habe und meine damit aber nicht eine von Dir der Firma gegenüber ausgedrückte Unzufriedenheit, sondern die Zufriedenheit / Unzufriedenheit in Dir drin!

    Es klang für mich so, als seist Du der zitierten Userin "dankbar", Dich doch innerlich mit der neuen Einstufung bzw. dem Gehalt arrangieren zu können. Dabei wollte ich Dich lediglich bestärken.


    Ich wollte Dir auch keinesfalls unterstellen, dass Du undankbar bist bzw so rüberkommst. Ich wollte Dich nur ermutigen, zufrieden zu sein, weil es sich zufrieden einfach besser lebt. Was natürlich nicht heißen soll, dass Du nicht bei jedem Job versuchen sollst, finanziell das maximal Mögliche herauszuholen. Deinen neuen Job jetzt sehe ich einerseits als endlich möglichen Wiedereinstieg ins Berufsleben und andererseits auch als Investition in Dich selbst, weil Du nach ein paar Jahren im Job sicher viel bessere Chancen haben wirst, Dich noch weiter zu verbessern, weil Du routiniert sein wirst und Dir ein Netzwerk aufgebaut haben wirst.

    Ich kann Dich soooooo gut verstehen. Ich bin seit 1998 Alleinerzieherin zweier Kinder und musste immer immer hart arbeiten, um unseren Lebensstandard und die Förderung meiner Kinder finanzieren zu können. Ich habe teilweise auch um jeden Cent gekämpft. Außerdem habe ich zwei Lehren aus meinem Werdegang gezogen:
    1. schau immer, dass der Unterhalt des Vaters maximiert ist (natürlich im Rahmen des gesetzlich Vorgesehenen), denn 100 EUR, die er mehr zahlt, sind bis zu 200 EUR, die Du brutto mehr verdienen musst.
    2. Wenn man die Möglichkeit hat, alternative Einnahmen zu lukrieren, gibt man diese Möglichkeiten niemals auf, sondern hegt und pflegt sie. Ich hatte 10 Jahre lang eine GF-Position und daneben auf 2 Unis unterrichtet. Als die Arbeit in der Firma zuviel wurde, habe ich diese Uni-Lehre-Jobs aufgegeben (typisch Frauenfalle: ICH habe mehr in der Firma gearbeitet, statt mich um mehr Personal zu kümmern, bzw statt diesem mehr umzuhängen). Dann war der GF-Job plötzlich weg und ich hatte nicht mal mehr meine Kontakte in der Lehre. (Die habe ich mir jetzt neben meinem neuen Job wieder mühsam geschaffen, werde sie aber niemals nie mehr aufgeben).

    Ich wünsch Dir wirklich von Herzen alles Gute und viel Freude am neuen Job!!!!!
     


  17. :D:D:D

    so lange die frau doktor mit hauptschulabschluss nur beim fleischhauer mit "frau doktor" angesprochen wird und nicht auf patienten losgeht, ists doch scheißegal, oder?

    was hat der erheiratete titel eigentlich mit dem thema kollevtivvertragliche entlohnung zu tun? :confused::confused:
     
  18. lucy777

    lucy777 Gast

    soviel wie die qualifikation des zwodin mit jener von maritina.
    nüsse.

    aber sie schwafelt halt gerne.
     

  19. ENTSCHULDIGUNG fürs o.t.
    aber das muss jetzt sein :D:D
     
  20. Odin

    Odin Gast

    Und es ist in Österreich so dass diese Titelreiterei durchaus ein Konfliktpotential mit sich bringt.

    zur Silvia:

    Die Vorfreude ist vorbei, die ersten Schmetterlinge im Bauch sind verschwunden und nun gehts los - Alltag. Der Chef begrüsst dich nicht mehr mit Handschlag und sagt auch nicht mehr, dass er sehr froh ist dass du da bist. Vielleicht gibts auch ein paar Arbeitskollegen die "doch nicht so lieb" sind etc.

    Es gibt diesen richtigen "Durchhänger", die Zeit zum Überlegen ob man das richtige getan hat, ob man da überhaupt bleiben will - eine Durststrecke durch die man sich durchkämpfen muss...

    Nun musst du dich beweisen, deine Hartnäckigkeit präsentieren und auch dein Durchsetzungsvermögen... Mag heute nicht aufstehen, warum tu ich überhaupt - könnte ich denn nicht was besseres bekommen. Mitunter fällt auch relativ rasch der "Bonus", die ist neu, die kann das nicht wissen, die darf fragen - die kann das noch nicht können - nun heisst es Anstrengen.

    Kämpf dich ein bisserl durch 1-2 Wochen dann ist dieser Tiefpunkt überwunden - und du hast den Alltag in dir verinnerlicht... Aber dieses "Gau" nach den ersten Hochs ist mitunter nicht ohne - also durchkämpfen - denn es geht wieder bergauf....
     
    Odin, 23. April 2017
    , Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 23. April 2017
    #20

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