1. Flora

    VIP

    Mein Sohn (3. Klasse Volksschule) fährt ab jetzt mit seinen Freunden allein mit dem Bus in die Schule.
    Sie treffen sich bei der Busstation.

    Die Kinder allein in die Schule fahren lassen ist keine Verletzung der Aufsichtspflicht, oder?
     
  2. Solanum

    VIP

    antwort einer nicht-juristin: das ist ein graubereich. wenn es dem kind zu zutrauen ist, dann eher nicht. meiner fährt seit dem 2. schultag der 1. klasse bus und wartet mit freundInnen und ohne erwachsene auf den bus.
     
  3. immerich

    VIP

  4. samakaste

    VIP

    Nein.
    Als Pädagoginnen, die jeweils verantworlich waren für eine Gruppe von 26+1 Kindern, denen wir versuchten möglichst große Autonomie zu lassen (trotz Wahrung der Aufsichtspflicht und bewusst aller versicherungstechnischer Möglichkeiten) baten wir unseren Juristen um Antworten.

    Seine Pauschalantwort war immer: "Wenn Sie es einem 6jährigen zutrauen können, dass er alleine zum Billa marschiert und einen Liter Milch kauft, dann können Sie ihm auch zutrauen, dass er alleine in den Garten geht und in Sichtweite Ball spielt. Es geht immer darum, was sie den Kindern zutrauen können."

    Nachdem dein Kind die dritte Klasse besucht, von Lehrern auch im Schulhaus herumgeschickt wird und kleine Aufträge erledigt, wahrscheinlich von dir ebenfalls kleine Aufgaben übertragen bekommt und sich als gesundes, normal verantwortliches Kind bewiesen hat, warum solltest du deine Aufsichtspflicht verletzen??? Ich gehe davon aus, dass du ihm den Schulweg erklärt hast und auf die Gefahren im Straßenverkehr hingewiesen hast ;)

    Hier noch ein Link zu deiner Information: http://www.ifs.at/270.html

    Zur Sicherheit (damit meine ich eher: zu deiner Sicherheit und Beruhigung) kannst du ihm ja ein Handy geben, dass er im Notfall bei dir anrufen kann und dich um Handlungsanleitungen bittet. Wenn er zB den Bus veräumt hat...
     
  5. inkale

    inkale Gast

    Es ist sogar deine Aufgabe dein Kind zur Selbständigkeit zu erziehen.

    Das Schlüsselwort ist, dass es "entsprechend der Reife des Kindes" zu erfolgen hat.
    Ob ein Kind in diesem Alter den Schulweg alleine bewerkstelligen kann, wird auf viele Dinge ankommen:
    die Reife deines Kindes, Komplexität des Schulweges (wie lange, wie häufig umsteigen, welche Ablenkungsfaktoren gibt es am Schulweg, wie ist die Verkehrssicherheit/Schutzwege, geregelte Kreuzungsübergänge,...) und eben auch wie vorhin erwähnt, ob du dein Kind entsprechen vorbereitet hast.

    Wenn all das in einem Verhältnis steht, das zu rechtfertigen ist, wird man dir keine Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen können, auch wenn etwas passieren sollte.
    Wenn aber z.B. bekannt ist, dass dein Kind sich nur schwer an Vereinbarungen halten kann sich sehr leicht ablenken lässt, würde es noch an entsprechender Reife fehlen und du deine Aufsichtspflicht vernachlässigt haben.
     
  6. Flora

    VIP

    Danke euch für die links!:)
     
  7. samakaste

    VIP

    Wenn man in dem Zusammenhang überhaupt über Pflichten sprechen will, dann wäre das
    - Informationspflicht (also Aufklärung über Gefahren im Straßenverkehr)
    - Schulpflicht (irgendwie muss er ja zur Schule kommen)

    Mach dir nicht so viele Sorgen und freu dich auf die vielen Erzählungen zum Thema "Abenteuer Schulbus" :D;)
     
  8. Gluecksfussi

    Gluecksfussi Aktive/r Teilnehmer/in

    Aufsichtspflicht? Auf die Idee wäre ich gar nicht gekommen.
    Wir sind doch alle allein in die Schule gegangen?! Meine Mutter hat mich eine Woche lang in die Volksschule begleitet, mein Vater am ersten Tag ins Gymnasium.

