1. Berthold

    Berthold Gast

    Hi!

    Weiß das wer: Üblicherweise kann man ein Kind ja nur zum Schuljahresanfang vom RU abmelden. Aber was ist, wenn es unter dem Jahr aus der r.k. Kirche austritt? Muss es dann trotzdem das Jahr im RU fertig machen, obwohl es gar nicht mehr "dazu gehört"?
     
  2. LisaMarina

    LisaMarina Teilnehmer/in

    umgekehrt: muss das Kind in Religion gehen, wenn es röm.kath. ist? Meine Tochter ist nicht getauft und hat letztes Jahr den röm.kath Unterricht besucht, dieses Jahr den evang. Unterricht. Ich denke, man kann das Kind jederzeit vom Religionsunterricht abmelden.
     
  3. lise79

    lise79 unberechenbar

    ja, muß es fertig machen .... Abmeldung gibt es nur am Schulanfang
     
  4. Berthold

    Berthold Gast

    Nein, nur am Anfang des Schuljahres. Dann ja, dann muss es gehen.
     
  5. so-m

    so-m unangepaßt, immer ehrlich

    das hab ich schnell dazu gefunden: (wäre mM auch logisch)

    "Es gibt aber eine Möglichkeit, sich auch während des Jahres vom Religionsunterricht “abzumelden”: Wenn man keiner Religionsgemeinschaft angehört, gibt es auch keinen Religionsunterricht. Im Klartext: Wenn man während des Schuljahres aus der Kirche austritt, fällt auch der Religionsunterricht flach."
     
  6. Berthold

    Berthold Gast

    Ja, eben, das sagt mir auch meine Logik. Aber ist das offiziell auch so?
     
  7. eva-7

    eva-7 Teilnehmer/in

    vor 7 jahren wurde uns gesagt, dass kind weitergehen muss, deshalb haben wir schnell gehudelt mit dem austritts-termin bei der großen.

    lg
    eva
     
  8. lise79

    lise79 unberechenbar

    Abmeldung vom Religionsunterricht (§ 1 Abs. 2 RelUG)
    - Die Eltern, nach Vollendung des 14. Lebensjahres jedoch der Schüler bzw. die Schülerin
    selbst, können eine Abmeldung vom Religionsunterricht vornehmen. Die vom Religionsunterricht
    abgemeldeten Schüler und Schülerinnen sind von der Schulleitung ohne Verzug
    dem zuständigen Religionslehrer bzw. der zuständigen Religionslehrerin mitzuteilen.
    - Die Abmeldung vom Religionsunterricht kann nur während der ersten fünf Kalendertage des
    Schuljahres (§ 2 Abs. 1 Schulzeitgesetz 1985) schriftlich beim Schulleiter bzw. bei der
    Schulleiterin erfolgen. Nach Maßgabe der Möglichkeiten ist der lehrplanmäßige Religionsunterricht
    mit Beginn des Schuljahres vorzusehen. Den Religionslehrern bzw. den Religionslehrerinnen
    ist innerhalb der Abmeldefrist die Möglichkeit einzuräumen, in den für sie in
    Aussicht genommenen Klassen, zumindest jedoch in den 1. Klassen bzw. I. Jahrgängen
    sowie in den 5. Klassen der AHS Religionsunterricht zu halten, bei welchem die Schüler und
    Schülerinnen des betreffenden Bekenntnisses anwesend sind.
    - Jede Beeinflussung der Entscheidung der Schüler und Schülerinnen bzw. deren Erziehungsberechtigten
    ist in Hinblick auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit zu unterlassen.
    - Erfolgt der Eintritt eines Schülers oder einer Schülerin erst während des Schuljahres (z.B.
    nach einem Auslandsaufenthalt, nach Krankheit oder bei schiefsemestriger Führung von
    semesterweise geführten Schulformen), so beginnt die fünftägige Frist mit dem Tag des tatsächlichen
    Schuleintritts. Ein Wechsel der Schule während des Schuljahres gilt jedoch nicht
    als Schuleintritt im obigen Sinn.
    - Die Abmeldung gilt immer nur für ein Schuljahr bzw. bis zum allfälligen Widerruf der Abmeldung.

    Der Widerruf der Abmeldung ist jederzeit zulässig.


    Was passiert, wenn ein Schüler unter dem Schuljahr austritt steht nirgendwo. Da aber für alle Schüler egal ob o.B. oder mit einer Konfession die An- bzw. Abmeldefrist die ersten 5 Tagen sind nehme ich an, muß der Schüler weitergehn. Kenn leider keinen solchen Fall aus der Praxis, sonst wüßt ichs genauer.

    lg elisabeth
     
  9. daju

    daju glückliche 2-fach-mama

    ich denke auch, dass eine abmeldung nur zu beginn des schuljahres stattfindet. sobald das kind aber o.b. ist, gilt religion nur mehr als freifach und nicht mehr als pflichtfach. es melden sich ja auch oft kinder o.b. zu beginn des schuljahres für den religionsunterricht an und dürfen dann auch nicht einfach aufhören...
    für das nächste schuljahr ist dein kind automatisch abgemeldet, kann sich aber anmelden...
     
  10. hejoka

    VIP

    Und was soll passieren, wenn ein Kind ohne Religionsbekenntnis den Religionsunterricht nicht besucht?
    Der schlimmste Fall wäre ein "Nicht beurteilt" im Zeugnis beim Fach Religion.

    Gruss
    Manuela
     
  11. kira

    kira Teilnehmer/in


    genau das passiert - wenn der religionslehrer streng nach vorschrift handelt. ;)

    bei uns hiess es damals man muss bei austritt / abmeldung während des jahres den unterricht weiterbesuchen.
     
