Hallo, meine große Tochter wird im Dezember 18 und wird hoffentlich im Frühjahr maturieren. Danach würde sie gerne ein Aupair-Jahr in Amerika verbringen. Ihr Vater zahlt Alimente, derzeit noch an mich und ab Dezember an sie direkt. Meine Frage ist jetzt: stimmt es, dass der Anspruch während des Auslandsaufenthaltes ruhen würde? Danke für die Information!
Wenn sie während des Aufenthaltes kostenlos wohnen und essen kann und zusätzlich noch ein (angemessenes) Taschengeld bekommt, gehe ich für diesen Zeitraum von einer Selbsterhaltungsfähigkeit aus, der Anspruch würde dann ruhen.
Ganz herzlichen Dank - mit USD 190,-/Woche wäre sie dann wohl ausreichend versorgt und der Anspruch würde, wie von Dir angeführt, ruhen. Bei der Gelegenheit gleich noch eine Frage (könnte es ergoogeln, aber Du kennst Dich scheinbar aus): Wie lange ist ein erwachsenes Kind maximal berechtigt, Alimente zu bekommen? Ich weiß bei meiner behinderten Tochter, dass es im Falle einer niemals erlangten Selbsterhaltungsfähigkeit auch dauerhaft sein kann. Wie ist es im Falle, dass das Kind zwar könnte, aber nicht tut? Ich habe schon von einer Begrenzung mit 27 gehört - stimmt das? Danke
Nein, bis sie eine Berufsausbildung hat (die aber nachweislich ernsthaft verfolgt werden muss) und damit selbsterhaltungsfähig ist. Das wird wohl idR früher sein, kommt aber auf die Ausbildung an.
Da gibt es keine Altersgrenze, die Unterhaltspflicht endet mit der Selbsterhaltungsfähigkeit. Wann diese eintritt ist daher ganz unterschiedlich. Sollte das Kind zwar können, aber nicht wollen (zB bei häufigem Studienwechsel), kann der Eintritt auch fingiert werden, auch dann endet die Unterhaltspflicht.
Dass wenn Kind beim Studium bummelt zB, irgendwann Schluss ist. Dann wird so getan, als ob das Studium beendet wäre bzw es einen Job hätte und die Unterhaltspflicht fällt weg.
So wie Froeschi sagt. Ist zu einem bestimmten Zeitpunkt noch keine Selbsterhaltungsfähigkeit gegeben und liegt dies am Kind (dh es könnte die Selbsterhaltungsfähigkeit bereits gegeben sein, hätte das Kind den nötigen Eifer an den Tag gelegt), dann endet die Unterhaltspflicht trotz fehlender Selbsterhaltungsfähigkeit.
Danke für Eure Infos. Gibt es dazu Konkreteres - wann passiert so etwas üblicherweise? Wie gesagt, Töchterchen wird im Dezember erst 18. Da hat sie wohl noch ein paar Jahre vor sich, in denen sie eine Ausbildung anstreben kann.
Was möchte sie denn machen? Bei einem Studium geh ich mal von der Mindeststudiendauer plus 1,2 Semester aus. Ein Ausbildungswechsel ist meines Wissens nach zulässig, es kommt halt immer drauf an, wie man die Ausbildung betreibt, es sollte schon mit dem "nötigen Ernst" geschehen.
Sie würde gerne auf eine FH gehen - da gibt´s ein paar Berufsvarianten, die ihr gefallen. Wobei sich die Frage stellt, ob sie einen Platz auf der FH bekommt; da habe ich schon gehört, dass es eher schwierig sein soll für jemanden, der direkt von der Schule kommt. Ansonsten - schauen wir einmal. Wir hatten schon Logopädin, Physiotherapeutin und Immobilienmaklerin.
In der Zwischenzeit habe ich über den Unterhaltsrechner der ARGE Jugendwohlfahrt herausgefunden, dass der Betrag vermindert, allerdings wohl - abhängig von der zu erwartenden Höhe von wöchentlich $ 190,- - nicht ganz ruhend gestellt wird. Habe auch beim Bezirksgericht angerufen - entweder kann ich´s telefonisch klären oder werde einen Termin vereinbaren. Das Problem bei uns ist, dass die Prozentregelung nicht wirklich greift, weil der Vater in Luxemburg wohnt und dort von vornherein andere Lebenshaltungskosten angenommen werden und dementsprechend die Bemessungsgrundlage vermindert wurde.
49.839 Teilnehmer | 669.693 Themen | 15.016.945 Beiträge
Sei dabei! Registriere dich jetzt kostenlos.