Hallo! Welche Nachteile können entstehen wenn wir unverheiratet Kinder haben? Oder ist es heutzutage wirklich schon egal ob man verheiratet ist oder nicht? lg
Hallo! Wenn ihr keine gemeinsame Obsorge für die Kinder bei Gericht beantragt habt, sind deine Kinder im Falle eines Ablebens deines Lebensgefährten insofern nicht abgesichert, dass sie keine Waisenpension erhalten. Erbberechtigt sind sie natürlich. Du bist allerdings nicht erbberechtigt, außer er hat ein Testament verfasst. Und du bist insofern nicht abgesichert, dass du keine Witwenpension erhältst, für den Fall dass deinem LG etwas zustößt. LG Bald-Mama-26
Das stimmt nicht ganz. (Halb-)Waisenpension bekommen auch uneheliche Kinder, unabhängig davon, ob gemeinsame Obsorge beantragt wurde oder nicht.
...wenn der Vater die Kinder anerkannt hat. Witwenpension bekommt man dann aber nicht, die gibts wirklich nur wenn man verheiratet ist/war. Bin selber ca 20 Tage nach dem Tod meines Vaters ledig zur Welt gekommen, damals wollte man meinen Vater dann exhumieren um die Vaterschaft feststellen zu können.-mir persönl. ist also die Ehe schon wichtig, natürlich aber nicht nur zur Absicherung! LG
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