    Natürlich hat der Verkehr seit meiner Kindheit in den 80ern noch einmal sehr stark zugenommen, die Kinder wollen alle mit dem Roller fahren, es ist schon gefährlicher geworden. Aber mir sagt einfach der Hausverstand, dass man ein schulreifes Kind auch Schulweg-reif machen muss.
     
  9. Darf ich mich hier dranhängen...ich möchte meine Tochter (3.klasse) auch gerne alleine fahren lassen, mein Problem ist nur dass sie 1x umsteigen müsste - der eine Bus zum umsteigen fährt nur 2x die Stunde und die zweite Umstiegsmöglichkeit wäre eine Station mit der Ubahn. Bei uns fährt nur leider sonst keiner mit dem bus da alle abgeholt werden.
     
  10. Erdbaerin

    Erdbaerin Et bliev nix wie et wor
    VIP

    Meine, 4. VS. MUSS ab Herbst mit dem Bus pendeln und damit es dann klappt, fangen wir jetzt schon an zu üben. Ich hab nämlich ehrlich gesagt keine Lust mehr als Begleitperson zu fungieren, wenn sie die Wege problemlos alleine schafft. Sie ist kein Baby mehr und kein Babysitter.
     
  11. kotuko

    kotuko Teilnehmer/in

    Mein Großer fährt seit dem 2. Semester der 1. Klasse alleine- 2 Stationen mit der Ubahn und dann noch 3 Stationen mit der Bim (da bis zur Endstation).
    Vom Hort fährt er auch alleine mit dem Bus und geht dann noch ein Stockerl oder fährt mit Bus und Ubahn wenn er faul ist.

    Wenn der Weg gut eingeübt ist, sehe ich da kein Problem.
     
  12. Relaxo7

    PLUS + VIP

    Also, in den Beförderungsbedingungen der Wiener Linien (Aushang) steht, dass das Alleinfahren von Kindern unter 6 verboten ist - was für mich umgekehrt bedeutet, dass das Alleinfahren von Kindern ab 6 erlaubt ist. ;)

    Im Technischen Museum macht es mir am wenigsten aus, meinen Sohn einmal ein paar Minuten allein zu lassen, um z.B. einen Kaffee zu trinken :D, denn dieses dürfen nur Kinder unter 8 nicht allein besuchen - was für mich auch bedeutet, dass Kinder ab 8 Jahren allein kommen dürfen. (Bei den meisten anderen Attraktionen liegt die Altersgrenze höher.)
     
  13. inkale

    inkale Gast

    Das bedeutet aber nicht im Umkehrschluss, dass das der Aufsichtspflicht entspricht.

    Wenn etwas passiert, wird es wie immer auf die speziellen Umstände und die Reife des Kindes ankommen.
     
  14. Gluecksfussi

    Gluecksfussi Aktive/r Teilnehmer/in

    Versteht sich. Aber generell wird sicherlich davon ausgegangen, dass ein sechsjähriges Kind, das schulreif ist, seinen Schulweg auch alleine zurücklegen kann. Es ist ja auch ab sechs bedingt geschäftsfähig und kann sich von seinem Taschengeld was kaufen.

    Anders sieht es mit besonderen Kindern aus, und besonderen Schulwegen: Der kürzeste Weg über die Autobahn ist für alle verboten.

    Einmal umsteigen ist natürlich eine erhöhte Anforderung. Das muss man gut üben und schauen, ab wann das Kind das allein schafft. In der 3. Klasse denke ich schon.
     
  15. Eusebius

    VIP

    Die Altersgrenze nach § 865 ABGB liegt bei 7 Jahren :)

    Ja, eh.
     
  16. Gluecksfussi

    Gluecksfussi Aktive/r Teilnehmer/in

    Oh ja, sieben Jahre. Stimmt. *in mich geh und dort bleib*
     

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