  12. daju

    daju glückliche 2-fach-mama

    ....und man ist im schlimmsten fall bei "nicht beurteilt" nicht zum aufsteigen in die nächste schulstufe berechtigt....
     
  13. sarahsmum

    sarahsmum und dauermüde ;-)

    Ja leider!

    Unsere Tochter hatte in der 4. VS einen Trottel (und ja dazu steh ich) von Religionslehrer. Dieser verleidete meiner Tochter nicht nur die Freude am Religionsunterricht sondern auch an der Kirche und am Glauben generell - Muss dazusagen, daß meine Kleine auf eigenen Wunsch Ministrantin ist und gerne in die Kirche geht (mit meinen Eltern :D). Auf alle Fälle wollten wir sie unter dem Jahr rausnehmen - keine Chance - nicht mal wenn ich bzw. meine Tochter ausgetreten wäre. :mad:

    Irrtum, da kann einiges passieren. Wie oben geschrieben, wollte ich S. ja abmelden und auch Gespräche mit dem Schulamt und dem Katechetischem Amt (zuständig für die Religionslehrer) brachten nix, ausser:

    Wenn das Kind(während der SchulPFLICHT) den Religionsunterricht nicht besucht sind die Folgen:

    - unentschuldigter Unterricht (hier helfen keine Entschuldigungen der Eltern)
    - es kann sogar zu Strafgeldern führen, weil das Kind der Schulpflicht nicht nachkommt
    - sollte etwas passieren, gibts eine Anzeige für Eltern UND Schule, weil das Kind eigendlich im Unterricht zu sitzen hätte und die Aufsichtspflicht nicht erfüllt wurde.
    - Nicht beurteilte bzw. nicht genügende Notenschrift im Zeugnis.
    - usw

    :boes:
     
  14. hejoka

    VIP

    Warum sollte ein nicht beurteilt in einem Freigegenstand (Kind gehört ja keiner Religionsgemeinschaft mehr an) zu einem nicht aufsteigen in die nächste Schulstufe führen?
    Das kann ich mir echt nicht vorstellen.

    Gruss
    Manuela
     
  15. hejoka

    VIP

    Ich nehme mal an, dass du diese Auskunft für ein Kind MIT religiösen Bekenntnis erhalten hast und nicht für ein Kind ohne Bekenntnis, oder?

    Die Frage von @Berthold bezog sich aber darauf, wenn das Kind aus der Kirche austritt und damit ohne Bekenntnis ist.

    Gruss
    Manuela
     
  16. sarahsmum

    sarahsmum und dauermüde ;-)

    Doch,

    weil wir auch darüber gedacht haben, auszutreten, weil es eben nur Probleme gegeben hat. Also sind die Auskünfte auch für ein o.B. Kind ;)

    Leider ist es in unserem Schulsystem so, daß wenn das Kind zum Schulanfang für den Rel Unterricht angemeldet ist, dieses auch bis zum Schulende bleibt, unabhängig davon ob du von Anfang an o.B. bist, mitten unter dem Jahr austrittst, oder r.K. bleibst.

    Damit greifen die oben genannten Konsequenzen bei jedem Kind, daß zu Schulanfang gemeldet worden ist.:mad:

    Wir sind dann ja dabei geblieben und haben das Schuljahr "durchgedrückt", jetzt hat Großmaus eine super Rel. Lehrerin und ist wieder total happy.:)
     
  17. himbeersturm

    himbeersturm Teilnehmer/in

    achtung, ein ungewöhnlicher vorschlag: wie wärs, wenn du einfach mit dem religionslehrer REDEST? ;) (soll manchmal wunder wirken)
     
  18. sarahsmum

    sarahsmum und dauermüde ;-)

    Meinst du mich oder den TE?

    Wenn mich, was glaubst wie ich mir den Mund fusslig geredet hab, daß Problem ist/war das der Rel. auch schon beim Amt mehr als bekannt war und ihm schon mehrmals der Ruhestand angeboten wurde, er dies aber total abgelehnt hat.
    Erst als ich ziemlich - sagen wir mal - direkt wurde, hat er sich dazu herabgelassen, meine Tochter einfach in Ruhe zu lassen und sie konnte das letzte halbe Jahr "absitzen".
     
  19. himbeersturm

    himbeersturm Teilnehmer/in

    ich hab den threaderöffner gemeint ... und diejenigen, die gleich zu stadtschulrat und kircheninstanzen raten.

    ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass ein lehrer darauf besteht, dass ein kind den religionsunterricht besucht, wenn es aus der kirche ausgetreten ist (ich frag mich allerdings auch, warum das so plötzlich sein muss. deine beweggründe kann ich aber natürlich nachvollziehen).
    ausserdem bin ich der meinung, dass der religionsunterricht keinem schadet.
     
  20. daju

    daju glückliche 2-fach-mama

    man muss hier vorsichtig sein und unterscheiden zwischen freifach (wird im zeugnis benotet und zählt damit zu den pflichtfächern dazu, also auch zum notendurchschnitt) und zwischen freiwilligen übungen (z.b. bei uns an der schule volleyball), die mit einem "teilgenommen" im zeugnis vermerkt sind.
    ein unbeurteilt im freifach wird gleich "geahndet" wie in einem pflichtfach. zumindest ist das im gymnasium so.


    ein pflichtbewusster lehrer wird sich an die gesetzte halten und das kind im religionsunterricht sitzen lassen. laut gesetz ist die abmeldung halt nur in den ersten 5 tagen möglich und für kinder o.b. die anmeldung. danach sind keine änderungen mehr erlaubt.
     

Diese Seite empfehlen