1. pachy

    pachy ... auf neuen Wegen

    Wie wird ein Kind zum Integrationskind (im Kindergarten)? Ist es das bereits wenn erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird oder muss dafür noch irgend etwas (Antrag?) extra angesucht werden?

    Stimmt es, dass man den Bezug der erhöhten FBH dem Kindergarten/der Kindergruppe melden muss? Gibt es eine Rechtsgrundlage? Konsequenzen wenn es nicht gemeldet wird?

    Wenn nicht und es passiert z.B. ein Unfall - kann man dann dafür haften, da man den GbB nicht angegeben hat?

    Ich würde mich über fundierte Antworten oder Weblinks freuen!

    Danke!
     
  2. Brokkoli

    Brokkoli = happy-go-lucky
    VIP

  3. jana13

    jana13 Teilnehmer/in

    Mein Sohn wurde zum I Kind, als er von der Psychologin von der Ma11 angeschaut wurde. Er ist ja quasi aus dem privaten Kindergarten "geflogen" und dann haben wir uns an die Ma11 gewendet, damit er einen Kindergarten besuchen kann. Die hat ihn dann einem Kindergarten mit Integrationsgruppe zugewiesen. Den I Platz bekommt man, wenn der Kindergarten einen Antrag diesbezüglich stellt oder wenn sich die Eltern an die MA11 wenden.
    Mit der erhöhten Familienbeihilfe hat das an und für sich nix zu tun.
    Das kann auch unabhängig voneinander laufen. Nicht jede Behinderung oder Einschränkung, für die man erhöhte Familienbeihilfe bekommt, setzt einen Integrationsplatz in einem Kindergarten vorraus.
    Ich weiß ja nicht warum dein Kind erhöhte Familienbeihilfe bekommt, allerdings halte ich es für sehr sinnvoll, wenn man den Kindergarten über jedwede Einschränkung informiert.
    Ob es da rechtliche Konsequenen geben kann, weiß ich leider nicht, aber da wird dir vermutlich ein Jurist weiterhelfen können.
     
  4. pachy

    pachy ... auf neuen Wegen

    Wir haben erst den Antrag gestellt, aber der Hauptgrund sind körperliche Probleme. Daneben noch Teilleistungsstörungen und Entwicklungsverzögerung. Die alleine würden aber - denke ich - keine 50% ausmachen.

    Der Kindergarten weiß über alles Bescheid.
    Du sagst, erhöhte Familienbeihilfe und Status als I-Kind hat nichts miteinander zu tun. --> Kann man das irgendwo nachlesen?
     
  5. Privater oder städtischer kiga?
    Falls privat: wenn ein Kind erhöhte fbh bekommt braucht der kiga die Bestätigung darüber um von der ma10 die höheren Förderungen zu bekommen (für I-Kinder gibt es mehr Geld von der ma10).
    Konkret wars bei uns so: kigru schreibt ein Konzept welche zusätzliche Unterstützung das Kind braucht und wie dies umgesetzt wird; ma11 genehmigt dieses Konzept; kigru schickt der ma10 die Bestätigung über den Bezug der erhöhten fbh; ma10 fragt bei ma11 ob das eh genehmigt ist; (das ist allerdings schon fast 3 Jahre her)

    Ob das jetzt Pflicht ist? Keine Ahnung. Für mich war es klar dass wir das Kind als I-Kind melden, schließlich ist der betreuungsaufwand höher und somit steht der kigru mMn die höhere Förderung auch zu
     
  6. jana13

    jana13 Teilnehmer/in

    Die 50 % beziehen sich auf den Grad der Behinderung, oder? Den läßt man beim Bundessozialamt festellen (war bei mir damals so). Ob dein Kind 50 % bekommt, hängt vom zuständigen Arzt ab. Da gibts eine Tabelle, auf der man sehen kann welche Einschränkung wieviele Prozente bringen (leider habe ich die nicht mehr).
    Ob es da etwas schriftlich gibt weiß ich nicht; es sind alles Dinge, die mir von den zuständigen Stellen erklärt wurden. Mir hat damals die Psychologin von der MA11 gesagt, dass ich für die erhöhte Familienbeihilfe eine Diagnose benötige (das machen wir im Sommer). Dafür ist das Finanzamt zuständig.
    Für den Status als I Kind ist der Kindergarten bzw. die MA11 zuständig.
    jesuslovingmom hats eh schon geschrieben, dass der Kindergarten dann eine höhere Förderung bekommt. Da kenn ich ich ned so gut aus, weil mein Sohn ja aufgrund seiner Auffälligkeiten nach 2 Wochen aus dem privaten ausgescheiden ist.
     
  7. pachy

    pachy ... auf neuen Wegen

    Ja, das klingt alles logisch. Aber wenn man die erhöhte FBH hauptsächlich wegen organischen Problemen bekommt, braucht das Kind doch keinen I-Status im Kindergarten, oder? Deswegen meine Frage, ob der I-Status irgendwie getrennt von der erhöhten FBH ist. Und MUSS man den Bezug der erhöhten FBH dem Kindergarten bzw. der MA11 melden?
     
  8. jana13

    jana13 Teilnehmer/in

    Das kann ich dir leider nicht sagen. Ich würde bei der MA11 anrufen und fragen. Man muss ja den Namen ned nennen. Ich hoffe, du bekommst bald eine Antwort.
     
  9. pachy

    pachy ... auf neuen Wegen

    Habe heute durch telefoniert, aber niemand weiß Bescheid: Weder Finanzamt, noch MA11 oder MA10.
     
  10. Ob du es melden musst weiß ich ehrlich gesagt nicht.
    Wenns ein privater kiga ist und dein Kind tatsächlich einen höheren betreuungsaufwand hat würde ich verstehen dass der kiga drauf besteht.

    Und der private kiga braucht um von der ma10 die höheren Förderungen zu bekommen den fbh-Bescheid
    (war zumindest vor 3 Jahren noch so), Befunde wollte die ma10 keine.
    Mein Kind bekommt die erhöhte fbh übrigens seit Geburt aufgrund organischer Probleme. Allerdings ist ein erhöhter betreuungsaufwand gegeben (was aber als die erhöhte fbh bewilligt wurde noch nicht absehbar war)

    Wenns ein städtischer kiga ist läuft es sicher etwas anders, das weiß ich aber leider nicht genauer
     
  11. Gluecksfussi

    Gluecksfussi Aktive/r Teilnehmer/in

    Edit (Themenverfehlung).
     

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